Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate

Zuständig sind die neuen Hausbesorger unter anderem für die Reinigung der gesamten Innen- und Außenbereiche, Schnee räumen müssen sie aber nicht.
Die Wiener SPÖ erfindet den Hausbesorger Neu. In der Volksbefragung vom vergangenen Februar votierten bekanntlich vier von fünf (daran teilnehmende) Wienerinnen und Wiener für die Wiedereinführung des "Hausmeisters". Wiens Bürgermeister Michael Häupl und Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (beide SPÖ) setzten sich in der Folge vehement dafür ein, dass es zu einem neuen Bundesgesetz für die Anstellung von Hausbesorgern kommt. Das frühere Hausbesorgergesetz war unter der schwarz-blauen Regierung mit der Wohnrechtsnovelle des Jahres 2000 abgeschafft worden.
Nun hätte es wieder eines geben können - allein, die ÖVP spielte nicht mit. Christine Marek, Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium und Spitzenkandidatin der Wiener VP für die Landtagswahl am 10. Oktober, schloss Ende Juni definitiv aus, dass ihre Partei ein neues Bundesgesetz mittragen würde. In der Wiener SPÖ schaltete man in Folge auf "Plan B" um: Neueinführung nur in Wien. Schönheitsfehler: Möglich ist das nur im direkten Einflussbereich der Stadt, und zwar bei den Gemeindewohnungen.
"Wiener Weg"
"Wir gehen den 'Wiener Weg' und bieten im Bereich der Stadt Wien, wo es die Mehrheit der Mieterinnen und Mieter wünscht, mit den 'Wiener Hausbetreuerinnen und -betreuern' die Alternative zum Hausbesorger Neu an - mit fixen Ansprechpartnerinnen und -partnern, einer umfassenden Betreuung aus einer Hand und mit zeitgemäßem Berufsbild", erklärte Ludwig am Donnerstag. Der Wohnbaustadtrat und Vizebürgermeister gab auch bekannt, dass bereits mit September die ersten, vorerst acht, Wiener Hausbetreuer ihre Arbeit aufnehmen. "Sie sind bei der Wiener Wohnen Haus- und Außenbetreuung GmbH nach dem Kollektivvertrag für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger angestellt."
Insgesamt hätten sich bereits 400 Menschen für einen Posten beworben, so Ludwig. Wer aufgenommen wird, kann mit einem durchschnittlichen Brutto-Monatslohn von rund 1.500 Euro rechnen.
In der von ihnen betreuten Anlage auch wohnen werden bzw. müssen die neuen Hausbesorger übrigens nicht. "Es ist keine Dienstwohnung vorgesehen", so Ludwig. Mit einem Aufenthaltsraum müssen sie während ihrer verpflichtenden Anwesenheit im betreuten Gemeindebau das Auslangen finden.
Dreiwöchige Einschulung
Zuständig sind die neuen Hausbesorger unter anderem für die Reinigung der gesamten Innen- und Außenbereiche, zu klar festgelegten Dienstzeiten. Ausgenommen davon ist der Winterdienst, der aufgrund der geltenden Bestimmungen des Arbeitszeit- und Arbeitszeitruhegesetzes nicht möglich ist. Eine wöchentliche Arbeitszeit von 50 Stunden dürfen die neuen Hausbesorger nämlich nicht überschreiten. "Bei Schneefall ist vorgesehen, dass die Wiener Hausbetreuer die vorherrschenden Witterungsverhältnisse telefonisch an die Einsatzleitung melden und bei Gefahr in Verzug - etwa bei Blitzeisbildung - eine Streuung durchführen." Die noch nach dem alten Hausbesorgergesetz beschäftigten Hausmeister - immerhin noch rund 2.200 Personen - sind vom Arbeitszeitruhegesetz ausgenommen.
Die neu eingestellten Hausbesorger bekommen zunächst eine Einschulung im Ausmaß von 120 Arbeitsstunden (drei Wochen). Unter anderem ist dabei eine Aufzugsschulung verpflichtend vorgesehen, um die Betreuung der Lifte gemäß der geltenden Rechtsvorschriften gewährleisten zu können, sowie eine Schulung in Konfliktmanagement. Bei der Zuordnung der zu betreuenden Gebäudeteile werde schließlich darauf geachtet, dass neben der Reinigung, den Kontrollgängen und Kleinreparaturen auch Zeit für die Bewohner vorhanden ist. Dies sei "ein vielfach geäußerter Wunsch", dem durch diese Regelung Rechnung getragen werde, hielt Ludwig fest.
