Das Jammern der Immobilienmakler, dass mit der staatlich verordneten Reduktion der Vermittlungsprovision viele Makler aufgeben werden, weil sich ihre Arbeit nicht mehr lohnt, stimmt. Für etliche Makler wird sich die Vermittlung von Mietwohnungen nicht mehr rechnen, und sie werden aufgeben. Den Rest besorgt sowieso das Internet. Übrig bleiben werden also die größeren Makler und Hausverwaltungen, die auch makeln.

Aber umgekehrt könnten die Makler auch dazu übergehen oder jetzt quasi gezwungen werden, sich an den Vermieter zu wenden und dort die Provision einzuheben statt beim Mieter. Schließlich ist das Vermieten einer Wohnung eine Dienstleistung wie viele andere auch.

Im Grunde sollte man sich die Frage stellen, warum eine Maklerprovision durch eine staatliche Verordnung festgelegt und geregelt werden muss. Warum ist es nicht möglich, dass sich Vermieter oder Mieter die Provision bilateral ausmachen, und zwar in allen Immobiliensparten, ob Mietwohnung, Geschäftslokal oder Einfamilienhaus? So viel zum Thema Einsparungspotenzial.

Würde der Gesetzgeber noch einen Schritt weiter gehen, könnte er auch gleich das antiquierte und überaus komplizierte Mietrechtgesetz kräftig durchforsten und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz einer Strukturbereinigung unterziehen. Möglichkeiten gäbe es genug, es hapert immer am politischen Willen, etwas umzusetzen. (Claudia Ruff, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 27.8.2010)