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Die Freiheitlichen wollen weg vom "Verbotszonen-Wirrwarr" und den Straßenstrich verbieten, und auch die ÖVP pocht auf eine Verlagerung der Sexarbeit in Bordelle. Die SP will die Gesetzeslage zur Prostitution nachbessern.

Foto: REUTERS/Toby Melville

Wien - Der Versuch, den Straßenstrich im 15. Bezirk auf zwei Bereiche einzugrenzen, ist vorerst gescheitert. Ein von Frauenstadträtin Sandra Frauenberger (SP) im Mai vorgestelltes Sieben-Punkte-Programm sah unter anderem vor, dass Prostituierte von Sozialarbeitern dazu motiviert werden sollen, ausschließlich auf der Linken Wienzeile zwischen Anschützgasse und Jheringgasse sowie hinter dem Technischen Museum auf Freier zu warten - und nicht wie bisher in Seitengassen der Äußeren Mariahilfer Straße. "Das klappt leider nicht sehr gut", sagt Frauenberger-Sprecherin Marianne Lackner.

Die rote Stadtregierung will dennoch erst das Ende des Pilotprojektes im November abwarten, bevor sie die Novellierung des Prostitutionsgesetzes angeht. "Dass es einige Änderungen geben wird, ist fix, wir müssen allerdings die Evaluierung des Programms abwarten, um zu wissen, wo wir am besten ansetzen", sagt Lackner. Geplant ist unter anderem, Freier, die innerhalb der Schutzzonen um Kirchen und Schulen anbahnen, zu strafen. Das fordert auch die Wiener FP, die einen Initiativantrag zur Bestrafung von Freiern einbringen will. "Wir müssen die Freier stärker in die Verantwortung nehmen", sagt Gemeinderat Dietbert Kowarik. Ihm schweben Verwaltungsstrafen von bis zu 700 Euro vor.

Der Plan lässt sich allerdings sehr schwer umsetzen: Laut eines Urteils des unabhängigen Verwaltungssenats können Freier nur dann gestraft werden, wenn sie in flagranti bei sexuellen Handlungen mit einer Prostituierten erwischt werden. Denn es könne nicht jede Frau am Straßenrand, die mit einem Mann spricht, als potenzielle Prostituierte angesehen werden. Laut SP wird an der Lösung dieses rechtlichen Problems gerade gearbeitet - das Gesetz könne aber frühestens Anfang nächsten Jahres fertig sein. (Martina Stemmer, DER STANDARD Printausgabe 2.9.2010)