Statt im Fernsehen über das Wetter muss Jörg Kachelmann vor Gericht über eine ihm angelastete Vergewaltigung reden - Der mediale Rummel um den TV-Moderator kommt einer Vorverurteilung nahe
Mannheim - Eine Fehlprognose ist unwahrscheinlich: Das Medienaufkommen beim Prozess gegen einen, den die Menschen aus dem Fernsehen kennen und den die Menschen bis März vorrangig mit Temperaturangaben und Wetterströmungen in Verbindung gebracht haben, dürfte intensiv werden. Ab Montag, steht ARD-Wetterexperte Jörg Kachelmann vor dem Mannheimer Landgericht.
Der 52-Jährige muss sich wegen des Vorwurfs, seine frühere Freundin vergewaltigt zu haben, verantworten. Kachelmann saß vier Monate lang in Untersuchungshaft, bis das Oberlandesgericht Karlsruhe am 29. Juli zu dem Urteil kam, Kachelmann sei "umgehend" freizulassen.
Am 20. März war der Schweizer auf dem Rückweg von den Olympischen Spielen auf dem Frankfurter Flughafen festgenommen worden. Mitte Mai erhob die Staatsanwaltschaft Anklage: Sie wirft ihm "Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und gefährliche Körperverletzung" vor. Es gilt die Unschuldsvermutung. Sollte der Wetterexperte schuldig gesprochen werden, drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft.
Kachelmann soll seine Ex-Freundin mit einem Messer bedroht und vergewaltigt haben. Sie soll an dem Abend erfahren haben, dass er sie betrogen habe und mit der Trennung gedroht haben. Auf dem Messer sollen Ermittler DNA des Wettermanns gefunden haben. Allerdings steht Aussage gegen Aussage: Die Ex-Freundin und Nebenklägerin ist die einzige Zeugin. Kachelmann weist alle Anschuldigungen zurück.
Über die Glaubwürdigkeit der 37-Jährigen war in den Medien wild spekuliert worden. So hieß es, ein psychologisches Gutachten erkläre ihre Aussagen für unglaubwürdig. Das Landgericht Mannheim erklärte Anfang Juli, das sei nicht der Fall.
Die Aussagen Kachelmanns wirkten hingegen "im Hinblick auf das sich aus den Akten ergebende Bild seiner Persönlichkeit und der Persönlichkeit des mutmaßlichen Opfers sowie der Eigenart ihrer Beziehung als wenig plausibel". Der Anwalt des Moderators beklagt laut Spiegel, die Strafverfolger hätten entlastendes Material nicht oder nur sehr spät vorgebracht.
Selbst wenn der Prozess mit einem Freispruch endet: Kachelmanns Ruf ist ruiniert. "Ich gehe davon aus, dass die frühe Information der Öffentlichkeit über die Inhaftierung seine Persönlichkeitsrechte verletzt hat", sagte der Berliner Presserechts-Anwalt Christian Schertz der Deutschen Presse-Agentur. "Sollte Kachelmann im Hauptverfahren freigesprochen werden, stehen Amtshaftungsansprüche im Raum".
Der Präsident des Verbandes deutscher Strafrechtsanwälte, Jürgen Möthrath, kritisierte, das Privatleben des Moderators sei in einer Weise an die Öffentlichkeit gezerrt worden, wie es bei weniger Prominenten nie der Fall gewesen wäre. (Gudrun Springer, DER STANDARD, Printausgabe, 6.9.2010)