Asylgerichtshof zieht Bilanz

Asylverfahren deutlich verkürzt

28. August 2010, 18:47
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Ziel alle Altfälle bis Jahresende abzuschließen wohl nicht zu erreichen - Grüne: Ausschaltung des VwGH zurücknehmen

Wien - Vor zwei Jahren hat der Asylgerichtshof (AsylGH) als Spezialgerichtshof für Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundesasylamtes seine Arbeit aufgenommen. Seitdem hat sich die Dauer der Asylverfahren deutlich verkürzt. Insgesamt schloss der AsylGH seit seiner Errichtung etwa 29.000 Verfahren. Die meisten Fälle konnten in weniger als einem halben Jahr abgewickelt werden.

Während Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) die Bilanz des AsylGH als "beeindruckend" bezeichnete, forderten die Oppositionsparteien weitere Maßnahmen. Während FPÖ und BZÖ noch schnellere Verfahren und eine rasche Abschiebung jener Flüchtlinge, für die andere EU-Länder zuständig sind, verlangen, wollen die Grünen mehr Augenmerk auf die Qualität der Entscheidungen legen und die Ausschaltung des Verwaltungsgerichtshofes rückgängig machen. Die NGO-Vereinigung "Agenda Asyl" kritisierte die vom Asylgerichtshof präsentierte Bilanz als zynisch.

Gerichtshofpräsident Perl: "In der Zielgeraden"

Das vom Gerichtshof selbst gesetzte Ziel, alle Altfälle bis Jahresendeabzubauen, dürfte nicht erreicht werden. Man befinde sich aber "in der Zielgeraden", sagte der Präsident des Gerichtshofs, Harald Perl. Man werde aber wohl ein paar Monate länger brauchen.

Bisher wurden fast zwei Drittel der rund 23.600 Altverfahren abgebaut. Von etwa 20.000 neuen Beschwerdeverfahren wurden rund 14.000 abgeschlossen. Etwas mehr als 16.000 Verfahren sind derzeit noch anhängig.

Von den rund 20.000 neuen Beschwerdeverfahren wurden bisher etwa 70 Prozent abgeschlossen. Rund 63 Prozent dieser Verfahren weisen eine Dauer von drei Monaten, 80 Prozent eine Dauer von sechs Monaten auf. Die offenen 6.000 Fälle könnten spätestens kommendes Jahr mit einer Entscheidung rechnen. Noch nie zuvor sei es gelungen, in so vielen Fällen so vielen Asylwerbern schnell Klarheit darüber zu verschaffen, ob sie Asyl bekommen oder keinen solchen Schutz in Anspruch nehmen können, betonte Perl.

Perl sprach von einer Beschleunigung der Verfahren, und diese sei eine "Botschaft" an Asylwerber und Österreicher: Menschen, die heute in Österreich einen Asylantrag stellen, müssten nicht mehr fürchten, dass das Verfahren Jahre dauert.

Darabos "Langjährige SPÖ-Forderung umgesetzt"

"Die beeindruckende Bilanz des Asylgerichtshofes unterstreicht die Wichtigkeit dieser Institution", erklärte Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) am Samstagabend in einer Aussendung. Darabos verwies darauf, dass mit der Schaffung des Asylgerichtshofes eine langjährige SPÖ-Forderung umgesetzt wurde.

"Die konservative Regierung unter Schüssel hat diesen Schritt jahrelang blockiert. Erst unter einem sozialdemokratischen Bundeskanzler konnte diese wichtige Forderung umgesetzt werden, die zu einem Vorzeigeprojekt für ganz Europa geworden ist", sagte der Verteidigungsminister.

Opposition fordert weitere Maßnahmen

Der Asylgerichtshof sei auf einem richtigen Weg, allerdings noch weit vom Ziel entfernt, erklärte FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky. Für ihn ist es bei weitem nicht befriedigend, wenn die Hälfte der Verfahren innerhalb eines halben Jahres abgeschlossen wird. Dies müsse für alle Verfahren gelten. "Wir wollen keinen neuen Fall Zogaj. Je länger die Verfahren dauern, umso lauter fordern Asylschwindler ein Bleiberecht und werden dabei von der Zuwanderungslobby tatkräftig unterstützt."

