Einigung

"Rote Karte" für Asylwerber

7. September 2010, 11:43
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    foto: apa/herbert pfarrhofer

    Fekter und Darabos geben Einigung bekannt.

Erste 5 bis 7 Tage im Erstaufnahmezentrum - Neues Bundesamt nicht für Beschäftigung zuständig

Asylwerber werden sich künftig die ersten fünf Tage in der Erstaufnahmestelle aufhalten müssen. Das sieht ein Kompromiss zur sogenannten Mitwirkungspflicht vor, den Innenministerin Maria Fekter und Verteidigungsminister Norbert Darabos in einer gemeinsamen Pressekonferenz präsentierten. Zwar können Asylwerber in dieser Zeit die Erstaufnahmestelle verlassen, jedoch droht ihnen in diesem Fall eine umgehende Festnahme.

Das Verlassen der Erstaufnahmestelle während des Zulassungsverfahrens ist für Asylwerber allerdings nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Dies gilt, wenn dringende familiäre Verpflichtungen vorliegen bzw. Behördenwege oder etwa ärztliche Behandlungen vonnöten sind. Der Besuch eines Supermarktes oder eines Lokals wäre hingegen nicht möglich, selbst wenn man dafür vom Flüchtlingslager nur um die Ecke gehen müsste.

120 Stunden zur Verfügung halten

Über den Hauptausgang sollten Asylwerber solche Ausflüge ohnehin nicht versuchen. Wie Innenministerin Maria Fekter betonte, würde dann wohl die Polizeistation einen Beamten ausrücken lassen, um den Flüchtling in die Erstaufnahmestelle zurückzuhalten.

Konkret sieht die Neuregelung vor, dass sich die Asylwerber ab Stellen des Antrags 120 Stunden zur Verfügung halten müssen. Liegt ein Wochenende dazwischen, können sie bis zu sieben Tage dazu angehalten werden, in der Erstaufnahmestelle zu bleiben.

"Rote Karte"

Während dieser Zeit erhalten die Flüchtlinge laut Fekter eine "rote Karte". Wenn sie dann das Flüchtlingslager verlassen und aufgegriffen werden, ist für die Exekutive bei einer Ausweiskontrolle sofort erkennbar, dass sich die Asylwerber eigentlich in der Erstaufnahmestelle zu befinden hätten. Die Folge wären dann Verwaltungsstrafen bis hin zur Verhängung von Schubhaft.

Die Innenministerin sieht in dieser Maßnahme letztlich eine Verkleinerung der Gebietsbeschränkung, die schon bisher festlegt, dass sich die Asylwerber während des Zulassungsverfahrens nur im politischen Bezirk der Erstaufnahmestelle aufhalten dürfen. Wie die Innenministerin betonte, sei der gegenwärtige Passus "totes Recht", da man von Asylwerbern nicht erwarten könne, dass sie die Grenzen der Bezirke Vöcklabruck (für die Erstaufnahmestelle Thalham) beziehungsweise Baden (für Traiskirchen) genau kennen. Allerdings wird diese Gebietsbeschränkung trotzdem nicht außer Kraft gesetzt. Sie gilt für Flüchtlinge dann, wenn ihr Zulassungsverfahren, bei dem festgestellt wird, ob Österreich für den Asylwerber zuständig ist, nach sieben Tagen noch nicht abgeschlossen ist.

SPÖ erfreut über Regelung

Verteidigungsminister Darabos zeigte sich erfreut, dass mit der nunmehrigen Regelung eine verfassungskonforme Lösung gelungen sei. Eine 120-stündige Mitwirkungspflicht sei nicht nur zumutbar, sondern auch richtig. Fekter betonte, dass die Maßnahme Österreich für Schlepper unattraktiver mache.

Bundeskanzler Werner Faymann war nach dem Ministerrat über den Kompromiss zur Mitwirkungspflicht ebenfalls froh. Die Lösung sei verfassungskonform und bringe keine Diskussion in einer Rechtsfrage, "in der wir besonders sensibel vorzugehen haben", meinte der Regierungschef im Pressefoyer nach dem Ministerrat.

Für den SPÖ-Vorsitzenden ist die Mitwirkungspflicht ein Beleg für die Arbeitsfähigkeit der Regierung: "Wenn wir ein Thema in die Hand nehmen, wird das mit hohem gegenseitigen Respekt abgewickelt."

