Rückzieher der Antragsteller des Volksbegehrens - Initiative soll "still einschlafen"
Bern - Die Initiative für die Wiedereinführung der
Todesstrafe in der Schweiz (derStandard.at berichtete) ist zurückgezogen worden. Trotz Publikation im Bundesblatt vom
Dienstag brauchen sich weder die Bundeskanzlei in Bern noch die Initiatoren
weiter damit zu beschäftigen. Ein Antrag auf Löschung erübrige sich, sagte
Bundeskanzlei-Informationschef Hansruedi Moser. "Sie können die Initiative still
einschlafen lassen." In diesem Fall läuft die 18-monatige Frist zur
Unterschriftensammlung einfach weiter. Nach Fristablauf teilt die Bundeskanzlei
in einer Notiz im Staatsanzeiger mit, dass die Initiative nicht in der
vorgeschriebenen Frist mit der notwendigen Anzahl Unterschriften eingereicht
wurde.
Der Sprecher des Initiativkomitees, Marcel Graf, erklärte, die Initiative sei
die einzige Möglichkeit gewesen, sich Gehör zu verschaffen: "Unser Hauptziel
war, die Bevölkerung auf die Missstände aufmerksam zu machen." Diese Missstände
seien im Schweizer Rechtssystem zu suchen, das auf der Täter- statt auf der
Opferseite stehe. Für Hinterbliebene eines Opfers gebe es keine Möglichkeit,
sich zu wehren. "Die Politiker müssen das Rechtssystem endlich auf die Seite des
Opfers stellen", forderte das Komitee. Der Täter müsse bestraft werden, nicht
das Opfer und die Hinterbliebenen.
Nur SVP zeigte Sympathien für die Initiative
Das Begehren hätte die Todesstrafe für Personen gefordert, die "in
Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder
Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begehen". Von den
Parteien zeigte nur die rechtskonservative Schweizerische Volkspartei (SVP)
Sympathien für die Idee, das Stimmvolk darüber entscheiden zu lassen. (APA)