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Wer um eine Fußfessel ansucht, muss einen Wohnsitz und einen Arbeitsplatz oder einen Therapieplatz vorweisen können. Auch Pensionisten müssen einer geregelten Beschäftigung nachgehen
Wien - Mit heutigem Mittwoch tritt der elektronisch überwachte Hausarrest in Kraft. U-Häftlinge und rechtskräftig abgeurteilte Straftäter, die eine Freiheitsstrafe bzw. eine Reststrafe von höchstens einem Jahr zu verbüßen haben, können ein Ansuchen für die elektronische Fußfessel einreichen. Das Justizministerium erwartet mit der Einführung eine deutliche Entlastung der Justizanstalten und des Justizbudgets.
Große Nachfrage
Justizministerin Bandion-Ortner ortet ein "großes Potenzial", da in Österreich jährlich etwa 2000 Menschen zu einer Haftstrafe von weniger als einem Jahr verurteilt werden. Bis zu 500 Personen pro Jahr sollen nach Berechnungen des Ministeriums zukünftig die Strafen statt im Gefängnis daheim absitzen. Die elektronische Fußfessel soll eine längere Untersuchungshaft verhindern oder bei Personen zum Einsatz kommen, die zu einer Haftstrafe von weniger als zwölf Monaten verurteilt wurden. "Wir wollen verhindern, dass sie ihren Beruf, ihre Wohnung oder die Familie verlieren", erläuterte die Justizministerin.
Entscheidung liegt bei Richter oder Strafanstalt
Bei der Entscheidung, wer eine Fußfessel bekommen kann, habe sie als Justizministerin kein Mitspracherecht, erklärte Claudia Bandion-Ortner. Über die Anwendung der Fußfessel entscheidet allein der zuständige Richter oder die Strafanstalt. Es wird aber immer eine Individualprüfung geben, so Bandion-Ortner. Wird ein Ansuchen abgelehnt, ist eine Beschwerdemöglichkeit vorgesehen.
Helmut Elsner beantragt Fußfessel
Der ehemalige BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner wird die elektronische Fußfessel beantragen, teilte Elsners Verteidiger, Jürgen Stephan Mertens, am Mittwochnachmittag mit: "Der Antrag wird Ende dieser oder spätestens Anfang kommender Woche eingebracht." Ob er genehmigt wird, hat der zuständige Haftrichter im Wiener Straflandesgericht, Christian Böhm, zu entscheiden. "Die Hoffnung war da, dass wir es ohne diese Fußfessel schaffen, ihn auf freien Fuß zu bekommen", sagte Mertens. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) habe jedoch entgegen aller Erwartungen die jüngste Haftbeschwerde verworfen und die Verlängerung der U-Haft angeordnet. "Gegen die völlig irreale Einschätzung einer angeblichen Fluchtgefahr wird eine Grundrechtsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof und eine Verfassungsbeschwerde eingebracht", kündigte Mertens an.
Auer-Welsbach hat um Fußfessel angesucht
Der Chef der pleitegegangenen Kärntner Finanzgruppe AvW, Wolfgang Auer-Welsbach hat bereits vergangenen April eine Fußfessel beantragt. Ein weiterer möglicher Anwärter für die Fußfessel könnte der ehemalige Konsumchef Hermann Gerharter sein. Er wurde im Bawag-Prozess zu einen halben Jahr unbedingter Haft verurteilt
Familie muss einverstanden sein
Jedes Ansuchen soll jedoch genau geprüft werden, erklärte Alfred Steinacher, von der Vollzugsdirektion im Ö1-Morgenjournal. Es sei dabei ein Schutzbedürfnis der Betroffenen aber auch der Gesellschaft zu beachten. Weiters muss geprüft werden, ob die Anwärter für die Fußfessel geeignet sind und ob ihre Familien einverstanden sind. Ein Wohnsitz, ein Arbeitsplatz oder Therapieplatz müssen vorhanden sein, erklärte Steinacher. Auch pensionierte Anwärter müssen eine geregelte Tagestruktur vorweisen. In der Praxis müssten sie etwa einen gemeinnützigen Job annehmen, um eine Beschäftigung für den ganzen Tag vorweisen zu können.
