Lohndumping

"Die schwarzen Schafe fürchten sich nicht"

Günther Oswald, 2. September 2010, 18:02

Der Gesetzesentwurf von Sozialminister Hundstorfer zur Bekämpfung von Lohndumping hat heftige Kritik ausgelöst

Wien - Der Gesetzesentwurf von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) zur Bekämpfung von Lohndumping hat zahlreiche kritische Stellungnahmen ausgelöst. Der Minister schlägt, wie berichtet, härtere Strafen für Firmen vor, die ihre Mitarbeiter unter gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Regelungen beschäftigen. Hintergrund für das Gesetz ist die Arbeitsmarktöffnung für zehn osteuropäische Länder ab Mai 2011, durch die Arbeitskräfte aus diesen Ländern uneingeschränkten Zugang zum heimischen Arbeitsmarkt haben. Aus Gleichheitsgründen können die härteren Strafen aber nicht nur für ausländische Firmen gelten, sondern müssen auch für inländische Betriebe angewendet werden.

In der Praxis sei aber fraglich, ob man die echten Problemfirmen aus dem Ausland erwische, sagte der auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwalt Wolfgang Kapek am Donnerstag vor Journalisten. "Die schwarzen Schafe fürchten sich nicht." Ähnlich argumentiert die Wirtschaftskammer. Strafbescheide seien im Ausland kaum vollstreckbar. Dafür müssten mit den neuen EU-Mitgliedern erst entsprechende Abkommen vereinbart werden. "Die Kontrollen treffen heimische und brave ausländischen Firmen stärker", sagt Kapek. "Die Frage ist daher, ob das Gesetz nicht zahnlos wird."

Laut Entwurf drohen bei Lohndumping Strafen von 5000 bis 50.000 Euro pro Mitarbeiter, im Wiederholungsfall können Firmenchefs sogar mit 10.000 bis 100.000 Strafe belegt werden. Dieser hohe Strafrahmen wird unter anderem auch von der Rechtsanwaltskammer als "massiv überhöht" bezeichnet.

5000 Euro pfänden

Im Sozialministerium ist man sich ebenfalls bewusst, dass Strafen bei ausländischen Firmen schwer zu exekutieren sind. Den Behörden wird daher die Möglichkeit eingeräumt, bis zu 5000 Euro in bar oder "verwertbare Sachen" in diesem Wert als "Sicherheitsleistung" einzubehalten, also zu pfänden. Das wird aber vom Finanzministerium entschieden abgelehnt. Die Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung (Kiab) sei nicht für das Inkasso von Geldbeträgen ausgestattet und könne auch keine beschlagnahmten Dinge verwahren.

Kritisiert wird in mehreren Stellungnahmen auch, dass unklar ist, ab wann genau eine Unterbezahlung vorliegt. Im Gesetzestext heißt es lediglich, Arbeitnehmer dürfen nicht unter dem "niedrigste Grundgehalt" laut Gesetz oder Kollektivvertrag beschäftigt werden bzw. es dürfe keine "erhebliche Unterentlohnung" vorliegen. Das sei "höchst auslegungsbedürftig", sagt Anwalt Kapek.

Die Sozialversicherung könne das kaum prüfen, schließlich würden Gerichte oft Jahre brauchen, um Streitfragen zur Gehaltseinstufung zu klären. Der Rechnungshof und das Finanzministerium haben dieselben Bedenken. Das Finanzressort schlägt daher vor, nur zu prüfen, ob ein Mindestlohn von 1000 Euro, der de facto in allen Branchen umgesetzt ist, bezahlt wird.

Und schließlich sorgt noch für massive Bedenken, dass ausländische Firmen alle Lohn-Unterlagen für ihre Mitarbeiter in deutscher Sprache am Einsatzort oder zumindest in Österreich bereithalten müssen. Es sei den Firmen aber nicht zumutbar, automatisch alle Unterlagen übersetzen zu lassen, meint die Rechtsanwaltskammer. Trotz der geäußerten Einwände zeigte sich Sozialminister Rudolf Hundstorfer zuletzt optimistisch. Er strebt einen Beschluss im Ministerrat in den nächsten fünf Wochen an. (Günther Oswald, DER STANDARD; Print-Ausgabe, 3.9.2010)

 

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13 Postings
Friedrich N.
 
03

verstehe hier die ausländerthematik nicht ganz. wenn ösifirmen betroffen sind dann gehören die selbstverständlich ebenso bestraft. auch ein arischer chef und eigentümer solte nicht das recht zu ausbeutung haben.