"Alt" und "Neu" nebeneinander möglich
Die Bewohner der Wiener Gemeindebauten werden selbst entscheiden müssen, ob sie künftig von einem Hausmeister betreut werden wollen. In großen Bauten können zum Teil auch "alte" und "neue" Hausbesorger sowie Mitarbeiter der stadteigenen Haus- und Außenbetreuung tätig sein. Sollten sich die Bewohner für einen "Hausbesorger Neu" entscheiden, bedeute dies einen nur "geringen" Mehraufwand bei den Mietkosten trotz größeren "Leistungsportfolios", stellte Ludwig in Aussicht.
Für die jetzige Lösung war übrigens keinerlei rechtliche Änderung nötig, weshalb die Stadt schon in der Vergangenheit die Möglichkeit gehabt hätte, den Hausmeister im Gemeindebau wieder auferstehen zu lassen. Die SPÖ habe aber bis zuletzt auf eine Bundesregelung gedrängt, rechtfertigte Ludwig das Zuwarten. Und stellte klar: "Ich werde weiterhin auf eine bundesweite Lösung drängen."
Wiener VP: "Ludwigs Hausbetreuer-Schmäh"
Das kann aber noch dauern. Der Landesgeschäftsführer der Wiener Volkspartei, Norbert Walter, nannte die Ankündigungen des Wohnbaustadtrats einen "Hausbetreuer-Schmäh". Das Hausbesorgergesetz sei im Jahr 2000 abgeschafft worden, "weil es teuer war und für eine Gruppe Arbeitnehmer Privilegien bot, für die die Mieter und Eigentümer zahlen mussten". Auch der "Hausbesorger neu" hätte wieder "eine Reihe Privilegien vorgesehen", weshalb man nicht zugestimmt habe, so Walter. (map, derStandard.at, 2.9.2010)
Zivilrechts-Professor Andreas Vonkilch verweist auf "gefestigte Judikatur" des OGH zum allgemeinen Transparenzgebot laut Konsumentenschutzgesetz
Nur etwas mehr als zwei Drittel wissen über Grundbuchseintragung Bescheid, im bundesweiten Schnitt sind es immerhin drei Viertel
Wer seine Mietwohnung als Ferien-Apartment anbietet, sollte dies nicht länger als sechs Monate im Jahr tun
Haus- und Gewerbeflächenbesitzer sollen alle 30 Jahre 20 bis 25 Cent pro Quadratmeter Nutzfläche für die Erhaltung städtischer Infrastruktur zahlen
Mehrere Gesetzesänderungen waren nötig, damit keine Mieter benachteiligt werden. Für den ÖVI ist das "unerträglich"
Grüner Justizsprecher Steinhauser drängt auf Totalreform, Wohnbaustadtrat Ludwig hat vier Hauptforderungen - Immo-Investoren wollen "Mietrecht für das 21. Jahrhundert"
Familien und Betriebsübergaben sind begünstigt - Ministerrat segnete neue Vorlage der Justizministerin ab
Karl: Eintragungsgebühr weiter nach Einheitswert berechnet - Rechtsanwälte: Werden Ministerin "beim Wort nehmen"
Gerichtstermin Ende November - Verfahren wegen versuchter gewaltsamer Räumung eingestellt - Dubiose Eigentümer haben 15 Häuser in Wien
Höchstrichter hegen Bedenken gegen niedrige Steuer auf geschenkte und vererbte Grundstücke
Große Unterschiede bei Prämien und Leistungen - Arbeiterkammer rät zu regelmäßigen Überprüfungen der Polizzen
Gesetzesnovelle bringt weiteren Schritt in Richtung elektronischer Abfragen und Dokumenteinreichungen
Neue Grundstücksdatenbank ab 7. Mai - Keine Eintragungen zwischen 27. April und 6. Mai möglich
Die Regelung, dass die Postdienstleister den Austausch bezahlen müssen, hält der Verfassungsgerichtshof nicht für verfassungswidrig
Ariel Muzicant ließ auf einer Podiumsdiskussion durchblicken, dass es für Geschäftsraummieter zahlreiche Wege gibt, das Mietrechtsgesetz auszunutzen
Anlässlich des "Weltverbrauchertags" zieht die Arbeiterkammer Bilanz über das Jahr 2011
Niedermühlbichler einstimmig als Präsident bestätigt
Justiz will durch technische Modernisierungen bis zu 80 Prozent an Kosten einsparen - Keine Gebührenerhöhung
Verband der Immobilientreuhänder fordert ein "zukunftstaugliches Mietrecht" und stellt dafür auch Zugeständnisse in Aussicht
FP-Landesrat Haimbuchner will 6,6 Millionen Euro sparen - Grüner Anschober sagt ein "Klares Nein" dazu, auch die SPÖ ist erzürnt
VfGH: "Völlig veraltete Einheitswerte" für Bemessung ungeeignet - Reparaturfrist bis Ende 2012
Preisabschläge für Wohnungen mit schlechten Öko-Standards sowie ein transparenteres Abrechnungssystem vorgeschlagen
Widersprüchliche OGH-Entscheidungen machen eine Mietrechtsnovelle dringend notwendig. Doch die politischen Fronten bleiben bei diesem Thema verhärtet
Bis zu 50 Tote jährlich durch Stromschläge und Elektrobrände
Austausch der alten Postfächer bis Ende 2012 durch die Post – "Voreilige" Gebäudeeigentümer bekommen Kosten nicht rückerstattet
... mit (fast) geschenkter Dienstwohnung in einem Haus mit (ausschließlich) Eigentumswohungen ist ein allmachtsbesessener Drache, der meint die Regel allein festlegen zu können und der ein Regiment führt dass man meint, im eigenen Haus bloß geduldeter Bettgeher zu sein.
