Priester zu spät suspendiert

Neue US-Missbrauchsklage gegen den Vatikan

19. August 2010 15:13

Rom soll sich nicht ausreichend um Suspendierung gekümmert haben - Damaliger Verantwortlicher: Joseph Ratzinger

Washington - In den USA gibt es eine neue Missbrauchsklage gegen den Vatikan: Sieben mutmaßliche Opfer aus der US-Diözese Oakland haben Klage wegen Vertuschung sexuellen Missbrauchs eingereicht. Die Diözese habe sich laut Kathpress nicht ausreichend um die Suspendierung eines Priesters gekümmert und die Eltern nicht rechtzeitig gewarnt, zitierten US-Medien aus den Anklageschriften.

Der betroffene Priester hatte 1978 nach mehreren Vorfällen beim Vatikan einen Antrag auf Laisierung (Austritt aus dem Priesterstand) gestellt, den seine Vorgesetzten in der Diözese unterstützt hätten, heißt es. In einem Brief erklärte demnach der damalige Kurienpräfekt und heutige Papst Joseph Ratzinger, die Argumente seien zwar "gravierend", trotzdem brauche eine solche Entscheidung mehr Zeit und müsse sorgfältig geprüft werden, wie die US-Presse aus einem Brief Ratzingers zitiert.

Priester hat vor Laisierung geheiratet

Der Sprecher der Diözese, Mike Brown, erklärte, in der Diözese seien die jetzigen Anklageschriften der mutmaßlichen Opfer bisher nicht bekannt. Nachdem damals die Anschuldigungen gegen den Priester aufgetaucht seien, habe die Diözesanleitung die nötigen Schritte eingeleitet, um ihn seines Amtes zu entheben. Des weiteren habe man ihm psychologische Beratung angeboten. 

Den Medienberichten zufolge ordneten die Vorgesetzten des Priesters im Jahr 1981 seine Suspendierung an. Im gleichen Jahr war im Vatikan die Verantwortung für Disziplinarverfahren wegen Missbrauchs an Kardinal Ratzinger übertragen worden. Obwohl der damalige Ortsbischof mehrmals den Vatikan um die Laisierung des Priesters gebeten habe, sei dies bis 1987 nicht erfolgt. Interessant dabei: Der besagte Priester hatte bereits 1982 geheiratet.

In den USA laufen derzeit zwei weitere Klagen von Missbrauchsopfern gegen den Vatikan. In der Vorwoche wurde im Bundesstaat Kentucky eine Klage gegen Benedikt XVI. und weitere führende Kurienvertreter wegen Vertuschung zurückgezogen. Die Kläger waren am Nachweis gescheitert, dass die US-Bischöfe als Angestellte des Vatikan betrachtet werden könnten und dieser somit eine Mitverantwortung für Missbrauchsfälle in den USA trage. (APA)

goraniwanisewitsch
19.08.2010 22:19
Opferzahl steigend

Da wird sich der Herr im Video aber bestätigt fühlen:

http://www.youtube.com/watch?v=54O4-SSXXfM

Virtus romana
19.08.2010 22:03
Ist das ein neuer,

oder doch der schon vor wenigen Monaten bekannt gewordene, Fall?

Ratzinger war seit 1981

http://de.wikipedia.org/wiki/Bene... ngregation

für Angelegenheiten dieser Art verantwortlich. Irgendwann zwischen der Übernahme dieses Amtes und seiner Wahl zum Papst hat er sogar (unter Androhung der Exkommunikation und, sowieso, der ewigen Verdammung) eine Verschärfung der Geheimhaltung von Missbrauchsfällen mittels geheimen Rundschreibens verordnet. ALLE Unterlagen waren unverzüglich nach Rom zu verfrachten!

Ahenobarbus
20.08.2010 11:55

Falsch, verschärft hat Kard. Ratzinger den innerkirchlichen Umgang mit Kinderschändern, die generellen Geheimhaltungsvorschriften für intraekklesiale Prozesse jedoch nicht.

Virtus romana
20.08.2010 19:51
Nein, nicht falsch!

Sollte, wie Sie ohne jeglichen Beleg behaupten, Ratzinger den Umgang mit Kinderschändern "verschärft" haben, war davon nichts zu merken. Solche Priestertypen wurden weiterhin von einer Dienststelle zur anderen (passend entfernten) versetzt.

Die Aufarbeitung von Mißbrauch von schutzbefohlenen Kindern und Jugendlichen ist kein "intraekklesialer Prozess", sondern eine Aufgabe für den Staatsanwalt! Die Amerikaner, die Holländer, die Franzosen, die Kanadier und die Australier zeigen der Welt den zu begehenden Weg. Auch die Iren haben ganz gute Arbeit geleistet, zumindest was die Wiedergutmachung betrifft.

Ahenobarbus
25.08.2010 15:00

1. Selbstverständlich ist für Kindesmissbrauch die Staatsanwaltschaft zuständig, trotzdem gibt es auch innerkirchliche Disziplinarregeln, die eben durch innerkirchliche Prozeduren geregelt werden. Ein Vergleich: Wenn man Doping betreibt, wird man sich sowohl vor der staatlichen Justiz als auch vor den sportlichen Verbandsgerichten rechtfertigen müssen.

2. Als Kard. Ratzingers Glaubenskongregation 2002 die entsprechenden Kompetenzen übertragen worden sind, ist das entsprechende Regelwerk sehr wohl verschärft worden. Und zwar soweit, dass man in Teilen der Kurie ein Murren vernehmen konnte, da man meinte, dass einige der neuen Regeln, das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren verletzen würde.

Virtus romana
26.08.2010 12:04
Wir werden nicht weiter kommen.

Mich interessieren die zweifelhaften und undurchsichtih angewendetet "innerkirchlichen Disziplinarregeln" nicht. Jeder Kinderschänder gehört der weltlichen Justiz ausgeliefert. Dies geschieht in der RKK nicht.

Sollte Ratzinger "das entsprechende (interne) Regelwerk" tatsächlich verschärft haben, war davon sehr wenig zu bemerken. In nur wenigen, nach meinem Eindruck hauptsächlich anglosächsischen Ländern, wurde robust gegen Kindesmißbrauch in der RKK vorgegangen.

Ahenobarbus
19.08.2010 15:32

"Im gleichen Jahr war im Vatikan die Verantwortung für Disziplinarverfahren wegen Missbrauchs an Kardinal Ratzinger übertragen worden."

Ächz, schon wieder ein Aufflackern der medialen Lernresistenz. Die besagten Kompetenzen wurden Kardinal Ratzinger erst 2001 übertragen.

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