Wien - Der Kläger starb im Juni, Richter Gerhard Wagner stellte das Verfahren ein: Krone-Boss Hans Dichand prozessierte gegen "Österreich" nach der Entgegnung um eine Geldbuße, weil die Zeitung schrieb, "Heute" sei Dichand "zuzurechnen", er habe an Inseraten in "Heute" "mit verdient".

Dichands Anwalt Michael Rami entgegnete: "Hans Dichand ist an der Tageszeitung 'Heute' weder direkt noch indirekt beteiligt noch bekleidet er dort irgendeine Funktion noch hat er sonst etwas mit ihr zu tun." "Österreich" will auch nach Dichands Tod das Gegenteil beweisen und legte Beschwerde gegen die Einstellung ein.

Medienrechtliche Ansprüche im Gegendarstellungsverfahren und bei Anträgen wegen Verletzungen von Persönlichkeitsrechten erlöschen grundsätzlich mit dem Tod des Betroffenen, wenn das Verfahren bis dahin noch nicht de facto abgeschlossen ist und nur mehr die Entscheidung der letzten Instanz ausständig ist, sagt Medienanwältin Maria Windhager. Ob "Österreich" hier das Verfahren zur Wahrheitsfindung trotz Dichands Tod fortführen kann ist eine noch nicht gelöste Rechtsfrage. Im Zivilrecht gehen bereits eingeklagte Ansprüche auf die Erben über. Umgekehrt können aber auch Ansprüche auf Kostenersatz gegen Verstorbene auf deren Erbe übergehen. (fid/DER STANDARD; Printausgabe, 1.9.2010)