Wegen Verletzung des Rechts auf geheime und freie Wahl, Datenschutzproblemen und administrativer Patzer
Wien - Der Kampf der Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) gegen
die elektronische Stimmabgabe bei den Wahlen zur Österreichischen
HochschülerInnenschaft (ÖH) geht in die nächste Runde: Nachdem nach der
Bundeswahlkommission zuletzt auch das Wissenschaftsministerium alle Anfechtungen
wegen E-Voting abgewiesen hatte, hat die Fraktion nun in neun Fällen Beschwerde
beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingereicht. Eine erste Entscheidung dürfte
es erst in neun Monaten geben - so lange dauert ein durchschnittliches Verfahren
laut einem VfGH-Sprecher. In ca. neun Monaten finden auch die nächsten ÖH-Wahlen
statt.
Die GRAS begründen ihren Einspruch damit, dass beim E-Voting das Prinzip der
geheimen Wahl verletzt werde, denn auch fünf Jahre nach der Wahl sei es noch
möglich, einem Wähler seine Stimme zuzuordnen. Bei den elektronischen Wahlen sei
es außerdem nicht möglich, deren korrekte Durchführung zu kontrollieren. Die
wahlwerbenden Fraktionen hätten zwar die Möglichkeit bekommen, den Quellcode des
Wahlprogramms einzusehen; der Termin sei allerdings "eine Farce" gewesen, so Eva
Pentz von der GRAS zur APA. Auch eine Neuauszählung der Stimmen sei beim
E-Voting nicht gewährleistet, man habe "schlicht darauf zu vertrauen", dass die
Software ein korrektes Wahlergebnis produziert, heißt es in der Beschwerde.
Administrative Fehler?
Außerdem kritisiert die GRAS administrative Fehler: Bei den elektronischen
Stimmzetteln fehlten die Kurzbezeichnungen der Fraktionen, im Sonderfall der Uni
Wien wurde bei einer Fraktion auch bei der Langbezeichnung ein Fehler gemacht
(die "Junge Europäische Studenteninitiative" (JES) wurde zur "Jungen
Studenteninitiative"). Das im Zuge von E-Voting erstmals verwendete
elektronische Wählerverzeichnis sorgte für weitere Probleme, so konnten an der
Uni Salzburg etwa Doktoratsstudenten an einem der drei Tage nicht wählen. Pentz
kritisiert, dass Wahlkommission und Ministerium keine Berechnungen angestellt
hätten, ob es durch das E-Voting Mandatsverschiebungen gegeben haben könnte.
Laut Pentz ist dies nämlich an der Uni Wien, der Wirtschaftsuni (WU) oder der
Technischen Uni (TU) Graz sehr wohl der Fall.
Dazu kommt der Vorwurf, dass E-Voting das Recht auf Datenschutz verletze. Das
bekritteln nicht nur in quasi identen Beschwerden die GRAS-Gruppen an acht Unis
(Uni für Bodenkultur (Boku), WU, TU Graz, Medizin-Uni Graz sowie die Unis Wien,
Graz, Linz und Innsbruck). Pentz hat Datenschutz-Mängel auch im Rahmen einer
Individualbeschwerde bei der Datenschutzkommission ins Rennen geführt, über die
nunmehr der VfGH entscheiden muss.
Grüne sehen "politischen Erfolg"
Beim E-Voting würden nämlich sensible persönliche Daten genutzt, ohne dass in
einem Gesetz der Umgang mit diesen Daten genau definiert ist - etwa wer auf
diese zugreifen kann und wer diese auf welche Art speichert. Da noch dazu bei
E-Voting das Recht auf geheime, persönliche und freie Wahl nicht eingehalten
werde, fehle bei den elektronischen Wahlen auch der legitime Zweck für die
Datenverwendung.
Die Verfassungssprecherin der Grünen, Daniela Musiol, sieht bereits jetzt
einen politischen Erfolg: "Es wird darüber diskutiert und es ist bei allen
Beteiligten eine Sensibilität entstanden", sagte sie. Die Entscheidung
des VfGH werde "richtungsweisend" in der Frage sein, wie künftig auf Vorstöße
für den Einsatz von E-Voting in Österreich reagiert wird. (APA)