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Marinerichter Otto Tschadek.

Doppel-Justizminister Otto Tschadek (re.) 1960 am Ende seiner zweiten Amtszeit mit Nachfolger Christian Broda.
Wien - In Bruck an der Leitha ist die Welt noch in Ordnung: Dort ist man stolz auf seinen großen Sohn. Man hat ihm sogar eine Ausstellung gewidmet, zählt in einer Broschüre seine 28 Ehrenbürgerurkunden sowie auch die Orden auf,darunter das Große Goldene Ehrenzeichen der Republik, der Gregoriusorden der katholischen Kirche, verliehen vom Papst persönlich, und der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.
Otto Tschadek, einst Landeshauptmann-Stellvertreter in Niederösterreich und Justizminister der Republik, war ein ehrenwerter Mann. Sogar während des Nationalsozialismus, wo er nach eigenem Bekunden als Militärrichter Milde walten ließ.
So lautete die Vita des SPÖ-Politikers. Nun, mehr als 40 Jahre später, muss Tschadeks Geschichte neu geschrieben werden.
"Es gab schon länger die Vermutung, dass Tschadek nicht der gute Mensch war, als der er sich gerne selbst darstellte" , sagt der Politologe Thomas Geldmacher vom Verein Personenkomitee "Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz" im Gespräch mit dem STANDARD. Ein Aktenfund in deutschen Archiven belegt nun, dass Tschadek ab September 1941 als Marinerichter am Nazi-Gericht im deutschen Kiel zumindest vier Menschen zum Tode verurteilt hat. "Diese Todesurteile zeigen, dass Tschadek genau einer jener Blutrichter war, von denen er sich so hartnäckig distanzieren wollte" , sagt Geldmacher. Denn: "Tschadek war Täter."
Dabei war der Sohn eines Lehrers, der am 31. Oktober 1904 in Trautmannsdorf nahe Bruck an der Leitha geboren worden war, während seines Studiums der Rechtswissenschaften bei den sozialistischen Studierenden aktiv, ab 1927 sogar deren Vereinsobmann. Als im selben Jahr sein Vater starb, half ihm die Partei, besonders der spätere Innenminister und damalige Landeshauptmann-Stellvertreter in Niederösterreich, Oskar Helmer. Tschadek erhielt ein Stipendium und fand in Helmer einen Mentor auf Lebzeit. Seine sozialistische Gesinnung brachte Tschadek während des Austrofaschismus sogar in Haft. Sieben Monate wurde er in den Anhaltelagern Kaisersteinbruch und Wöllersdorf eingesperrt.
Am 25. August 1940 rückte er bei der Wehrmacht ein und wurde zur Marine nach Norddeutschland versandt. Ab September 1941 war er in Kiel Militärrichter. Dort verurteilte er unter anderem Ernst Stabenow am 21. September 1942 wegen Fahnenflucht zum Tode - und zusätzlich auch noch zum "Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebzeiten und zu fünf Jahren Zuchthaus und einer Geldstrafe von RM (Reichsmark, Anm. d. Red.) 400" . Für den Wiener Forscher Geldmacher ist bemerkenswert, dass Tschadek sich bei seinem ersten Fahnenfluchtfall nicht bloß mit der Höchststrafe begnügte. 1943 ließ der spätere SPÖ-Politiker Ludwig Becker als "Volksschädling" hinrichten. Im November 1944 verhängte er gegen den Marinesoldaten Heinrich Laurien wegen angeblicher Plünderung die Todesstrafe. Dieses Urteil war offenbar selbst seinen Vorgesetzten zu hart, es wurde in eine Zuchthausstrafe umgewandelt.
Andere Akten, die Geldmacher bekannt sind, belegen aber auch, dass Tschadek beim Delikt der sogenannten Wehrkraftzersetzung "überwiegend milde Urteile" ausgesprochen habe. Nicht im Fall Kurt Kuschke. Den verurteilte er zum Tode, am 8. Jänner 1943 wurde der Mann hingerichtet.
Schnelle Karriere in Rot
Trotz seiner Richtervergangenheit wurde Tschadek nach dem Krieg von den Alliierten als Bürgermeister von Kiel eingesetzt, wo er bis heute einen Ehrenbürgerstatus genießt. Dort gründete er auch die neue städtische SPD mit. Seine Weste war reingewaschen, die Karriere in der Politik konnte beginnen. 1946 holte ihn sein Mentor Helmer, der damals für die SPÖ in der Regierung saß, ins österreichische Parlament. Drei Jahre später war Tschadek Justizminister, ein Amt, das er von 1949 bis 1952 und von 1956 bis 1960 ausübte. Danach wurde er Landeshauptmann-Vize in Niederösterreich.
