E-Voting: Beschwerde der Grünen liegt beim VfGH

27. August 2010, 10:43

Wegen Verletzung des Rechts auf geheime und freie Wahl, Datenschutzproblemen und administrativer Patzer

Wien - Der Kampf der Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) gegen die elektronische Stimmabgabe bei den Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) geht in die nächste Runde: Nachdem nach der Bundeswahlkommission zuletzt auch das Wissenschaftsministerium alle Anfechtungen wegen E-Voting abgewiesen hatte, hat die Fraktion nun in neun Fällen Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingereicht. Eine erste Entscheidung dürfte es erst in neun Monaten geben - so lange dauert ein durchschnittliches Verfahren laut einem VfGH-Sprecher. In ca. neun Monaten finden auch die nächsten ÖH-Wahlen statt.

Die GRAS begründen ihren Einspruch damit, dass beim E-Voting das Prinzip der geheimen Wahl verletzt werde, denn auch fünf Jahre nach der Wahl sei es noch möglich, einem Wähler seine Stimme zuzuordnen. Bei den elektronischen Wahlen sei es außerdem nicht möglich, deren korrekte Durchführung zu kontrollieren. Die wahlwerbenden Fraktionen hätten zwar die Möglichkeit bekommen, den Quellcode des Wahlprogramms einzusehen; der Termin sei allerdings "eine Farce" gewesen, so Eva Pentz von der GRAS zur APA. Auch eine Neuauszählung der Stimmen sei beim E-Voting nicht gewährleistet, man habe "schlicht darauf zu vertrauen", dass die Software ein korrektes Wahlergebnis produziert, heißt es in der Beschwerde.

Administrative Fehler?

Außerdem kritisiert die GRAS administrative Fehler: Bei den elektronischen Stimmzetteln fehlten die Kurzbezeichnungen der Fraktionen, im Sonderfall der Uni Wien wurde bei einer Fraktion auch bei der Langbezeichnung ein Fehler gemacht (die "Junge Europäische Studenteninitiative" (JES) wurde zur "Jungen Studenteninitiative"). Das im Zuge von E-Voting erstmals verwendete elektronische Wählerverzeichnis sorgte für weitere Probleme, so konnten an der Uni Salzburg etwa Doktoratsstudenten an einem der drei Tage nicht wählen. Pentz kritisiert, dass Wahlkommission und Ministerium keine Berechnungen angestellt hätten, ob es durch das E-Voting Mandatsverschiebungen gegeben haben könnte. Laut Pentz ist dies nämlich an der Uni Wien, der Wirtschaftsuni (WU) oder der Technischen Uni (TU) Graz sehr wohl der Fall.

Dazu kommt der Vorwurf, dass E-Voting das Recht auf Datenschutz verletze. Das bekritteln nicht nur in quasi identen Beschwerden die GRAS-Gruppen an acht Unis (Uni für Bodenkultur (Boku), WU, TU Graz, Medizin-Uni Graz sowie die Unis Wien, Graz, Linz und Innsbruck). Pentz hat Datenschutz-Mängel auch im Rahmen einer Individualbeschwerde bei der Datenschutzkommission ins Rennen geführt, über die nunmehr der VfGH entscheiden muss.

Grüne sehen "politischen Erfolg"

Beim E-Voting würden nämlich sensible persönliche Daten genutzt, ohne dass in einem Gesetz der Umgang mit diesen Daten genau definiert ist - etwa wer auf diese zugreifen kann und wer diese auf welche Art speichert. Da noch dazu bei E-Voting das Recht auf geheime, persönliche und freie Wahl nicht eingehalten werde, fehle bei den elektronischen Wahlen auch der legitime Zweck für die Datenverwendung.

Die Verfassungssprecherin der Grünen, Daniela Musiol, sieht bereits jetzt einen politischen Erfolg: "Es wird darüber diskutiert und es ist bei allen Beteiligten eine Sensibilität entstanden", sagte sie. Die Entscheidung des VfGH werde "richtungsweisend" in der Frage sein, wie künftig auf Vorstöße für den Einsatz von E-Voting in Österreich reagiert wird. (APA)

I man i dram ...
10
30.8.2010, 20:53
Bin für jede Beschwerde beim VfGH zu haben, aber ...

...SICHER NICHT in einem Boot mit den unnötigen, lächerlichen GRASlern.

alcharismi
 
00
28.8.2010, 11:28

Es wäre interessant, die Reaktionen der Parteien zu hören, wenn man vorschlüge, dieses Wahlverfahren bei den nächsten Nationalratswahlen einzusetzen.

Gleichheit
16
27.8.2010, 12:59
ich würde wirklich gerne wissen

was der VfGH dazu sagt. Das W-Voting war eine Farce. Die Firma die das alles organisiert hat, hat sich quasi selber zertifiziert, hat alles selber evaluiert und dafür Millionen €€ kassiert.
Und das für ein fehlerhaften und unsicheres System...

und jetzt sitzt der Zuständige als Wahlbeauftragter in der OSZE ... und dabei war er sogar bei der Wahl noch Teil einer antretenden Fraktion... das ist doch lächerlich!

pinguin78
00
28.8.2010, 14:15

"ich würde wirklich gerne wissen

was der VfGH dazu sagt. Das W-Voting war eine Farce. Die Firma die das alles organisiert hat, hat sich quasi selber zertifiziert, hat alles selber evaluiert und dafür Millionen €€ kassiert. "

dazu sagt der vfgh sicher gar nichts, weil das nicht in seine kompetenz fällt.

dieGRAS
00
27.8.2010, 11:46
GRAS verteidigt freies, geheimes und persönliches Wahlrecht beim VfGH

Presseaussendung der GRAS:
E-Voting bei ÖH Wahlen wird auf 8 Universitäten vor Höchstgericht angefochten

Die Grünen & Alternativen StudentInnen (GRAS) erheben Beschwerde gegen den Einsatz von E-Voting bei den ÖH-Wahlen 2009. Schon vor der Einführung 2008 kritisierte die GRAS massiv die verfassungsrechtliche Unvereinbarkeit. "Die Auseinandersetzung des VfGH mit E-Voting stellt einen Erfolg unserer Anstrengungen dar. Er hat sich schon in der Vergangenheit kritisch zu E-Voting geäußert. Daher sind wir zuversichtlich, dass das Höchstgericht in unserem Sinne entscheidet." ist Eva Pentz, Aktivistin der GRAS, optimistisch.

Mehr auf: http://1go.at/4cj

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