Bild nicht mehr verfügbar.

Ein ausgebrannter Tankwagen in Kunduz im September 2009

Foto: AP

Berlin - Die deutsche Bundeswehr wird wegen des verheerenden Luftangriffs am Kunduz-Fluss in Afghanistan auf ein Disziplinarverfahren gegen den damals befehlshabenden Oberst Georg Klein verzichten. Die Vorermittlungen nach den Vorschriften der Wehrdisziplinarordnung hätten keine Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen ergeben, teilte das Pressezentrum des Heeres am Donnerstag mit. Im Rahmen der Vorermittlungen war geprüft worden, ob Klein mit seinem Handeln gegen die zum Zeitpunkt des Bombardements geltenden nationalen und internationalen Einsatzregeln verstoßen habe.

Wegen des Angriffs, bei dem es nach offiziellen Angaben 102 Tote und Verletzte gab, hatte auch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe gegen Klein ermittelt. Das Verfahren wurde am 16. April eingestellt; nach Auffassung des Gerichts verstieß Kleins Handeln nicht gegen das Völkerrecht oder das allgemeine Strafrecht. Die Soldaten könnten wegen der Tötung von Zivilisten nicht strafrechtlich verfolgt werden, solange dies im Rahmen "völkerrechtlich zulässiger Kampfhandlungen" geschehe, hatte die Bundesanwaltschaft diese Entscheidung begründet.

Kein Kreuzverhör für Guttenberg

Im Untersuchungsausschuss zur Kunduz-Affäre wird der deutsche Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg nicht mit zwei von ihm entlassenen Widersachern konfrontiert. Die SPD und die Linkspartei scheiterten mit einer Klage beim Bundesgerichtshof, Guttenberg sowie Ex-Staatssekretär Peter Wichert und den früheren Bundeswehr-Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan zeitgleich zu vernehmen.

Die Vertreter der Ausschussminderheit dürfen auch nicht die Entscheidung der Mehrheit gerichtlich überprüfen lassen, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss hervorgeht.

In dem Ausschuss des Deutschen Bundestages sollen die Umstände der Bombardierung geklärt werden, die im September 2009 von der Bundeswehr angeordnet wurde. Bei der Zerstörung der beiden durch Talibankämpfer entführten Laster kamen auch viele Zivilpersonen ums Leben.

In dem Kunduz-Ausschuss wurden bereits Guttenberg, Wichert und Schneiderhan vernommen. SPD, Linkspartei und Grüne setzten sich dafür ein, die Zeugen nochmals gemeinsam zu vernehmen, um angebliche Widersprüche aufzuklären. Der Antrag wurde von Union und FDP abgelehnt. SPD und Linke zogen deswegen zum Bundesgerichtshof und argumentierten, dass die Mehrheit gegen Untersuchungsausschussgesetz verstoßen habe. (APA)