Seine Todesurteile hat Tschadek zu Lebzeiten stets verschwiegen. "Viele waren der Meinung, dass ein Kriegsrichter auch ein Blutrichter sein musste. In Wirklichkeit lagen die Dinge vollkommen anders", schrieb er in seiner Autobiografie. In einer vom heutigen Standard-Herausgeber Oscar Bronner mitgestalteten Radiosendung aus dem Jahr 1965 meinte er sogar, "man konnte als Richter in der damaligen Zeit, wenn man einige Zivilcourage hatte, sogar manches Unheil verhindern."
"Was ist sonst ein Blutrichter? Mit diesen vier Urteilen ist er das" , sagt der Wiener Politologe Walter Manoschek und verweist auf den Fall Filbinger, der Deutschland in den 1970er-Jahren beschäftigt hatte. Damals musste der CDU-Politiker Hans Filbinger wegen ebenfalls vier Todesurteilen aus seiner Zeit als NS-Militärrichter als Ministerpräsident von Baden-Württemberg zurücktreten. Manoschek: "Auch der Umgang mit der eigenen Vergangenheit war ähnlich: Beide hatten kein Unrechtsbewusstsein." Dass nach wie vor belastende Akten aus der NS-Zeit auftauchen, überrascht Manoschek nicht: "Es gibt in vielen Berufsständen, bei den Ärzten etwa oder eben bei den Richtern, keine historische Aufarbeitung. Eben weil da noch einige Leichen im Keller liegen, herrscht daran wenig Interesse."
Tschadeks Leben wird nun in die Wanderausstellung "Was damals Recht war..." eingearbeitet, die sich mit den Opfern und Tätern der Militärjustiz beschäftigt und im Herbst 2009 in Wien zu sehen war. "Jetzt kommt die Ausstellung nach Klagenfurt, und Tschadeks Vita wird eine der fünf Täter-Biografien sein, die dort angeführt werden" , erzählt der Politologe Geldmacher. Am 9. September startet die Schau im Künstlerhaus.
Otto Tschadek wurde 1969 in einem Ehrengrab in Bruck an der Leitha beigesetzt. Es mag eine Ironie der Geschichte sein, dass Tschadek sein Ministeramt 1960 ausgerechnet an seinen Parteikollegen Christian Broda übergab. Denn auch Broda hatte Kontakt mit der NS-Militärjustiz. Er war 1943 wegen "Nichtanzeigung eines hochverräterischen Unternehmens" zu einer Haftstrafe verurteilt worden. (Peter Mayr/DER STANDARD, Printausgabe, 4./5. 9. 2010)
Geldmacher, Thomas (Hg.) u.a., "Da machen wir nicht mehr mit..." Österreichische Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht, Mandelbaum Verlag, 240 Seiten, 24,90 Euro.
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... als ob die Nazis solche harten Strafen, für solche bzw. ähnliche Vergehen erfunden hätten.
Ähnliches Recht gabs, vor allem in Kriegszeiten, bereits in den diversen Vorgängerstaaten.
Hier wird wieder einmal die Vergangenheit nach heutigen Moralmaßstäben beurteilt, bloß weil Nazis involviert waren. Unseriöser geht es kaum.
Pudelt euch lieber darüber auf, dass die Amis und Chinesen in der Gegenwart Menschen staatlich legitimiert ermorden.
Bei den Westalliierten, die im 1. WK noch mit dem dt. und ö.-u. Reich vergleichbare brutale Militärgerichtsbarkeit hatten, war jedenfalls im 2. WK eine weit zivilere Note eingekehrt.
MW gabs z. B. bei den Amis überhaupt nur 1 Todesurteil gegen einen GI (Vergemwaltigung mit Mord).
Die Armeegeichtsbarkeit des dt. Reichs hingegen urteilte noch wütender als 1914-18.
Schau Dir einmal den großartigen Film "Rosen für den Staatsanwalt" an!
Nach 1934 war es für SPÖ-Mitglieder kaum möglich zu studieren. 1938 gingen zahlreiche SPÖ-Akademiker in die Emigration oder sie wurden später in den KZs umgebracht. Die Rückkehr der Emigranten hat die SPÖ-Führung nicht gewollt.
