Google soll Artikel erst 24 Stunden nach Veröffentlichung listen dürfen.

Im Kampf gegen News-Aggregatoren wie Google, die vor allem von traditionellen Medien für das Zeitungssterben verantwortlich gemacht werden, kommt aus den USA ein neuer Vorschlag. Eric Clemons, Professor an der Wharton School of the University of Pennsylvania, und der Anwalt Nehal Madhani schlagen im Business Insider vor, das Urheberrecht auf die "Essenz", also Aussage eines Artikels auszudehnen. Den beiden schwebt zudem ein dem Publikationszeitraum entsprechendes Embargo vor, bevor Artikel von News-Aggregatoren erfasst werden dürfen.

Wiederverwertung in Echtzeit

Durch Google und andere Suchmaschinen könnten Nutzer in Echtzeit auf die wichtigsten Absätze fast jeder großen News-Seite wie der New York Times oder Washington Post zugreifen. Es sei daher nicht überraschend, dass traditionelle Printpublikationen aussterben und ihre Online-Versionen zu wenig einnehmen würden, um die Ausfälle bei Print zu kompensieren. Clemons und Nehal sehen die Lösung in einer Verschärfung der "Wiederverwendung des geistigen Eigentums von anderen".

"Essenz eines Artikels schützen"

Zeitungen und andere journalistische Inhalte sollten dem Vorschlag entsprechend einen speziellen Schutz erhalten, damit kein Teil eines Artikels einer Tageszeitung innerhalb von 24 Stunden von einem Online-Aggregatoraußer außer zur Kommentierung weiterverbreitet werden darf. Dasselbe solle auch für wöchentlich erscheinende Publikationen gelten, bei denen das Embargo eine Woche dauern solle. Es müsse nicht nur die wortwörtliche Wiedergabe, sondern auch die Weiterverbreitung der Inhalte - der "Essenz" eines Artikels - unter das Urheberrecht gestellt werden. Ohne diese Änderungen sei unklar "wie lange der investigative Journalismus, wie wir ihn kennen, noch überleben wird." Golem streicht heraus, dass nach diesem Vorschlag auch Zahlen und Fakten urheberrechtlich geschützt würden, was der bisherigen Tradition des Urheberrechts entgegenstehen würde. (red)