Auch für BZÖ-Menschenrechtssprecher Gerald Grosz liegt trotz der "einigermaßen zufriedenstellenden Bilanz des Asylgerichtshofes "noch vieles im Argen". Wie Vilimsky verlangt auch er eine Umsetzung des Dublin-Abkommens, damit Asylwerber wieder in sichere Drittländer zurückgebracht werden können. Zudem bekräftigte er die Forderung, kriminell gewordene Asylwerber nach der ersten Straftat abzuschieben.

Die Grüne Menschenrechtssprecherin Alev Korun findet die Beschleunigung der Asylverfahren zwar erfreulich und zu begrüßen. Ihrer Ansicht nach ist aber die Qualität der Entscheidungen und die Überprüfbarkeit mindestens genau so wichtig. Deshalb müsse die Ausschaltung des Verwaltungsgerichtshofes aus dem Asylverfahren schleunigst zurückgenommen werden. Der Verfassungsgerichtshof könne sich nur Verletzungen der Verfassungsbestimmungen anschauen, nicht aber allgemeine oder sonstige Verfahrensmängel.

NGO-Vereinigung "Agenda Asyl": zynische Bilanz

"Zuerst die Beschwerdemöglichkeit beim Verwaltungsgerichthof abzuschaffen und dann die geringe Aufhebungsquote durch den Verfassungsgerichtshof als Qualitätsmerkmal zu feiern, ist blanker Zynismus", heißt es in einer Aussendung von "Agenda Asyl" zur Bilanz des Asylgerichtshofes. "Agenda Asyl" ist ein Zusammenschluss von SOS Mitmensch, asylkoordination, Diakonie, Verein Projekt Integrationshaus und Volkshilfe .

Die Beschleunigung der Verfahren durch den Asylgerichtshof, entpuppt sich für die NGOs "mehr und mehr als ein Mangel an Qualität in den Verfahren". "Agenda Asyl" befürchtet, dass der Asylgerichtshof dazu übergegangen sein könnte, hauptsächlich schnell und negativ zu entscheiden, während etwa in den Fällen von Irakern zugewartet wird, bis eine Anerkennung vielleicht eines Tages gar nicht mehr notwendig sein wird. Derzeit treffe der Asylgerichtshof zu den irakischen Asylfällen gar keine Entscheidungen. (APA/red)

Kommentar posten
23 Postings
Cayenne69
01
29.8.2010, 19:21

Gut zu sehen, dass manche Maßnahmen auch greifen...

politisch verfolgt
00
29.8.2010, 18:42
na fein

die typischen meckerer meckern aber wieder, obwohl längst allen klar sein müßte, daß ewig lange verfahren in niemandes interesse sind, auch nicht im interesse der antragsteller. niemand will jahrelang in der luft hängen und nicht wissen, ob er bleiben darf.
"Agenda Asyl" befürchtet, dass der Asylgerichtshof dazu übergegangen sein könnte,..." - wie wärs mit informieren, anstatt anzudeuten, zu vermuten und zu befürchten?

hai eck
01
29.8.2010, 11:36

"Von den rund 20.000 neuen Beschwerdeverfahren wurden bisher etwa 70 Prozent abgeschlossen. Rund 63 Prozent dieser Verfahren weisen eine Dauer von drei Monaten, 80 Prozent eine Dauer von sechs Monaten auf."

Die Hälfte aller Journalisten kann nicht mit Zahlen umgehen, das sind 35,8%.

Roland Schweiger
00
29.8.2010, 13:18
nicht mit Zahlen umgehen können ...

... das zeigt sich leider vielerorts, zB auch dann wenn etwa behauptetwird, die Südosttangende sei die meist befahrenste Straße Europas ...

eliaas
51
29.8.2010, 03:42
wie deutlich verkürzt ???ß

Mein verfahren liegt seit 2003 bei vwgh. schon fast 7 Jahre, wo sind die verkürzungen?

es ist alles nur blablabla........

