Heeressprecher: Klare Regeln im Umgang miteinander - Rücksicht auf religiöse Minderheiten
Wien - Das österreichische Bundesheer sieht sich als "Musterbeispiel"
für gelungene Integration von Soldaten mit Migrationshintergrund und aus
religiösen Minderheiten. So gebe es unter den Grundwehrdienern keine wirklichen
Probleme, "weil alle österreichische Soldaten sind, was verbindet", so
Heeressprecher Michael Bauer. Als Erfolgsrezept nannte er, dass es klare
Regeln beim Umgang miteinander gebe. Auch auf streng gläubige Muslime und Juden
würde geachtet.
"Integration ist zweifellos ein Thema", so Major Thomas Holzbauer,
Bataillonskommandant des Panzergrenadierbataillons 35 in der
niederösterreichischen Jansakaserne. Zehn bis 20 Prozent würden Menschen mit
Migrationshintergrund bereits pro Einrückungskontingent ausmachen. Bis jetzt
habe man keine negativen Erfahrungen mit diesen Grundwehrdienern gemacht. "Wie
ich mit großer Freude sagen kann, gibt es keine Problemfälle", so Holzbauer. Ein
vermutlicher Grund: "Die Soldaten sind alle gleich."
Bauer denkt auch, dass gerade das Bundesheer sehr weit auf Menschen mit
Migrationshintergrund und Angehörige anderer Glaubensgemeinschaften eingehe. Um
beim Bundesheer als streng gläubiger Muslim oder orthodoxer Jude anerkannt zu
werden, braucht es eine Bescheinigung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in
Österreich (IGGiÖ) oder der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG).
Laut Zahlen aus dem Vorjahr sind rund 10.000 von etwa 12.000 Grundwehrdienern
katholisch, an die 800 gehören dem islamischen und knapp 500 dem evangelischen
Glauben an. Die viertstärkste Gruppe sind die Konfessionslosen (300) gefolgt von
den Serbisch-Orthodoxen (200).
Religionserlass
Geregelt wird der Umgang mit den Religionen im Heer in einem Erlass. Darin
wird auf religiöse Feiertage, Bekleidung und Gebetszeiten besondere Rücksicht
genommen. Den strenggläubigen Angehörigen der Jüdischen Glaubensgemeinschaft
wird darin z.B. das Tragen der Kippa zur militärischen Uniform genehmigt. Bei
Angehörigen der Islamischen Glaubensgemeinschaft werden die täglichen
Gebetszeiten sowie Feiertage wie die Beendigung des Fastenmonats Ramadan
berücksichtigt. Als Ausgleich sind die strenggläubigen muslimischen Soldaten
vermehrt zu Diensten an Sonntagen und anderen christlichen Feiertagen
heranzuziehen, heißt es im Erlass.
Fallweise gibt es für strenggläubige Muslime sogar eine "Barttrageerlaubnis",
die wiederum vom Tragen der Schutzmaske und der Dichtheitsprüfung befreit. In
der Maria-Theresien-Kaserne gibt es einen eigenen islamischen Gebetsraum. Bei
den Sikhs wird u.a. das Tragen des Turbans berücksichtigt. (APA)