In der Steiermark und in Wien werden demnächst die Landtage gewählt - den meisten Bürgern wird nur bei dieser Gelegenheit überhaupt bewusst, dass es diese Landesparlamente gibt. Denn in übler, aber für das ganze Bundesgebiet typischer obrigkeitsstaatlicher Tradition führen die Landtage ein Schattendasein - was an den Ländern politisch zählt, sind ihre Landeshauptleute.

"Ein Land geht seinen Weg", stand vor einigen Jahren auf einem Porträt von Erwin Pröll - und keiner zweifelte, dass sich das "seinen" auf den Landeshauptmann bezogen hat. Und nicht auf das Land.

Wobei sich fragt, was denn an den Ländern so eigenständig ist, dass es einen eigenen Weg rechtfertigen würde. Die milliardenschwere Wohnbauförderung, die der Bund den Ländern übertragen hat, ist einer der wenigen Bereiche, in denen es Gestaltungsspielraum gibt - und ob dieser wirklich im Sinne der Gesamtbevölkerung (und nicht dem einzelner Begünstigter) genutzt wird, darf angesichts der zehntausendfach begangenen Bausünden bezweifelt werden.

Und wenn man die Buben- und Buberlstreiche der Kärntner Landespolitik als Beispiel heranzieht, werden die Zweifel nicht geringer. Dass da viel Steuergeld beim Fenster hinausgeworfen worden ist, bestreiten nicht einmal die Politiker, die Jörg Haiders Nachfolge angetreten haben.

Ansonsten beschränkt sich die Landespolitik mangels eigenen Gestaltungsspielraums darauf, das zu vollziehen, was ihr vom Bund und von der Europäischen Union vorgegeben wird. Oder es trotzig nicht zu vollziehen, wie es der Wiener Landeshauptmann Michael Häupl in der Vorwoche im Standard begründet hat: "Wir setzen doch nicht schwarz-blaue Pläne um, die wir politisch bekämpft haben."

Mit solchem Widerstandsgeist gegen "die da oben in der Bundespolitik, die doch keine Ahnung von den Verhältnissen bei uns haben", kann also nicht nur jenseits von Semmering und Arlberg, wo das eine gewisse Tradition hat, sondern auch in der Bundeshauptstadt Stimmung gemacht werden. Dazu braucht man nicht einmal einen Landtag - in den kommen ja ohnehin nur jene Materien, die der Landesregierung genehm sind. All den großen Debatten zu den Landtagswahlen zum Trotz sind die Landtage Freizeitparlamente, die in einer Gesetzgebungsperiode nur 70 bis 100 Tage zusammenkommen und dabei wenig zu beschließen haben.

Ihre Hauptfunktion besteht darin, die Zusammensetzung der Landesexekutive und vor allem den Landeshauptmann zu bestellen. Damit werden die Landesräte quasi zu Wahlbeamten - und die Landtagsabgeordneten könnten getrost heimgehen. Oder, besser: Sie könnten eine Funktion im Bundesrat übernehmen, wenn dieser nicht ebenfalls obrigkeitsstaatlich entmachtet worden wäre.

Tatsächlich könnte man eine Reform des Bundesstaats in eine Richtung betreiben, in dem die Länder weitgehende Exekutivfunktionen mit genereller Steuerung durch den Bund bekämen - aber nicht durch Sonderregelungen ihre eigene Bürokratie aufblähen könnten. So bliebe die jeweilige Landesidentität erhalten - das System würde aber billiger. Als demokratisches Gegengewicht zur derart gestärkten Verwaltungsspitze bräuchte es aber ein gestärktes Parlament der Regionen - einen Bundesrat, in dem die regionalen Interessen in der Bundespolitik wirklich Gehör fänden. (Conrad Seidl/DER STANDARD-Printausgabe, 31.8.2010)