Begutachtungsentwurf noch diese Woche

Der Begutachtungsentwurf zur Mitwirkungspflicht soll noch diese Woche vorgelegt werden. Am 19. Oktober ist der Beschluss im Ministerrat vorgesehen, in Kraft treten soll das Gesetz mit Anfang 2011. Länger dauern wird es zur Etablierung des Bundesamts für Migration und Asyl. Dieses soll seine Arbeit erst 2013 aufnehmen. Vorgesehen ist, dass alle Migrations- und Asylagenden in dieser neuen Behörde gebündelt werden, die auf dem als Erstinstanz dienenden Bundesasylamt aufsetzt. Wie Darabos erläuterte, seien bisher nicht weniger als 113 Behörden (die Bezirkshauptmannschaften, Magistrate, Bundespolizeidirektionen) mit diesen Angelegenheiten befasst gewesen. Einzig der Bereich Beschäftigung bleibt ausgeklammert, hier wird weiter das Arbeitsmarktservice zuständig sein.(APA)

Kommentar: Tabubruch

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Posting 1 bis 25 von 914
kanvier
00
17.10.2010, 21:59
Einkaufen gehen?

Also ich verstehe da wohl was nicht richtig?
Wenn jemand, da ist weil sein Leben in einen Anderen Land betroht ist, kann ja froh sein, da bei und versorgt zu werden. Kann daher wohl kaum ein Interesse haben einkaufen zu gehen oder Verwande zu besuchen, das wäre ja krotesk?
Ich gehe einmal davon aus, daß in so einen Lager die zuständigen Leute, (Beamten, Ärzte, Psychologen, Sozialarbeiter) vor Ort sind. Alles ander würde mich auch ebenfalls sehr, sehr wundern. Oder doch nicht wir sind ja in ÖserReich!

Hurra
00
12.9.2010, 20:59

Gemäß Amnesty International ist Asylhaft verfassungs- und menschenrechtswidrig.
http://www.amnesty.at/service_l... htswidrig/

Schrumpfschlauch
46
Wenn jährlich zehntausende junge österreichische Männer nicht rausdürfen

dann kräht keine der Gutmenschinnen danach, dass sie selbst von der Wehrpflicht befreit sind.

So sichtbar wollen die Weiblein auch nicht sein.

Der Zwersch
02
13.9.2010, 08:36

Es scheint kein Argument zu blöd zu sein, als das es Rechtsknaller nicht bereit sind aufzunehmen.

parapente
14
werden unsere Präsenzdiener

nicht auch "Festgehalten"??

wiesengarten
10
Unsere Präsenzdiener werden nicht "angehalten",

sondern sollen durch die mehrwöchige Kasernierung lernen in einer Gemeinschaft zu leben, ohne Ablenkung von Mutte, Freunden und Freundinnen. Wenn man das ungerecht findet, muss man die Abschaffung des Bundesheeres fordern.

Asylsuchende werden kaserniert, damit sie keinen Zugang zum Recht erhalten. Und das ist ein großer Unterschied. Wer auf RechtsberaterInnen, die vom Innenministerium bezahlt werden, angewiesen ist, hat keine Chance auf Asyl.
Österreich hält wieder einmal nicht die EU-Richtlinien ein, aber die Mehrheit der Bevölkerung findet das toll.
Herr Schennach darf diese Gesetze in Zukunft mittragen, ob ihm dann sein Wechsel noch schmeckt?

Hurra
00
12.9.2010, 20:51

Wir werden demnächst das einzige EU Land mit Wehrpflicht sein.

strangerinastrangeland
 
11

Ja, die Wache am Kasernentor kann und wird den Rekruten am Verlassen der Kaserne ohne entsprechende Erlaubnis des Kompaniekommandanten hindern.
Bei unerlaubter Abwesenheit gehen die Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr (ab 8 Tagen Abwesenheit), wenn man sich dauerhaft entziehen möchte ist das Desertion mit einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren.

Schrumpfschlauch
21
In den ersten Tagen dürfen die meisten GWD auch nicht raus.

wiesengarten
10
Bei wichtigen Gründen dürfen sie raus.

Der Sohn einer Bekannten hatte eine Matura-Nachprüfung und erhielt dafür sehr wohl einen Ausgangsschein.
Wer nicht zum Bundesheer will, kann den Zivildienst wählen, aber der dauert halt länger.

strangerinastrangeland
 
01
10.9.2010, 00:02
Darauf gibt es keinem Rechtsanspruch,

eine solche Erlaubnis steht im Ermessen des Kompaniekommandanten, der sie gewähren kann oder auch nicht, ganz wie er will.

napnap1
02

ersten tagen? wir haben 4 wochen nicht rausdürfen und nach 4 mon heimschl.! wo war da zara? :(

C J
11
...oder etwa ärztliche Behandlungen vonnöten sind

... dann werden die scheinschwangerschaften eben noch mehr. und schwups, weg sans wieder.

Hauptsache dick und doof ham an grund sich auf die schulter zu klopfen.

die schlepper wird unser system, egal wie es aussieht, nicht interessieren. die kassieren ja im vorhinein. aussitzen müssens die asylwerber.
das sind fade begründungen ohne lang nachgedacht zu haben.

