Karl sieht in OGH-Urteil Bestätigung von Aufnahmeverfahren

07. September 2010 12:48

Anders könnten Unis "Spagat nicht schaffen" - Ministerin setzt auf neue Studieneingangsphase

Wien - Das aktuelle Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH), das die Universitäten dazu verpflichtet, genügend Lehrveranstaltungs-Plätze anzubieten, damit keine Studienzeitverzögerungen entstehen, ist für Wissenschaftsministerin Beatrix Karl (ÖVP) "eine Bestätigung, dass wir Aufnahmeverfahren brauchen". "Wie sollen die Universitäten Studienplätze garantieren, wenn der Zugang völlig offen ist? Das geht nicht", meinte Karl am Dienstag am Rande einer Pressekonferenz.

Man könne die Unis "nicht im Regen stehen lassen" und auf der einen Seite sagen, dass sie alle Studenten aufnehmen müssen, aber auf der anderen Seite dazu verpflichten, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, die der OGH nun vorgegeben habe. "Wie sollen die Unis diesen Spagat schaffen?" so Karl. Die Rektoren wüssten derzeit noch immer nicht, wie viele Studenten sie im neuen Studienjahr haben werden. Das stehe erst fest, wenn die Inskriptionsfrist zu Ende sei (Ende November, Anm.). "Wie sollen sie da die Lehrveranstaltungen planen", fragte die Ministerin.

Karl hofft auf Studieneingangsphase

Hoffnung setzt Karl auf die ab dem Studienjahr 2011/12 geplante Studieneingangsphase. Die im Vorjahr beschlossene Novelle zum Universitätsgesetz sieht ja in allen Studien ohne gesetzliche Zulassungsregeln eine mindestens ein halbes bis maximal zwei Semester lange Eingangsphase vor, deren positive Absolvierung Voraussetzung für ein Weiterstudium ist. Die Wissenschaftssprecherinnen von SPÖ und ÖVP seien derzeit in Diskussion über die konkrete Ausgestaltung dieser Bestimmung, Karl erwartet ein Ergebnis bis Ende des Jahres.

Die von der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) angekündigten Klagen gegen die Republik auf Schadenersatz sieht Karl gelassen. Das sei "ja nicht so leicht", es müsse sich dabei um Fälle handeln, wo tatsächlich eine Studienzeitverzögerung dadurch eingetreten sei, dass man den Studienplatz nicht bekommen habe, keine anderen Prüfungen vorziehen konnte und dadurch wirklich ein finanzieller Schaden eingetreten sei. Zudem sage der OGH noch, dass die Uni dann kein Verschulden treffe, wenn sie aufgrund massiver wirtschaftlicher Probleme nicht in der Lage sei, Parallellehrveranstaltungen anzubieten. (APA)

 

ilse schmidt
07.09.2010 14:55
Is doch sch****egal

wie diese Studieneingangsphase oder was auch immer aussieht. Sie wird einfach nur das Chaos um Lehrveranstaltungsplätze, Erweiterungscurricula, Überfrachtung der Seminare, Zwangszuweisung zu Seminaren, Betreuungsmangel, etc. um einen Daumenschraubengewindeabstand erhöhen. Und wer es dann nicht vermag sich als besonders tolles Leistungsschwein zu präsentieren (I will never put Lipstick on Beatrix Karl) oder sich von so einer Attitude einfach angeekelt fühlt, weil man/frau ja auch zu der Erkenntnis gelangen könnten, dass gesellschaftliche Probleme nicht bei der eigenen Souveränität beginnen, der muss halt schauen wo er die Nerven für die karrieregeilen Kollegenschweine hernimmt.

stookie
07.09.2010 14:00

Karl sieht das als "Bestätigung, dass wir Aufnahmeverfahren brauchen"?

Ich seh das als "Bestätigung, dass die gute Dame unfähig ist".

Aussage gegen Aussage also.

Kinderpingui
07.09.2010 16:20

Mit dem Unterschied, dass du ein Niemand bist, der sich hinter einem Nick im Standardforum versteckt ;-)

dasseigesagt
 
07.09.2010 14:00

wozu genau braucht man die frau karl?

es sei bemerkt
07.09.2010 12:58

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