Zbgenev Dnjetroskyonewiz
00

ja, jetzt gibts bald EU pur. Freut Euch, freut Euch, Leute!

mitrovic dejan
10
Lohndumping ist einfach zu machen

Arbeitnehmer wie verlangt, erofnet ein Gehalts konto bei Bank XY
Unterhnemer überweist "Gehalt" brav drauf von seinem Firmen Konto
in Cent genau nach KV.
Das haken liegt daran das Unternehmer Bankkarte von "Arbeithnemer" mit Pin Code habe.
Alles "Legal" alles belegbar bei ewentuele Kontrole.
Nicht zu sprechen von unzeligen unterhnemen die Geld Überhaupt nicht über eine Bank ausbezahlen sonder in "Bar" auf dem hand.
Als bestätigung dient ein Simplen Unterschrieft auf Lohnzetel (!)

Ender Wiggin
00

dann haben Sie aber immerhin Lohnsteuer+SV-Beiträge vom hohen "offiziellen" Gehalt abgeführt. Wär schon mal ein Fortschritt

Macht, Medien und meine Meinung!
03
wäre sinnvoll

eine öffentlich zugängliche web-datenbank zu erstellen mit namen, adressen usw. der schwarzen schafe....
ich bin für öffentliche hinrichtung

Erwin Wolfram
03

das naziregime setzt eine initiative nachdem es selbst das problem bedingt hat.

tablespace65
010
Wieder einmal ein Kniefall vor den Unternehme(r)n?

1) Wieso sollte "es Firmen nicht zumutbar sein, alle Unterlagen in deutscher Sprache bereitzuhalten"? Wenn ein Unternehmen in AUT Arbeitnehmer beschäftigt, müsste es doch eine Selbstverständlichkeit sein, alle relevanten Unterlagen auch in Deutsch (= offizielle Amtssprache) verfügbar zu haben!

2) "Strafbescheide seien im Ausland kaum vollstreckbar"? Das kann ja wohl nicht wahr sein! Wenn es sich um einen Strafrahmen von bis zu 100.000 EUR handelt, wird es im EU-Raum wohl effektive Möglichkeiten geben. Abgesehen davon muss man halt auf allfälliges Firmenvermögen (in welcher Form auch immer es vorhanden sein mag) zurückgreifen! Und die Finanz muss halt neue Mitarbeiter dafür einstellen...

flotter denker
00
Ein bisserl naiv ist das schon

1) Definieren Sie mal, was "relevante Unterlagen" sind. Sagen wir, ein Lohnzettel. Ist aber sehr einfach, einen Lohnzettel auf Deutsch zu produzieren, wo 1000 EUR draufsteht. Dass aber der Mitarbeiter dann in Rumaenien vielleich die Haelfte oder noch mehr davon wieder abliefert, steht nicht drauf.
2) Auf Firmenvermoegen zugreifen. Klingt ja sehr einfach. Aber dann gibts halt irgendwo in Bulgarien das Equivalent einer GmbH, die ein paar 1000 EURO Eigenkapital hat, aber ein paar 100 Arbeitnehmer beschaeftigt, die Auftraege fuer andere Unternehmen in Oesterreich ausfuehren. Viel Spass bei der Exekution

Michail Bakunin
01

Also zumindest wenn`s um ausstehende Löhne geht bin ich eher für den direkten Weg. Sowas hier sollte da zur Normalität werden: http://syndikalismus.wordpress.com/2010/08/1... ter-durch/

Gobi Todic
04
aha

Es sei den Firmen aber nicht zumutbar, automatisch alle Unterlagen übersetzen zu lassen, meint die Rechtsanwaltskammer

welch ein argument - am besten sofort einstampfen, den entwurf!

/dumpingmodus aus

Friedrich N.
 
01

weil die notare unmengen kassieren um übersetzungen zu beglaubigen. wenn nicht beglaubigt kann es vermutlich nicht als echt anerkannt werden. ganz versteh ich es aber auch nicht. könnt ma ja auch in englisch verlangen das können doch sehr viele. da regen sich aber wahrscheinlich die tükenhasser auf weil das dann nicht in teusch ist. wie bei den milchpackln. obwohl I'm loving it ist ja auch OK

Gobi Todic
01
pfff

WKO musterformular erstellen, in alle EU sprachen übersetzen und fertig.

ist doch keine scheidung/erbschaft ;)

Yudhistira
01
Ösistan halt:

bei uns steht bei der Verabschiedung neuer Gesetze schon fest, dass sie ihre Intention nicht erfüllen.

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