Bregenz - Das Justizministerium sieht angesichts der Testamentsfälschungsaffäre am Bezirksgericht Dornbirn in der Einrichtung eines sonderzuständigen Richters am Landesgericht Feldkirch keinen Vorteil für die Geschädigten. Eine solche Anlaufstelle war von Martin Mennel und Klaus Grubhofer, den Rechtsanwälten zweier Hauptbeschuldigter, in einer Petition an Justizministerin Claudia Bandion-Ortner vorgeschlagen worden. Man prüfe derzeit aber die Installation eines Ansprechpartners, bei dem die Geschädigten sich informieren können, hieß es aus dem Justizministerium. "Das ist zu wenig", befand Mennel in einer ersten Reaktion.

Bandion-Ortner habe die Notwendigkeit zu einer Initiative der Justiz gesehen, verkenne aber offenbar die Dimension des Falles, so Rechtsanwalt Mennel in einer ersten Reaktion. Dass es keine richterliche Anlaufstelle und keinen Geldtopf für Opfer geben soll, befriedigte ihn nicht. Immerhin seien hier Justizmitarbeiter zu Tätern geworden, verwies Mennel auf die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit. "Die Opfer hier auf den Gerichtsweg zu verweisen und sich selbst zu überlassen, ist zu wenig", befand er. Er werde sich weiter für das Anliegen einsetzen und forderte auch Geschädigte auf, sich direkt an die Justizministerin zu wenden.

Anlaufstelle Landesgericht

Die Anwälte hatten gemeinsam mit Geschädigten vorgeschlagen, dass ein Richter des Landesgerichts als Anlaufstelle die Ansprüche prüft und die Schadenswiedergutmachung unter Mitwirkung der beiden Beschuldigten in die Wege leitet. So könnten Liegenschaften rasch zurückgegeben und Geldansprüche von der Republik gegen Abtretung umgehend ausbezahlt werden. Österreich könnte sich dann an dem beschlagnahmten Vermögen und den Beschuldigten schadlos halten. Wo Rückforderungen nicht möglich seien, müsste ein Geschädigten-Fonds des Staates einspringen. Den Opfer blieben damit lange Gerichtswege erspart. Das wäre auch im Interesse der Justiz, deren Ansehen durch die Affäre arg gelitten hat, so die Idee.

Ansprüche der Opfer verschieden gelagert

Man sei sehr an einer raschen Aufklärung interessiert, betonte am Mittwoch Katharina Swoboda, Sprecherin der Justizministerin. Generell könnte der unabhängige Personalsenat eine solche Stelle über eine Änderung der Geschäftsverteilung ohne weiteres einrichten. Man stehe dem Vorschlag dennoch kritisch gegenüber, weil die Ansprüche der Opfer verschieden gelagert seien. Eine Verteilung auf mehrere Richter erscheine daher "weiterhin die bessere und zum Vorteil der Geschädigten geeignetere Lösung", hieß es im Antwortschreiben an die Anwälte. Die Verfahren könnten dann zeitlich parallel geführt werden.

Die Idee einer Anlaufstelle finde man jedoch gut, auch um "ein Zeichen zu setzen", so Sprecherin Swoboda. Gemeinsam mit den zuständigen Stellen werde derzeit die Einrichtung eines Ansprechpartners geprüft. Damit könnten Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Dafür stellt man sich im Justizministerium einen "allseits geachteten und respektierten" Juristen vor, der nicht dem aktiven Richterstand angehört.(APA)