Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Managers Dominik Brunner ist der 19-jährige Markus S. wegen Mordes zu neun Jahren und zehn Monaten Jugenstrafe verurteilt worden. Gegen den 18-jährigen Sebastian L. verhängte das Landgericht München I sieben Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Laut Richter Reinhold Baier handelte Markus S. aus Rache, weil Brunner sich am S-Bahnhof München-Solln schützend vor eine Schülergruppe gestellt hatte.
Beinahe höchstmögliche Strafe
Mit diesem Urteil folgte das Gericht annähernd den Forderungen der
Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft hatte für Markus S. die
höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren wegen Mordes gefordert. Bei
Sebastian L. plädierte die Staatsanwaltschaft auf acht Jahre wegen
gefährlicher Verletzung mit Todesfolge. Die Verteidigung hatte mit
Jugendstrafen "weit unter sieben Jahren" für Markus S. und dreieinhalb
Jahren für Sebastian L. deutlich niedrigere Strafen verlangt.
Tathergang
Die beiden jungen Männer hatten vor fast genau einem Jahr, am 12. September 2009, in der Münchner S-Bahn eine Schülergruppe bedroht und angekündigt, sie auszurauben. Brunner beobachtete dies, rief die Polizei und stellte sich schützend vor die Teenager. "Er hörte nicht weg", sagte Richter Baier in der Urteilsbegründung. "Die Angeklagten, die sich gemeinsam stark fühlten, fragten beleidigend, warum er, "der Spastiker", sich einmische."
Am S-Bahnhof Solln stiegen die Täter mit der Schülergruppe und Brunner aus. Es folgte die tödliche Schlägerei, bei der Brunner den ersten Hieb gegen Markus S. austeilte - offenbar um einen aus seiner Sicht drohenden Angriff abzuwehren. Anschließend wurde er von den jungen Männern geschlagen, stolperte und fiel zu Boden. Hier versagten ihm laut Baier die Kräfte.
Jüngerer Täter wollte Tod nicht
Sebastian L. habe nicht den Tod des 50-Jährigen gewollt, sondern ihn nur verletzen wollen. Deshalb habe er versucht, seinen Freund von dem 50-Jährigen wegzuziehen. "Ohne seine Billigung trat Markus S. Brunner wuchtig", sagte Baier und begründete damit das mildere Urteil für den Jüngeren der beiden.
Brunner starb nicht an den Verletzungen, sondern an einem Herzstillstand infolge der Schläge. Er hatte ein krankes Herz, ohne davon zu wissen. Brunners Vater Oskar, der als Nebenkläger aufgetreten war, erschien zur Urteilsverkündung nicht. Seit dem Tod seines Sohnes gehe es ihm psychisch und physisch schlecht, berichtete die Anwältin des 80-Jährigen. (APA/dpa)