Häftling zahlt 22 Euro pro Tag für Fußfessel
Die Fußfessel könnte das Justizbudget deutlich entlasten, so Steinacher. "Die Kosten für die elektronische Überwachung liegen praktisch bei null, während ein Häftling im Gefängnis rund 100 Euro pro Tag kostet", erklärte Steinacher. Häftlinge, die es sich leisten können, müssen ihre elektronische Überwachung mit 22 Euro pro Tag selbst mitfinanzieren. (APA,red)
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ich kenne mich auf grund mangelnder erfahrung mit gefängnisaufenthalten nicht aus.
rechnet man aber ein monat mit 20 werktagen (wobei ich bezweifle das hier nach werktagen abgerechnet wird) mit 22 euro am tag so sind das 440,- euro im monat.
da vor dem gesetz ja alle gleich sind frage ich mich schon wie jemand der ein gehalt von z.b. 1000 euro netto im monat bezieht eine mehrbelastung von 440,- euro im monat aufbringen soll, die gleiche chance auf eine fussfessel anstatt von haft haben soll wie ein herr elsner oder ein herr auer-welsbach.
2006 begann man mit dem Versuch Fußfesseln statt Knast und da sprach Herr Zempaty vom Imperium NEUSTART unter anderem auch von den Kosten.
www.gegensexuellegewalt.at/2010/09/0... fusfessel/
und ich frage mich heute wie diese Kosten 1. 512.358,60 Euro i. Jahr sind für - 1 Häftling = 840.199,22 Euro
Im Monat: - 7.0016,601 EURO für 1 Häftling
Im Tag: - 2.333,886 EURO für 1 Häftling
plötzlich auf NULL reduziert werden konnten?
INFORMATION & AUFKLÄRUNG
www.gegensexuellegewalt.at
20.811.884.-Schilling i. Jahr für 18 Häftlinge
im Jahr 1.156.139,30 Schilling - 1 Häftling
NÄMLICH HIER, während er in EUR schon bei den Kosten pro Häftling entstanden ist....
Absicht? oder einfach nur ..........
im Monat: 963.449,43 Schilling- 1 Häftling
im Tag: 32.114,97 Schilling- 1 Häftling
@Johannes St.
Sie haben vollkommen recht, ein Komma Fehler!
Im Jahr 84019,9 Euro
Im Monat 7001,6 Euro
Im Tag 233,3 Euro
Bei 500 Häftlingen eine gewaltige Summe, oder? Wenn man von BILLIGER spricht denn ein Hafttag kostet max. 100Euro!
www.gegensexuellegewalt.at
1.512.358,60 gesamt für 18
84.019,92 pro Häftling/Jahr
7.001,66 pro Häftling/Monat
233,39 pro Häftling/Tag
wenn mann dann bedenkt, dass die Zielzahl ca. 2.000 ist, dann kommen (/2000*18) 2,10 je Kopf und Tag zusammen.
vorausgesetzt die Gesamtkosten blieben gleich und es würden keine Investitionskosten anfallen.....
wie gesagt sind beide Aussagen falsch aber die angeführte Homepage hat sich offensichtlich um Faktor 10 geirrt und liegt also mit ca. 2.100 € daneben, während die Zahl null genau um 233 € falsch ist ....
War ja anzunehmen, dass das nur für Promis gemacht wurde. Wenn der "EgdU" verurteilt wird, zahlt er die 22 Euronen aus Fioners Portokassa. Nur der Franzi vom Gemeindebau am Laaer Berg wird sich die 22/Tag nicht leisten können.