Nur weil der größere Teil der Eigentümer halb-senile Greise sind, die schon ein halberten Herzkasperl kriegen wenn sie einen fremden Menschen auch nur aus der Entfernung sehen, werden die anderen Eigentümer sie nicht los.
Soviel dazu!
Weil er Angestellter ist und Anwesenheitspflichten hat und nur eine begrenzte Vertretungsbefugnis während des Urlaubs. Dafür kriegt er/sie im Gegenzug ja auch einige Annehmlichkeiten, wie zB weitreichenden Kündigungsschutz oder günstige Dienstwohnung!
Wenn er selbständig sein will, dann soll er ein Reinigungsunternehmen gründen!
Hier tut sich eine neue Dimension der ehemaligen Arbeiterpartei auf - die Arbeiterausbeuterpartei schlägt nach der sinnlosen Volksbefragung wieder zu!
Nachdem man unter Zuhilfenahme der schwarz-blauen Bundesregierung den Hausbesorger demontiert hat - in den gemeindeigenen Wohnbauten hätte man entsprechendes Personal ohne weiters innerhalb der Verwaltung Wiener Wohnen installieren können! - wird nun versucht, den Wienerinnen und Wienern auf billigste, publicityträchtige Art den Wahlkampfbären 2010 aufzubinden. Natürlich nicht ohne das kleinformatige Gratis-Lieblingsblatt zu vergessen, dem man in Zeiten wie diesen, das Wiener Steurgeld in Form von monströs gestalteten, bezahlten Anzeigen in den Allerwertesten schiebt .......
Anwesenheitspflicht in einem Aufenthaltsraum anstatt im Haus zu wohnen? Fassadenreiniger statt Hilfe im Notfall? Ich will einen Hausbesorger und keinen schlecht bezahlten Menschen der im Besenkammerl seinen Dienst absitzt. Dafür können sie die Hausbetreuer gleich abschaffen. Bin sicher in Summe kosten die mehr als die alten Hausbesorger. Wurde das evaluiert?
es gibt Fälle wo der Hausbetreuer billiger ist und es gibt Fälle wo der Hausbesorger billiger ist. Das ist abhängig von einigen Faktoren, der wichtigste ist die Größe der Anlage. Faustregel: Je kleiner die Anlage, desto teurer ist der Hausbesorger alt. Was aber auch noch zu beachten ist und meistens übersehen wird: Hausbetreuer bedeutet de facto immer einen geringeren Leistungsumfang. Werden die Leistungen einander gegenüber gestellt, ist der Unterschied minimal!
Schlechte Bezahlung, oberflächliche Einschulung, schlechte Arbeitsbedingungen, billigstemögliche Einstufung im Kollektivvertrag für Reinigungsdinste, keine Vereinbarungen mit der zuständigen gewerkschaft, ein unklares Berufsbild.
Nein. Das ist ein husch-pfusch-Mist.
bruhaha, das ist nichts anderes als trick 17 der roten noch schnell vor den wahlen. der kv reinigung hat nichts mit hausbesorgerInnen zu tun, und hausbetruerInnen hättens schon längst anstellen können. schade um das papier, auf dem die volxbefragten ihr kreuzerl gemacht haben.
weil ohne hausmeister im haus brauch ich mich nicht mehr an die hausordnung halten, keinder quatscht mich blöd an wenn ich im stuiegenhaus oder im aufzug rauche, meine stinkigen schuhe vor der türe stehen lasse und, und , und....diese ewigen besserwisser und schulmeister gehören abgeschafft. es lebe die ungezügelte freiheit auf kosten der anderen...regeln sind ja gut, wenn sie von allen anderen eingehalten werden aber mich schränken sie in meiner persönlichen freiheit ein
hier war wieder der genius schüssel am werk, der uns nu skandale beschert hat, ein hausmeister hat sich über hundert jahre bewährt, und soll mit neuem geist wieder auferstehen, wenn sie das nicht begreifen,ist das ihr problem
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.