Paris - Europaweit hat bisher Belgien als einziges Land ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren gesetzlich eingeführt, um vor allem Frauen, ältere ArbeitnehmerInnen und AusländerInnen vor Diskriminierung zu schützen. In Deutschland haben sich fünf große Unternehmen wie der Kosmetikkonzern L'Oreal und die Deutsche Telekom zu einem Testlauf bereiterklärt. Experimentiert wird mit dem anonymen Lebenslauf auch in anderen Ländern.

  • Belgien hat Anfang 2005 gesetzlich festgelegt, dass in Bewerbungen für die Verwaltung weder der Name, noch das Alter oder das Geschlecht stehen darf, ganz zu schweigen von einem Foto. Auch wenn BeamtInnen sich innerhalb der Verwaltung um einen anderen Arbeitsplatz bewerben, wird ihr Lebenslauf anonymisiert. Für die Privatwirtschaft gilt die Vorschrift nicht.
  • Frankreich hat im November versuchsweise einen anonymisierten Lebenslauf eingeführt, nachdem er für Firmen mit mehr als fünfzig Mitarbeitern theoretisch seit März 2006 gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Regierung setzte die Vorschrift aber bisher nicht in Kraft. An dem Probelauf beteiligen sich 50 Firmen, darunter die Hotelkette Accor und der Mineralölkonzern Total. Im Herbst will die Regierung eine Bilanz ziehen.
  • In den Niederlanden und der Schweiz ist das Ergebnis von Testläufen bisher nicht aufschlussreich genug, das anonymisierte Bewerbungsverfahren wurde deshalb nicht verpflichtend eingeführt.
  • Schweden experimentierte von Oktober 2004 bis Juni 2006 mit einem Modellprojekt in der Stadt Göteborg. Dabei zeigte sich, dass Frauen und BewerberInnen mit ausländischen Wurzeln mit größerer Wahrscheinlichkeit zu einem Auswahlgespräch eingeladen wurden, wenn sie sich anonym bewarben; bei Frauen war zudem die Wahrscheinlichkeit höher, dass sie die Stelle tatsächlich angeboten bekamen.
  • In Großbritannien hatten sich die Liberaldemokraten im vergangenen Jahr dafür eingesetzt, das Gleichstellungsgesetz zu ändern und Lebensläufe ohne Namen verpflichtend einzuführen. Der Vorschlag wurde aber abgelehnt. Wissenschaftlich untersucht wurde das anonymisierte Bewerbungsverfahren nur 1998 im Bereich von Studienplätzen der Medizin in Leeds.
  • In den USA ist Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt schon seit 1964 im Bürgerrechtsgesetz untersagt. Ein Modellprojekt gab es bisher aber nicht. Weil auf Grundlage der bestehenden Gesetze viele BewerberInnen wegen Diskriminierung klagen, versuchen Unternehmen schon alleine aus finanziellen Gründen, eine Benachteiligung zu vermeiden. (APA)