Justiz

Richter drängen auf Rat der Gerichtsbarkeit

27. August 2010 13:14

Soll Unabhängigkeit der Justiz stärken - Staatsanwälte begrüßen Paket zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität

Wien - Die Richtervereinigung drängt darauf, dass in Österreich ein Rat der Gerichtsbarkeit eingerichtet wird. Dieses unabhängige Gremium mit Budget- und Personalhoheit werde vom Europarat empfohlen und würde die Unabhängigkeit der Justiz stärken, erklärte der Präsident der Richtervereinigung, Werner Zinkl, am Freitag. Beim Justiz-internen Gipfel im Oktober soll auch über dieses Thema gesprochen werden, zeigte er sich zuversichtlich. Das am Donnerstag von der Bundesregierung angekündigte Paket zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität begrüßen sowohl Zinkl als auch die Staatsanwälte als positiven Schritt.

Dänemark und Slowenien als Musterbeispiele

"Das Gremium entscheidet über die Karriere von Richtern, politische Einflussnahme bei den Besetzungen wird ausgeschlossen. Man würde eine deutliche Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz erreichen", erklärte Zinkl. Die Mehrheit des Rates soll sich aus gewählten Richtern zusammensetzen, den Vorsitz könnte der Präsident des Obersten Gerichtshof innehaben. Das Modell der Richtervereinigung sieht als weitere Mitglieder die Präsidenten der Rechtsanwalts- und der Notariatskammer sowie die Justizministerin vor. Das Gremium sollte möglichst klein gehalten werden, Zinkl hält 20 Personen schon für die oberste Grenze. Laut seinen Angaben gibt es derartige Gremien bereits in vielen Ländern Europas, in Deutschland laufe gerade ein Pilotversuch. Als Musterbeispiele nennt er etwa Dänemark oder Slowenien. Daran könnte man sich orientieren.

"189 Planstellen decken benötigtes Kontigent nicht ab"

Das von der Regierung gestern zugesagte Sonderpaket für die Justiz begrüßt Zinkl, er meinte allerdings auch: "Man darf nicht glauben, dass damit die Probleme der Justiz gelöst sind." Grundsätzlich sei es positiv, dass 189 Planstellen erhalten bleiben. Diese sollen vorwiegend für die Korruptionsbekämpfung eingesetzt werden. Der von der Richtervereinigung immer wieder genannte Bedarf von 210 Posten für Richter und Staatsanwälte bleibe weiterhin bestehen. "Es ist eine Verbesserung, aber tatsächlich deckt es das benötigte Kontingent bei weitem nicht ab, betonte der Richtervereinigungspräsident. Er wies weiters darauf hin, dass die im April zugesagten zusätzlichen 151 Planstellen "bei weitem" noch nicht besetzt sind. "Da scheitert es an der Verwaltung", appellierte er an das Ministerium, diese Posten auszuschreiben. "Wir haben sie auf dem Papier. Sie sind aber noch nicht besetzt und sie arbeiten noch nicht", so Zinkl.

Gerhard Jarosch, Präsident der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, hat sich am Freitag nach dem Justizgipfel im Kanzleramt zumindest darüber zufrieden gezeigt, dass mit der Regierung gesprochen wird. "Wir haben ein Paket für die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und Korruption bekommen, dies auf Basis der jetzigen Gesetzeslage", so Jarosch.

Korruptionsstaatsanwaltschaft begrüßt Regierungspaket

Der Leiter der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Walter Geyer, hat das Paket der Regierung im "Ö1-Mittagsjournal" begrüßt: "Das Ergebnis bedeutet, dass die Justiz von Sparmaßnahmen ausgenommen ist." Gegenüber der APA sprach er von einer "ernsthaften Anstrengung", bei der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität aufzuholen. Die personelle Ausstattung der Korruptionsstaatsanwaltschaft soll ausgebaut und die Staatsanwälte besser in Wirtschaftsangelegenheiten geschult werden. Derzeit sind hier sieben Staatsanwälte tätig, vorgesehen waren ursprünglich 20 Posten. "Das ist eine vernünftige Zahl", meinte Geyer.