H. Kienhammer
14
Scheinschwangerschaften?

Glauben S', dass Schwangere ununterbrochen zum Arzt rennen müssen?
Eine Schwangerschaft feststellen kann auch der Arzt des Erstaufnahmezentrums, da muss man nicht zum Univ. Prof. Dr. Husslein.

also dann ...
32
ich bin für eine rote karte - bei personen wie

meischi - plech - k h g
die kulterer`s = bank_Ster... dieser welt
korruptionsverdächtigen p o l i t i k e r n
usw.

wenn man asylanten...
- wider der menschenrechtskonvention -
wegsperren kann, wieso dan nicht auch all jene personen, die unter "tatverdacht"...stehen.
dann hätten sie k e i n e zeit
- ihre spuren zu verwischen
- ins ausland zu flüchten
- ihr vermögen über x-kanäle zu verschleiern
- und sich mit ihren (ebenfalls korrupten ?) rechtsanwälten abzusprechen.

geht nicht ? ach so, verstehe...
- soviel gefängnisplätze gibt es nicht
- dann wären 70-90 % der polit.kaste im häfn.
na und ... ?

parapente
01
Ich bin für eine "Rote Karte"

für Dodeln!

also dann ...
00
ein tipp : schauen sie einfach in den spiegel . . .

Endlich! Wieder da! Mit verbesserter Formel!
312
was sind den 5 tage gegen die ewigkeit ...

auch als linker kann ich diesem gesetz nur zustimmen.
(aber bei manchen postern hier ist gerade der WK II vorrüber ... )
... ein gelbes sternderl hier, ein rotes sternderl dort ...
... und, worüber die sich sorgen machen ...

;)

high contrast
02

Auf die Ewigkeit bezogen ist er übrigens gerade vorrüber! roflmao lol ggg ;)))

Herr Lulli Pulli, seltsamer Attraktor
 
11
Um auszuschliessen, dass sich unter unsere

Politiker Scheinpolitiker mischen, denen es nur um Selbstnutz und Korruption geht, sollten wir unsere Politiker während ihrer Amzszeit eingesperrt und überwacht halten.

Wir wollen ja schliesslich wissen, WAS sie für UNSER Geld so tun!

flohimpelz
25
Bei Fekter sieht man sehr deutlich,

dass Schönheit von Innen kommt.

you dont see me
519

wenn jemand um asyl ansucht, erhofft er sich hilfe.
also er hofft, das jemand geld in die hand nimmt, zeit aufwendet um ihn die möglichkeit zu eröffnen ein leben in würde zu führen.
wenn ich´s persönlich verantworten müsste, hätte ich gerne gewusst wie er heißt, wo er herkommt, warum er hilfe benötigt, was einige zeit in anspruch nimmt und engagement seinerseits erfordert.
wenn der dann aufsteht und meint:"sag ich nicht, ich geh´jetzt weil ich ein freier mensch bin, a bisserl geld wär´ aber nicht schlecht und diskriminiert möcht´ich aber nicht werden", würd´ich persönlich sagen:"abflug, junge/mädel."
für die die wirklich flüchten werden die 120 std kein problem darstellen.

patrese ricardo
22
YES

gut beschrieben !

gradiscanski
02

Ich bin hier ganz bei dir.

Allerdings gilt das nicht für eine kleine Gruppe von Leuten die aus ihrem Heimatland bei Nacht und Nebel abhauen mussten, bzw rausgekickt wurden. Solche Leute haben dann oft gar keine Möglichkeit die notwendigen Dokumente mit-zunehmen um zu belegen das Ihre Angaben stimmen. Diese Leute von denen zu unterscheiden die sich Asyl "erschleichen" wollen ist sicher schwierig bzw. dauert länger als 120h.

Dazu kommt noch das manche Flüchtlinge die letzten Jahre entweder in Lagern, Gefängnissen und auf der Flucht verbracht haben. Die sind sicher traumatisiert und wollen nicht so gern nochmal in einem "Lager" sein. Hier gilt selbiges - das die aufwendigst von den "Schummlern" ausgefiltert werden müssen.

Das dauert.

H. Kienhammer
17

"Heimatland bei Nacht und Nebel abhauen mussten ... oft gar keine Möglichkeit die notwendigen Dokumente mitzunehmen"

Stimmt halt mit der Realität nicht überein.
Um nach Österreich geschleppt zu werden, ist eine gewisse Vorbereitungszeit nötig.
Die Menschen verkaufen zuerst ihre Habe bzw. lassen sich Geld von Verwandten im Ausland schicken, um die Schlepper bezahlen zu können.
Es wir recht selten so sein, dass die Häscher schon zur Vordertür reinkommen und der Flüchtling gerade noch durch die Hintertür entwischen kann und dann bloß mit der Unterhose bekleidet ein paar tausend Kilometer bis Österreich rennt.

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