Der Gesetzesentwurf von Sozialminister Hundstorfer zur Bekämpfung von Lohndumping hat heftige Kritik ausgelöst
Wien - Der Gesetzesentwurf von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) zur Bekämpfung von Lohndumping hat zahlreiche kritische Stellungnahmen ausgelöst. Der Minister schlägt, wie berichtet, härtere Strafen für Firmen vor, die ihre Mitarbeiter unter gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Regelungen beschäftigen. Hintergrund für das Gesetz ist die Arbeitsmarktöffnung für zehn osteuropäische Länder ab Mai 2011, durch die Arbeitskräfte aus diesen Ländern uneingeschränkten Zugang zum heimischen Arbeitsmarkt haben. Aus Gleichheitsgründen können die härteren Strafen aber nicht nur für ausländische Firmen gelten, sondern müssen auch für inländische Betriebe angewendet werden.
In der Praxis sei aber fraglich, ob man die echten Problemfirmen aus dem Ausland erwische, sagte der auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwalt Wolfgang Kapek am Donnerstag vor Journalisten. "Die schwarzen Schafe fürchten sich nicht." Ähnlich argumentiert die Wirtschaftskammer. Strafbescheide seien im Ausland kaum vollstreckbar. Dafür müssten mit den neuen EU-Mitgliedern erst entsprechende Abkommen vereinbart werden. "Die Kontrollen treffen heimische und brave ausländischen Firmen stärker", sagt Kapek. "Die Frage ist daher, ob das Gesetz nicht zahnlos wird."
Laut Entwurf drohen bei Lohndumping Strafen von 5000 bis 50.000 Euro pro Mitarbeiter, im Wiederholungsfall können Firmenchefs sogar mit 10.000 bis 100.000 Strafe belegt werden. Dieser hohe Strafrahmen wird unter anderem auch von der Rechtsanwaltskammer als "massiv überhöht" bezeichnet.
5000 Euro pfänden
Im Sozialministerium ist man sich ebenfalls bewusst, dass Strafen bei ausländischen Firmen schwer zu exekutieren sind. Den Behörden wird daher die Möglichkeit eingeräumt, bis zu 5000 Euro in bar oder "verwertbare Sachen" in diesem Wert als "Sicherheitsleistung" einzubehalten, also zu pfänden. Das wird aber vom Finanzministerium entschieden abgelehnt. Die Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung (Kiab) sei nicht für das Inkasso von Geldbeträgen ausgestattet und könne auch keine beschlagnahmten Dinge verwahren.
Kritisiert wird in mehreren Stellungnahmen auch, dass unklar ist, ab wann genau eine Unterbezahlung vorliegt. Im Gesetzestext heißt es lediglich, Arbeitnehmer dürfen nicht unter dem "niedrigste Grundgehalt" laut Gesetz oder Kollektivvertrag beschäftigt werden bzw. es dürfe keine "erhebliche Unterentlohnung" vorliegen. Das sei "höchst auslegungsbedürftig", sagt Anwalt Kapek.
Die Sozialversicherung könne das kaum prüfen, schließlich würden Gerichte oft Jahre brauchen, um Streitfragen zur Gehaltseinstufung zu klären. Der Rechnungshof und das Finanzministerium haben dieselben Bedenken. Das Finanzressort schlägt daher vor, nur zu prüfen, ob ein Mindestlohn von 1000 Euro, der de facto in allen Branchen umgesetzt ist, bezahlt wird.
Und schließlich sorgt noch für massive Bedenken, dass ausländische Firmen alle Lohn-Unterlagen für ihre Mitarbeiter in deutscher Sprache am Einsatzort oder zumindest in Österreich bereithalten müssen. Es sei den Firmen aber nicht zumutbar, automatisch alle Unterlagen übersetzen zu lassen, meint die Rechtsanwaltskammer. Trotz der geäußerten Einwände zeigte sich Sozialminister Rudolf Hundstorfer zuletzt optimistisch. Er strebt einen Beschluss im Ministerrat in den nächsten fünf Wochen an. (Günther Oswald, DER STANDARD; Print-Ausgabe, 3.9.2010)