Nur Häftlinge, die einen Arbeitsplatz haben, kommen in den "Genuss" der Fesseln. Arbeit heißt Lohn, Lohn heißt leisten können. Und wenn der Häftling 1000 Euro monatlich erhält, soll er 660 davon an den Staat abdrücken, weil er ja seiner Familie mit 340 Euro noch immer mehr geben kann, als wenn er im Häfen säße und nichts hätte.
Der Strafgefangene hat die mit Verordnung der Bundesministerin für Justiz festzusetzenden Kosten des elektronischen Hausarrests zu ersetzen. Diese Verpflichtung entfällt, soweit durch ihre Erfüllung der zu einer einfachen Lebensführung notwendige Unterhalt des Strafgefangenen und der Personen, zu deren Unterhalt er verpflichtet ist, gefährdet wäre. Die Kosten sind monatlich im Nachhinein bis zum Fünften des Folgemonats zu entrichten. Die Verpflichtung zum Kostenersatz bildet einen gesonderten Ausspruch der Bewilligung (§ 156d Abs. 2).
Die Handhabung von "ob ihre Familien einverstanden sind" wird spannend. Beispiel: Frau lässt sich wegen eheliche Gewalt mit schwerer Körperverletzung scheiden. Er kommt deswegen ins Gefängnis. Hat die Ex-Frau (= nicht mehr Famile) irgendeine Möglichkeit sich gegen die Freilassung mit Fußfessel auszusprechen. Diese wird ihn nämlich nicht daran hindern Sie wieder zu verprügeln.
Was stört Sie eigentlich?
Ich finde an dieser Möglichkeit tatsächlich nur Gutes, eine echte Humanisierung des Strafvollzugs, fände es nur bedauerlich, wenn sie wirklich nur so selten zum Einsatz kommt. Das sollte, bei bislang Unbescholtenen und Nicht-GewalttäterInnen eigentlich der Normalfall werden.
Dass Personen, die es sich leisten können, die Kosten selbst tragen, finde ich nicht schlimm. Haben die Häftlinge kein Geld, zahlt eh der Staat.
Bei U-Haft tlw. vertretbar weil noch nicht verurteilt.
Bei verurteilten Verbrechern nicht vertretbar und ungerecht gegenüber jenen, die nicht den teuren Anwalt haben oder den Superjob vorweisen können und keine Fussfessel bekommen. Natürlich ist es angenehmer zuhause im eigenen Bett (mit der eigenen Frau) zu schlafen als in einer Gemeinschaftszelle mit schnarchenden, furzenden Mitgefangen. Strafen müssen unangenehm sein, Verbrechen sind es für die Opfer auch!
€ 744.- pro monat aus? das wäre die mindestsicherung...... auf der einen stelle ausbezahlen, auf der anderen schwupps gleich wieder retourholen. das kann unser staat..... allerdings nur bei beträgen bis 1.000.-. darüber (millionengagen, schmiergelder etc) tut er sich wesentlich schwerer....
spiessbuergerliche heuchelei
was ist an einem konventionellen 9-5 dasein so moralisch ueberlegen?
jemand, der oberflaechlich dem clichee eines "respektablen buergers" entspricht, wie zb. ein postangestellter mit eigenheim, garten, und hund darf also zu hause die strafe geniessen, waehrend der freelance-DJ der von WG zu WG huepft und oft mal um 11:00 aufsteht, im gefaengniss bleiben muss.
mit gerechtigkeit hat das nichts zu tun. die haerte strafe sollte von der tat allein abhaengen, und nicht davon, ober der lebensstil des taeters dem persoenlichen geschmack des richters entspricht.
Geregelte Struktur kann ja auch in der Nachtschicht stattfinden. Im freien Herumhupfen eher weniger, weil sich das doch recht grob mit dem Sinn der Sache (Strafe; bei U-Häftlingen Sicherung gegen Flucht) beißen würde.
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