Als die SPÖ nach 1945 aufgrund des Proporzsystems zahlreiche Akademikerstellen im öffentlichen Bereich zu besetzen hatte, öffnete daher der BSA den ehemaligen Na*is "Tür und Tor". Solche "schnellen Karrieren in Rot" fanden großflächig statt, besonders im Justizbereich, wo Christian Broda stets seine schützende Hand über die ehemaligen Na*zi-Richter und Staatsanwälte hielt.
wenn man schon in so einer Position ist, dann können aber auch beide versionen stimmen. Man kan viel verhindern, aber einiges eben nicht. So könnte sein, dass der Herr oft milde war, aber es in vier 4 Fällen nicht sein konnte, ohne in die offene Opposition zu gehen. Beim Fall, wo das Urteil später herabgestzt wurde, müsste man die Umstände kennen.
Denn Fall, wo das Todesurteil + 5 Jahre Gefängnis verhängt wurden, verstehe ich nicht. Wie soll das gehen? Vielleicht habe ich aber auch nur zu schnell gelesen.
"Todesurteil + 5 Jahre Gefängnis verhängt wurden, verstehe ich nicht. Wie soll das gehen?"
Die Verhängung ist überhaupt kein Problem, allenfalls die Vollstreckung - es ist so ähnlich wie Verhängung von mehrfach lebenslänglich (in Deutschland z.B. bis in die 80er-Jahre möglich).
der autor zeigt hier auffallend wenig historische und
juridische sachkenntnis. einzig der politischen linie
des standards leistet er folge. und das genügt der
redaktion offensichtlich.
Geht´s noch?
Was lassen "die roten am ams heute auch noch durchführen" und woran "begeilen sich" die "hilfsstellen und ombudsleute" "sexuell"? -
Sind Sie aus einem feuchten Traum aufgeschreckt und reden Sie da im Halbschlaf weiter? Wie wär´s mit Aufwachen, Zähneputzen, einem Happen zum Frühstück, davor oder danach kurz oder lang aufs Klo - und dann fangen Sie nochmals von vorne an, darüber nachzudenken, wovon hier die Rede ist. Für jetzt einmal: Guten Morgen und guten Tag!
1) bei welchem Gericht war Tschadek als Richter eingesetzt? Eine "Nazigericht" in Kiel gab es mit Bestimmtheit nicht....
2) War er Militärrichter, Marinerichter, in welcher Funktion (Einzelrichter, Senatsmitglied)?
3) Ist "Blutrichter" eine wissenschaftlich anerkannte Qualifikation? Ist jetzt ein Strafrichter, der fest in den "Schmalztopf" greift, ein "Schmalzrichter"?
4) Richter haben zu jederzeit geltendes Strafrecht (das sie nicht beschlossen haben) anzuwenden.
5) Ist es nicht sehr glaubhaft, dass die Allierten nach Kriegsende ausgerechnet einen österr. Richter zum Bürgermeister in Kiel einsetzten, von dem damals sicherlich genug Leute wissen mussten, dass er ein "Blutrichter" war - wenn er es tatsächlich war...
1) es gab in Kiel ein Gericht, das in der Nazizeit nach Nazirichtlinien urteilte; das kann man schon verkürzt und etwas unpräzise als "Nazigericht" bezeichnen, ohne die Wahrheit grundlegend zu beschädigen.
2) Foto ansehen!! ist das eine Marineuniform oder nicht? ist Kiel ein wichtiger Kriegshafen gewesen oder nicht?
3) "Blutrichter" ist ein Schlagwort, das in einer wissenschaftlichen Publikation nichts verloren hat, das ja.
4) Jedes Strafrecht sieht Strafen von...bis vor. Wenn einer da IMMER auf der schärferen Seite urteilt, dann darf man daraus Schlüsse ziehen.
5) Die Allierten haben in mehreren Fällen diesbezügliche Mißgriffe getan, unwissend oder mitunter durchaus wissend (weil niemand anderer verfügbar, oder günstig gegen UdSSR).
6) Wie wurden die Todesurteile vollstreckt? Wenn nicht durch Enthauptung oder Erschießen, dann vielleicht durch den Strang -
7) Wenn durch den Strick, dann ist ja gar kein Blut geflossen. Also war er kein kein "Blut-", sondern ein Strickrichter.
8) Was haben Sie gegen Stricken?
Das soll der Unsachbuch-Autor erst einmal beantworten und der Herr Manoschek schon überhaupt. Gelleja!
Wir können wirklich froh sein, dass die Allierten gewonnen haben. Mit Opportunisten wie Tschadek müssen wir leben, sie sind in der Realitäte immer noch besser als die gläubigen Ideologen aller Fraktionen.
Nein, es gibt in unserer Rechtsordnung Dinge, die nach langem Kampf und viel Hohn und Spott doch durchgesetzt wurden - Menschenrechte. Und die sind, sofern man nicht ein waschechter Utilitarist ist, unteilbar und unverbrüchlich.
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