Hubert Ungeist
 
34
29.8.2010, 06:40
Es liegt seit 7 Jahren bei einem Gericht nämlich dem

VGwH?

SOrry das kann ich mir nicht vorstellen. Das das Verfahren (ein altes offensichtlich) solagen gebraucht hat nach mindestens 3 Einsprüchen (Instanzen) bis es nach ein paar Jahren beim VgwH liegt ist echt eine Schande. Aber sicher nicht 7 Jahre NUR beim VgwH.

olive.info
60
29.8.2010, 09:10
Aber sicher nicht 7 Jahre?

Jedenfalls aber über 7 Jahre keine Erledigung und da geht mir der Hut hoch: kein Wunder, wollen "die den Verwaltungsapparat" nicht reformieren!

Menschenverachtendes Pack, dass sich hinter den §§ verschanzt und als Tarnung das Datenschutzgesetz missbraucht!

Hubert Ungeist
 
06
29.8.2010, 09:45
Lesen sie die Posts?

aber für sie nochmals deutlich 7 Jahre insgesamt - kann im alten Verfahren passieren. AUcvh die Zs. hatten innerhalb eines Jahres Ihre ablehnende Bescheide und haben dann den Aufenthalt mit Hilfe mehr als 100 Berufungen (die rechtens sind und zustehen) um Jahre verlängert.

Beruft man ständig, dann darf man der Behörde nicht vorwerfen das es insgesamt lange dauert.

Aber jeder Bescheid sollte längestens in 6 Monaten erledigt sein, sodass es bei 3 Berufungsstufen 18 Monate höchstens dauern sollte.

olive.info
30
29.8.2010, 13:23
Aber jeder Bescheid sollte längestens in 6 Monaten erledigt sein, sodass es bei 3 Berufungsstufen 18 Monate höchstens dauern sollte.

Na, lieber Ungeist - habe ich 'was anderes gemeint?

Fabian S.
01
28.8.2010, 20:41

in einem nächsten Schritt sollte man die Qualität noch dahingehend verbessern, dass die Erstinstanz richtig entscheidet und nicht gut 20 % aller Entscheidungen aufgehoben werden, damit Verfahren noch einmal deutlich beschleunigt werden

und beim Verfassunggerichtshof müsste man sich auch etwas einfallen lassen, damit Klagen gegen Gesetze (z.B. Budget-Verschiebung) und dergleichen zügig behandelt werden können

Gernot H
19
28.8.2010, 19:54
wie "deutlich verkürzt"

dh man kann jetzt nicht mehr seine gesamte Schulausbildung während eines Asylverfahrens absolvieren?

Hubert Ungeist
 
00
29.8.2010, 06:41
Bei neuen Verfahren

nicht mehr.

Chris_SM
730
28.8.2010, 18:24
Über Heuchelei

Fr. Korun begrüße die Beschleunigung der Asylverfahren möchte aber wieder den Verwaltungsgerichtshof einschalten. Wohl um die Verfahren wieder in die Länge zu ziehen.
Die NGOs emfinden die Bilanz des Asylgerichtshofes als zynisch

Dies ist kein Wunder, geht es doch Fr. Korun und den NGOs darum, möglichst jeden mit allen zur Verfügug stehenden Mitteln im Land zu halten. Da sie das nicht aussprechen können heucheln sie halt...
Und der Standard? Könnt ihr noch erinnern welche Kampagne diese "Zeitung" gegen den Asylgerichts geführt hat?

Diese Asylpolitik ist kein Schandfleck für Ö wie Willy Resetarits meint, sondern ein großer Fortschritt, denn sie ermöglicht Asyl für jene denen es zusteht und minimiert den Missbrauch.

natoll
112
29.8.2010, 08:39

na dann darfst mal brav hoffen das niemand auf idee kommt nur zufällig hier geborene kleingeister die relativ wenig zum steueraufkommen beitragen auszuweisen. immerhin mißbrauchen sie a bisserl die großzügigkeit.

