Agenturen müssen sich in der EU registrieren lassen - Geldstrafe für missbräuchliches Rating
Wien - Mit dem Zusammenbruch von Lehman Brothers vor zwei Jahren gerieten auch die Ratingagenturen in die Kritik. Wenige Tage vor dem Bankrott hatten sie der Bank noch Bestnoten für ihre Bonität verliehen. Danach wurde den drei marktbeherrschenden Anbietern - Standard & Poor's, Moody's und Fitch - vorgeworfen, das Ausfallsrisiko US-amerikanischer Hypothekenpapiere nicht richtig eingeschätzt und die Finanzkrise angeheizt zu haben. Daraufhin wurden Regulierungsmaßnahmen für die Branche angekündigt: In der EU gelten momentan die Regeln der ersten EU-Verordnung, eine weitere Verordnung ist in Begutachtung.
Im Herbst will EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier Vorschläge machen, wie die Macht der drei wichtigsten Ratingagenturen gebrochen werden kann. Die Ideen reichen von der Schaffung einer europäischen, quasi-staatlichen Agentur bis hin zu Prüfungen durch die Kreditversichererer. Ratingagenturen bewerten die Kreditwürdigkeit (Bonität) von großen Schuldnern wie Staaten und Unternehmen. Derzeit sind in der EU nach Schätzungen rund 45 Ratingagenturen tätig.
Aufsichtsbehörden
Die EU-Verordnung zur Regulierung und Aufsicht von Ratingagenturen ist seit Ende des Vorjahres in Kraft. Mit dem "Ratingagenturenvollzugsgesetz" (RAVG), auf das sich das österreichische Parlament im Juni geeinigt hat, werden die Bestimmungen der Verordnung in Österreich angewendet. Die EU-Verordnung sieht vor, dass Ratingagenturen, die in der EU tätig sind, sich beim Ausschuss der europäischen Wertpapieraufseher (CESR) registrieren lassen müssen. "Bestehende Institute haben dafür im Zeitraum Juli bis September Zeit, neue Marktteilnehmer können sich jederzeit registrieren lassen", so Klaus Grubelnik, Sprecher der Finanzmarktaufsicht (FMA). Zusätzlich werden nationale Aufsichtsbehörden dafür sorgen, dass die Institute die Bestimmungen der Verordnung einhalten.
Die FMA ist die für Österreich zuständige nationale Behörde. Neben der Benennung der zuständigen Aufsicht galt es in Österreich nur die Höhe der Verwaltungsstrafen bei Missachtung der Verordnung festzulegen - denn aktuell ist keine einzige Ratingagentur in Österreich tätig. Die Geldstrafe beträgt bis zu 50.000 Euro, wenn eine Agentur, die nicht zugelassen ist, ein Rating abgibt. Wer ein Rating einer nicht zugelassenen Agentur verwendet, kann eine Verwaltungsstrafe bis zu 30.000 Euro von der FMA aufgebrummt bekommen. Wenn eine Agentur die in der Verordnung festgelegten Wohlverhaltensnormen übertritt, zahlt sie bis zu 10.000 Euro. Die Wohlverhaltensnormen reichen von der Vermeidung von Interessenskonflikten (so dürfen die Institute Unternehmen, deren Bonität sie bewerten, nicht beraten) bis zur Offenlegung der verwendeten Methoden.
Zweiter Entwurf
Die Kommission hat bereits einen zweiten Verordnungsentwurf in Begutachtung geschickt und im Juni zentrale Inhalte vorgestellt. Demnach soll die Aufsicht auf die europäische Aufsichtsbehörde ESMA (zuständig für Wertpapieraufsicht, in Paris) übertragen werden. ESMA ist eine der drei Instanzen der kürzlich fixierten europäischen Finanzmarktaufsicht. Sie soll auch in der EU niedergelassene Töchter der großen drei Agenturen überwachen. Bei Verstößen gegen EU-Recht soll es Geldstrafen geben, die bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes einer Ratingagentur-Tochter betragen können. Im Fall von besonders schweren Verstößen sei auch eine Aberkennung der Lizenz (der Tochter) möglich. (APA)