Medizin-Student klagte Republik auf Haftung für Schäden durch Studienverzögerung
Wien - Die Universitäten müssen genügend Lehrveranstaltungs-Plätze
anbieten, damit es nicht zu unverschuldeten Studienverzögerungen kommt. Das hat
der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem aktuellen Urteil festgestellt, berichtete
die Tageszeitung "Die Presse". Anlass war eine Klage eines
Grazer Medizin-Studenten, der eine Prüfung erst im zweiten Anlauf bestanden und
deshalb keinen Platz mehr in einer Lehrveranstaltung bekommen hat.
ÖH finanzierte Musterprozess
Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) hatte dem Studenten an der
Medizin-Universität Graz einen Musterprozess finanziert. Der Mann war 2005 bei
einer Prüfung des ersten Studienabschnitts durchgefallen, hatte diese aber im
darauf folgenden September bestanden. Weil er den ersten Abschnitt verspätet
abgeschlossen hatte, wurde er bei den Anmeldungen für Lehrveranstaltungen mit
prüfungsimmanenten Charakter so weit hinten gereiht, dass er keine Chance auf
einen der maximal 264 Plätze hatte. Der Student klagte daraufhin die Republik,
die für alle Schäden haften sollte, die ihm durch die Studienverzögerung
entstanden seien.
Er berief sich dabei auf der Universitätsgesetz (UG). Dieses erlaubt den Unis
zwar, die Teilnahme an Lehrveranstaltungen an das Bestehen von Prüfungen zu
knüpfen. Gleichzeitig verlangt das Gesetz aber, dass "bei einer Anmeldung
zurückgestellten Studierenden daraus keine Verlängerung der Studienzeit
erwächst". In zwei Instanzen verlor der Student: sowohl das Landes- als auch das
Oberlandesgericht Graz wiesen die Klage ab. Doch der OGH revidierte das Urteil
unter Hinweis auf das UG, das den Studenten Schutz biete, ihre Ausbildung in
Mindestzeit beenden zu können. Es gebe zwar kein subjektives Recht einer Person
auf einen Studienplatz, doch Hochschulen seien verpflichtet,
Studienverzögerungen zu vermeiden, argumentierten die Höchstrichter laut
"Presse".
Verschulden der Uni
Allerdings erachtet der OGH es für möglich, "dass die Universität kein
Verschulden trifft, wenn die Ansetzung von Parallellehrveranstaltungen aus
massiven wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist", wird der den Studenten
vertretende Anwalt Andreas Ulrich von Jarolim Flitsch Rechtsanwälte in der
"Presse" zitiert. Diese Frage müsse nun das Landesgericht Graz klären, an das
der OGH den Fall zurückverwies. Der Anwalt vertritt die Ansicht, dass im
Normalfall ein Verschulden der Universität vorliege, die verpflichtet sei,
Ressourcen umzuschichten, um genügend Studienplätze anzubieten oder ihrerseits
rechtliche Schritte gegen die Republik einleiten hätte müssen, wenn sie nicht
selbst über ausreichend Mittel für den Studienbetrieb verfügt.
Sünkel: Konsequenzen für Unis ein Hammer
Der Vorsitzende der Universitätenkonferenz (uniko), Hans Sünkel, kann sich "beim besten Willen nicht vorstellen", dass die Universitäten dazu verpflichtet werden, ihre Ressourcen umzuschichten, um genügend Studienplätze anzubieten, wie es das aktuelle Urteil des Obersten Gerichtshof (OGH) nahelegt. "Das wäre für die Unis ein Hammer", sagte Sünkel zur APA, "dies würde ein dramatisches Umdenken an jeder einzelnen Universität bedeuten."
Nach Ansicht Sünkels hätte eine solche Umschichtung "weitreichende Konsequenzen". Betroffen wären letztlich auch kleinere Fächer, wo die Studienbedingungen noch deutlich besser seien als in den Massenfächern. Befragt, ob die Unis im Fall der Umsetzung des Urteils die Republik klagen würden, um ausreichend Ressourcen für die notwendigen Studienplätze zu erhalten, wie es der Anwalt des klagenden Studenten den Unis nahelegte, antwortete Sünkel: "Was bliebe uns anderes übrig."
ÖH-Aufruf zu Massenklagen
Noch ist Sünkel allerdings zuversichtlich, schließlich habe der OGH den Ball an die erste Instanz zurückgespielt. "Es ist wohl noch nicht das letzte Wort gesagt", betonte der Rektorenchef.
Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) hat in einer Aussendung jene "Tausenden" Studenten zur Klage aufgerufen, deren Studium sich wegen zu geringer Kapazitäten an den Unis verzögert. An manchen Universitäten verkomme der Versuch Lehrveranstaltungen zu bekommen oft zu einem Online-Lotto-Spiel, kritisiert die ÖH. Da aber für den Erhalt von Familien- oder Studienbeihilfe bestimmte Studienleistungen nachgewiesen werden müssen, würden viele Studenten Beihilfen verlieren, weil sie keinen Seminarplatz bekommen. (APA)