Die derzeitige Regelung beim Weisungsrecht bezeichnete Geyer im "Mittagsjournal" als einen "wunden Punkt", der zu klären sei. Wie diese Änderung aussehen soll, stehe noch nicht fest, die Politik oder ein Verwaltungsorgan sollte jedenfalls keinen Einfluss haben, betonte er. (APA)

Kommentar posten
18 Postings
eric.w
30.08.2010 07:22
Tatort Gericht

Paket zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität ?

Sinnvoller wäre die Bekämpfung der Richter- und Gutachterkriminalität!
Allein durch diese Sonderform der Wirtschafts-kriminalität freiberuflich lügender Seilschafter korrumpierter, protokolllügender Richter und Richterinnen entsteht soviel volkswirtschaftlicher Schaden, dass sich durch deren Ausschaltung die Justiz sofort "unabhängig" sanieren könnte.

Stellt sich aber immer die Frage: "Cui bono" oder deutsch: "Wem zum Guten"!

Jedes gelogene, manipulierte Protokoll "pickt" - durch alle Instanzen durch! 3 X Geld- und provokante Arbeitszeitverschwendung!

Diese Sonderform krimineller Justiz ist überlastet?

Im Namen der Republik vs Mafia, das wäre gefragt!

Walter Bimini
28.08.2010 11:39
ach die arme justiz hat leider so wenig personal

deshalb kann sich sie sich so wenig um die "erbschleicher" in den eigenen reihen kümmern.

Systemanalytiker
27.08.2010 17:37
befristete Verträge für Richter

Wir brauchen keinen "Rat" der "Gerichtsbarkeit" von Faymanns Gnaden.

Wir brauchen befristete Richterverträge und eine öffentliche parlamentarische Kontrolle der kriminellen Teile der Richterschaft.

graeslein
 
27.08.2010 17:49

Komische Auffassung von unabhängigen Gerichten haben Sie:

Gerade die Unabsetz- und Unversetzbarkeit der Richterschaft trägt dazu bei, sogenannter Kabinettsjustiz vorzubeugen.

Valentina Stein
27.08.2010 22:19
>Gerade die Unabsetz- und Unversetzbarkeit der Richterschaft trägt dazu bei, ..

Schlicht falsch.

Systemanalytiker
27.08.2010 18:32

Ihre Theorie steht am Papier, stellt jedoch die Wirklichkeit nicht dar.

Unabsetzbare Richter wissen, dass ihnen nichts mehr passieren kann. Sie agieren enthemmt, das heißt ohne Bindung an das Gesetz und die Grundrechte.

Schlägertruppen könnte man auch dazu sagen.

Valentina Stein
27.08.2010 16:40
"Rat der Gerichtsbarkeit"

In obiger Ausgestaltung - besetzt durch keine Dienstzeiten habende, unkündbare+unversetzbare, dh keinerlei Verantwortung tragende und keinerlei Kontrolle unterliegenden RichterInnen, vom Anwaltszwang, also der staatlichen Entmündigung Rechtssuchender lebende, bei Verlieren genauso wie bei Gewinnen abcashende RAs, weisungsgebunde StA - eine absolut gefährliche Drohung.

graeslein
 
27.08.2010 17:54

Erstens unterliegen Richter auch einem Disziplinarrecht. Sie haben, auch was ihre Leistung betrifft, eine Berichtspflicht.

Und sie meinen, wenn ein Anwalt es nicht schafft, sagen wir für einen Mörder einen Freispruch zu erzielen, hätte er keinen Anspruch auf ein Honorar.
Seltsam, nicht wahr. Hat allerdings eine rechtssuchende Partei oder ein Delinquent zu wenig Geld oder Vermögen, kriegt er ohnedies einen Verfahrenshelfer zur Seite gestellt.

Valentina Stein
27.08.2010 21:59
>Hat allerdings eine rechtssuchende Partei oder ein Delinquent zu wenig Geld oder Vermögen, kriegt er ohnedies einen Verfahrenshelfer zur Seite gestellt.

Abgesehen davon, dass es auch VHhelferinnen gibt:
Diese Verfahrenshilfe, also der heimischen Entsprechung des Grundrechts auf Rechtszugang, ist schlicht Betrug. Denn, wenn die vhbeholfene Partei nicht, oder nicht vollständig obsiegt, blecht sie die gegnerischen Kosten und ist ruiniert.

