Auch Solarien-Verbot, Gruppenpraxen und Fussfessel ab morgen in Kraft
Am 1. September ist es soweit. Die Mindestsicherung tritt in Kraft, vorerst allerdings nur in drei Bundesländern: in Wien, Niederösterreich und Salzburg. "Mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung wird durch die starke arbeitsmarktpolitische Anbindung der Weg aus der Armut gezeigt und den Betroffenen die Möglichkeit gegeben, wieder für sich selbst zu sorgen", betonte der zuständige Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) am Dienstag in einer Aussendung.
E-Cards für alle
Hundstorfer wies auch darauf hin, dass mit 1. September österreichweit E-Cards für die betroffene Personengruppe ausgegeben werden, auch wenn die Mindestsicherung in einigen Bundesländern noch nicht in Kraft tritt. Ebenso werden im gesamten Bundesgebiet die Verbesserungen in der Notstandshilfe wirksam. "Diese zwei Maßnahmen bringen den Beziehern der Mindestsicherung bzw. der Sozialhilfe große Erleichterungen. Der Sozialhilfe-Krankenschein war für viele Betroffene stigmatisierend und oft ein Grund, nicht zum Arzt zu gehen." Die E-Card werde es den Beziehern der Mindestsicherung wesentlich leichter machen, einen Arzt aufzusuchen, wodurch sich die gesundheitliche Situation dieser Gruppe deutlich verbessern werde, ist Hundstorfer überzeugt.
Solarien-Verbot
Neben der Mindestsicherung tritt morgen noch eine Verordnung in Kraft: das Solarien-Verbot. Solarienbetreiber müssen sicherstellen, dass Jugendliche unter 18 keinen Zugang zu Solarien mehr haben.
Gruppenpraxen
Über die Einführung der Gruppenpraxen durfte sich heute
Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) freuen. Er sah einen
"historischen Meilenstein" und "die erste echte Strukturreform des
Gesundheitssektors seit langer, langer Zeit". Der wesentliche
Unterschied zwischen den künftigen Ärzte-GesmbHs und den bestehenden
Ambulatorien besteht darin, dass in den neuen Gruppenpraxen nur Ärzte
bzw. Zahnärzte Gesellschafter sein können, die auch maßgeblich
mitarbeiten. Dabei werden die verschiedensten Formen der
Zusammenarbeit von Ärzten ermöglicht. So ist es etwa denkbar, dass
Allgemeinmediziner mit Fachärzten eine gemeinsame Praxis betreiben,
aber auch die Zusammenarbeit von zwei Allgemeinmedizinern mit dann
längeren Öffnungszeiten oder von mehreren Fachärzten, die sich etwa
auf verschiedene Fachbereiche spezialisiert haben, wäre denkbar.
Fußfesseln
Neu ist ab dem morgigen Mittwoch auch der elektronisch
überwachte
Hausarrest. Für U-Häftlinge und rechtskräftig abgeurteilte
Straftäter, die eine Freiheitsstrafe bzw. eine Reststrafe von
höchstens einem Jahr abzusitzen haben, kommt dann die elektronische
Fußfessel infrage, von der sich Justizministerin Claudia
Bandion-Ortner (ÖVP) eine Entlastung der an ihren Kapazitäten
angelangten Justizanstalten erhofft. (red, APA, derStandard.at, 31.8.2010)