Makler: "Vermieter sollen bei kürzeren Laufzeiten Mieter selbst suchen" - Mietervereinigung weiterhin für stärkere Belastung der Vermieter
Wien - Mietverträge unter drei Jahren Laufzeit könnten künftig rar sein: Die seit 1. September gültige Provisionsverordnung für Immobilienmakler sieht zwar bei einer Laufzeit von Mietverträgen bis zu drei Jahren eine Monatsmiete Provision vor. Makler wollen ihr Angebot in Zukunft jedoch auf Mietverträge mit einer Laufzeit über drei Jahren, die nur noch zwei statt drei Monatsmieten Provision bringen, beschränken.
"Nicht mehr interessant"
"Wir werden künftig nur noch Immobilien mit Mietverträgen über drei Jahren Laufzeit anbieten", kündigt Nikolaj Puschek, Inhaber der Wiener Neustädter Firma "Realist Immobilien - Puschek", an. Bei kürzeren Laufzeiten müssten Vermieter nun "selbst Mieter suchen", diese seien für sein Unternehmen "nicht mehr interessant". Das Angebot seines Unternehmens bestehe "zu rund 20 Prozent" aus Mietimmobilien in und um Wien. Ärgerlich findet er, dass der Staat die Makler zwar zum Sparen zwinge, die staatliche Vergebührung der Mietverträge allerdings nicht reduziert wurde. Eine Umwälzung der Provisionen von Mieter auf Vermieter müsse der Staat verordnen, "diese Streiterei" den Maklern zu überlassen, sei untragbar.
Die neue Verordnung koste seinen Betrieb jährlich zwischen 15.000 und 20.000 Euro, "also eine Mitarbeiterin". Beim Personal plant Puschek, dessen Firma vier Beschäftigte hat, jedoch weder Einsparungen noch Kürzungen, denn "warum sollten die jetzt dafür büßen?" Auch Massenbesichtigungen würden bei ihm infolge der Einbußen wegen der Verordnung nicht anstehen, die Qualität der Dienstleistung werde nicht leiden. Print-Annoncen seien für ihn auch ohne die neue Verordnung "kaum noch rentabel", es werde bereits zu 70 Prozent online inseriert. Jedoch verliere man durch die höhere Auskunftspflicht in Anzeigen wichtigen persönlichen Kundenkontakt, bemängelt er.
Mietervereinigung erfreut
Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung, sieht in der Regelung für befristete Laufzeiten bis zu drei Jahren"eine Augenauswischerei". Der ursprüngliche Entwurf der Verordnung habe einen Anstieg auf zwei Monatsmieten Provision ab mehr als vier Jahren Laufzeit vorgesehen. Hier hätten sich jedoch die Makler durchgesetzt. Bisher seien dreijährige Laufzeiten am beliebtesten gewesen, darunter sei die Nachfrage gering gewesen.
Die Verordnung sei dennoch "erfreulich", da es praktisch zumindest zu einer Kürzung von drei auf zwei Monatsmieten Provision komme. Die Mietervereinigung sei jedoch nach wie vor für ein Umwälzen der Provision auf die Vermieter, so Niedermühlbichler.
Aus dem Wirtschaftsministerium heißt es dazu, es handle sich "immer noch um einen freien Markt". Makler, die kurzfristige Verträge anbieten, würden auch Wettbewerbsvorteile haben. Die konkrete Ausgestaltung der Verordnung obliege aber den Marktgesetzen.
RfW startet Petition
Fritz Amann, Vorsitzender des Rings freiheitlicher Wirtschaftstreibender (RfW), kündigt eine Petition zur Maklerverordnung an. Diese sei "gleichheitswidrig und damit verfassungswidrig", zudem widerspreche sie auch dem Vertrauensschutz. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) werde sich "einige Fragen in einer parlamentarischen Anfrage gefallen lassen müssen", heißt es in einer Aussendung. (APA)