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Die Verkehrsstrafen in Italien wurden empfindlich erhöht.

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Zahlreiche Österreicher fahren mit dem eigenen PKW nach Italien auf Urlaub. Jetzt hat man dort die Verkehrsstrafen verschärft. Erhöht wurden laut ARBÖ die Strafen für Alkohol- und Geschwindigkeitsdelikte.

Ab sofort sind bei einer Geschwindigkeitsübertretung zwischen 40 und 60 km/h auf Autobahnen 500 statt 370 Euro zu zahlen. Bei einer Übertretung von 60 km/h sind sogar 779 Euro (bisher 500 Euro) fällig. Die Strafen bei geringfügigen Übertretungen bleiben gleich. Bis zu 10 km/h werden mit 38 Euro sanktioniert, zwischen 10 und 40 km/h kostet das Vergehen 150 Euro.

Harte Strafen für Führerscheinneulinge

Für Führerscheinneulinge, das sind Personen unter 21 Jahren oder Personen, die erst seit drei Jahren den Führerschein besitzen, besteht absolutes Alkoholverbot. Die gilt auch für Personen, die beruflich bedingt ein Fahrzeug lenken. Verstöße werden mit 155 Euro bestraft, bei einem Verkehrsunfall sind 310 Euro fällig. Führerscheinneulinge werden bei Vergehen in Zusammenhang mit Alkohol am Steuer schwerer bestraft. Für allen anderen Fahrer gilt, dass bei einem Alkoholisierungsgrad zwischen 0,8 und 1,5 Promille 800 Euro zu zahlen sind. Darüber hinaus verlieren sie für ein halbes Jahr den Führerschein und verlieren zehn Führerscheinpunkte. Außerdem drohen sechs Monate Haft.

Motorrad für immer weg

Bei Moped- oder Motorradfahrern wird bei Alkoholisierung außerdem das Kraftfahrzeug beschlagnahmt, was bedeutet, dass das Fahrzeug versteigert und damit für immer verloren ist. Für Zweiradfahrer ist darüber hinaus zu beachten, dass 398 Euro Strafe zu zahlen sind, wenn man mit einem „frisierten" Leichtmotorrad unterwegs ist. Das Fahrzeug muss außerdem 60 Tage stehen gelassen und für diesen Zeitraum die Aufbewahrungskosten bezahlt werden.

Es gilt österreichisches Recht

"Verkehrsstrafen, die im Ausland verhängt werden und dort zur Führerscheinabnahme führen, können auch den Entzug der Lenkberechtigung in Österreich bedeuten", erklärt Gerald Kumnig, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung. "Das bedeutet, dass nach einem Führerscheinentzug im Ausland in Österreich eine Verlustanzeige gemacht werden muss. Von den heimischen Behörden wird dann überprüft, ob das Vergehen auch nach österreichischem Recht strafbar ist. Ist dies der Fall, so wird die Lenkberechtigung auch in Österreich entzogen. Sollte das Vergehen in Österreich nicht strafrechtlich relevant sein, bekommt man das Dokument ersetzt." (red)