Chris_SM
010
29.8.2010, 14:47
Beleidigend, herablassend

Ich halte es für keinen Zufall, dass beleidigende und herablassende Postings wie dieses fast ausschleßlich von jenen kommen die man als politisch korrekte GutmenschInnen bezeichnen kann.

olive.info
21
29.8.2010, 09:30
hier geborene kleingeister die relativ wenig zum steueraufkommen beitragen

Wie - sind die USt-ermäßigt "unterwegs" oder müssen sie zu Niedrigstlöhnen unseren Wirtschaftsaufschwung tragen und fallen deshalb nicht in der "steuerbare" Einkommen?

"... nur zufällig hier geborener Kleingeist", der voller Zutaten in der Konjuktur-Suppe, an die Oberfläche gezwungen wird?

Schurli Schorsch
 
25
28.8.2010, 23:18

pssst, dass dürfen sie hier nicht laut sagen, sonst kommt noch einer mit der rassismuskeule. obwohl es schon eigenartig ist; so viele grüne hätt ich dem posting gar nicht zu getraut. hier hast noch ein stricherl...

Fabian S.
310
28.8.2010, 20:46

ich verstehe die Kritik der Grünen nicht ganz, denn mit dem Wegfall der Behandlung durch den VwGh wurde ja der AslyGH geschaffen, das heißt der Instanzenzug wurde nicht verkürzt

außerdem können auf Asyldinge spezialisierte Richter die Situation besser verstehen, als einer der sich zwischen Asylfällen noch über Berufungen gegen nicht erteile Baubescheide oder nicht ausgezahltes Arbeitlosengeld entscheidet

per aspera ad astra
103
28.8.2010, 21:06
eben nicht

Der Asylgerichtshof hat den Unabhängigen Bundesasylsenat ersetzt, welcher mit Sicherheit nicht schlechter gearbeitet hat als der Asylgerichtshof jetzt! Gleichzeitig wurde der Zugang zum Verwaltungsgerichtshof einfach abgeschafft. Einzigartig in der österreichischen Rechtsgeschichte und auch nur für Asylverfahren. Schnellfahrer und Parksünder dürfen sich weiterhin an den Verwaltungsgerichtshof wenden!

tommy vie
00
29.8.2010, 12:12
mit Einführung des AsylGH

sind es jetzt International übliche 2 Instanzen. Auch im Strafrecht & Zivilrecht, ist der Instanzenweg zweigliedrig.

wiesengarten
30
29.8.2010, 10:12

Die "RichterInnen" des Asylgerichtshofes sind die gleichen JuristInnen, die beim Bundesasylsenat gearbeitet haben, nur tragen sie jetzt Talare. Es gibt zwar einige echte RichterInnen, die besten gibt es nicht mehr.
Und die große Zahl der abgeschlossenen Verfahren ergibt sich daraus, dass es nach dem AGH nichts mehr gibt. Die größte Gemeinheit ist die Möglichkeit für die "Altfälle" um ein Bleiberecht aus humanitären Gründen anzusuchen. Alles immer ein bisschen grauslicher, dann geht's uns gut.

Fabian S.
12
28.8.2010, 21:32

ich bin kein Freund der Senate - man sieht es in den Ländern bei den "Unabähngigen Verwaltungssenaten", die auf Zurufe der Länder reagieren

aber wenn es sich wirklich um den Wegfall einer Insanz handelt, sollte man eine Lösung finden, bspw. das Bundesaslyamt ebenfalls durch ein Gericht ersetzen um die Unabhängigkeit zu gewähren - und wenn zwei wirklich unabhängige Gerichte darüber entscheiden würden, wären die Verfahren um nichts langsamer und deutlich gerechter - es würden sogar in zwei Instanzen Richter entscheiden, was trotz einer Instanzenverkürzung eine Verbesserung gegenüber der Variante von vor 2 Jahren bedeuten würde

Hellcat
213
28.8.2010, 18:11

Ende 2009 war Österreich das Land in Europa mit der grössten Zahl an offenen Asylverfahren. In absoluten Zahlen!
http://appsso.eurostat.ec.europa.eu/nui/show.... zm&lang=de
Die Asylreformen wirken, die Zahl der offenen Asylverfahren sinkt seit Jänner zügig.

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