Valentina Stein
27.08.2010 21:55
>Erstens unterliegen Richter auch einem Disziplinarrecht.

Das erst greift bei einem gerichtlichen Vorsatzdelikt - kein Argument also!

> Berichspflicht: Und?? No dann berichtens halt und das wars dann schon auch. Aufgrund deren völligen sog "Unabhängigkeit", die in Wahrheit ein Freibrief für Willkür und Unfähigkeit und das auch noch unkündbar, ist. Aber der unwissenden Bevölkerung einzureden, dass das Abendland untergeht, wenn RichterInnen nicht mehr machen können was, wann, wie sie es wollen, hat dieses morbide System bestens hingekriegt.

>Und sie meinen, wenn ein Anwalt es nicht schafft, sagen wir für einen Mörder einen Freispruch zu erzielen, hätte er keinen Anspruch auf ein Honorar.

Auf so ein dummes Argument gehe ich nicht ein.

Systemanalytiker
27.08.2010 18:34

1.) Für eine Anwaltspflicht gibt es keine Notwendigkeit. Jeder sollte sich selbst vertreten können.

2.) Die sogenannte Selbstkontrolle ist ja das Problem. Richter kontrollieren sich selbst, das heißt gar nicht.

Wir brauchen dringend eine externe Kontrolle der zum Teil kriminell agierenden Richterschaft.

Ein parlamentarischer Ausschuss wäre wohl die beste Lösung.

Valentina Stein
27.08.2010 22:15
>Ein parlamentarischer Ausschuss wäre wohl die beste Lösung.

Du scherzt!

Die Legislative schaut doch da zu!! Sie ist nicht einmal willens, nur so zB, im Zivilrecht eine analoge Regelung zur strafrechtlichen Nichtigkeitsbeschwewrde zur Wahrung des Gesetzes zu normieren. Dh der Zvil-OGH ist in A Gott.

Valentina Stein
27.08.2010 22:12
Guten Abend Verbündeter!

Ad 1) Nicht "sollte"!! HAT selbstverständlich ihre/seine Rechte selbst vertreten zu können und nicht genötigt zu sein, diese an einen minder InteressierteN, der eben noch dazu nicht einmal erfolgsabhängig bezahlt wird. abgeben zu müssen. Wie zB im Commonwealth oder in den US natürlich der Fall.

Ad 2) Genau!

Es braucht viel mehr, nämlich eine B-VG Änderung: Da aufgrund des gewaltentrennenden Verfassungsprinzips sowieso - jedenfalls rechtmäßig (!) - niemand auf die Justiz Einfluß nehmen kann, hat die Unkündbarkeit+ der RichterInneschaft ersatzlos gestrichen zu werden.
Geschieht das nicht, bleibts beim gegebenen, de facto RichterInnenstaat, der wiederum realiter den Verfassungsbruch der RECHTsstaatlichkeit impliziert.

graeslein
 
27.08.2010 19:58

Vermutlich sind sie kein Jurist. Sonst wäre solch Unsinn, den Sie hier erklären, nicht denkbar.

Valentina Stein
27.08.2010 22:18
Aber ich bin Juristin.

Und als solche: Was Systemanalytiker schreibt kann nur jemand als "Unsinn" bezeichnen, die/der a) keine Ahnung hat oder b) Teil des Unrechtssystems ist.

Systemanalytiker
27.08.2010 22:04
Testamentsfälschungen

Schauen Sie sich doch nur den Skandal um die Testamentsfälschungen an, wo auch Richter involviert sind.

Diese Berufsgruppe gerät aus den Fugen.

Das ist ein Faktum

Sherlock85
21.09.2010 09:02

Genau, verallgemeinern wir ein bißchen ... manche Leute sind echt dumm!

Systemanalytiker
21.09.2010 19:35
Verallgemeinerung ist zulässig

Verallgemeinerung ist gut da zulässig.

Die Richterschaft meint 100 Euro pro Tag Schmiergeld im öffentlichen Dienst ist straflos da unter der "Geringfügigkeitsgrenze".

Es gibt eine solche Geringfügigkeitsgrenze nicht.

Richter die meinen 100 Euro pro Tag seien geringfügig sind untragbar für Österreich.

Die Richterschaft können Sie mit einer Festplatte vergleichen, die komplett neu formatiert werden muss.

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