Bericht

Hypo entlässt Ex-Vorstand Peter endgültig

19. August 2010, 14:01

Unter der Verantwortung Peters sollen Kredite ohne ausreichende Sicherheiten in erheblicher Höhe genehmigt worden sein

Wien - Der frühere Risiko-Vorstand der Hypo Group Alpe Adria (HGAA), Wolfgang Peter, ist nun von der Bank endgültig entlassen worden. Die Verdachtsmomente gegen ihn hätten sich verdichtet, bestätigte Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur und Leiter der CSI Hypo der "Kleinen Zeitung". Das sei erst der Anfang, Peschorn wolle nun für einen Schadensfall nach dem anderen die Verantwortung präzise bei den zuständigen Organen festmachen und Schadenersatz fordern, so die Zeitung.

Beim Anlassfall geht es laut Vorabbericht der Zeitung vor allem um ein Finanzierungsgeschäft in Zusammenhang mit einem Hotelprojekt in Kroatien, das von der CSI im Rahmen der Aufarbeitung der Vergangenheit untersucht wurde. Dabei habe sich der Verdacht erhärtet, dass unter der Verantwortung Peters Kredite in erheblicher Höhe zu einem Zeitpunkt genehmigt wurden, zu dem dies aus heutiger Sicht mangels Sicherheiten nicht mehr nachvollziehbar sei. Für Peter gilt die Unschuldsvermutung.

Peter war nach seiner Ablöse als Vorstandsmitglied im Frühjahr des heurigen Jahres vom Aufsichtsrat noch ein Beschäftigungsverhältnis angeboten worden, das Ende September ausgelaufen wäre. Nun wurde der Vertrag im Wege einer Entlassung vorzeitig gelöst, unmittelbar nachdem dem Eigentümer bekannt wurde, dass Peter von der Staatsanwaltschaft inzwischen als Beschuldigter geführt wird. Indem sie sich der Strafanzeige gegen ihn als Privatbeteiligte anschloss, sicherte sich die Finanzprokuratur auch die Möglichkeit, den aus der Kreditgewährung resultierenden Schaden beim Verursacher einzufordern. Der Schaden, der Peter zugeordnet wird, soll sich bei knapp zwei Millionen Euro bewegen. Wolfgang Peter war vor seinem Eintritt in den Hypo-Vorstand 2006 Vorstand der kroatischen Splitska Banka. (APA)

Beobachter76
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Was ist mit Kompensation?

Nur Entlassen, wie bei BAWAG.
Fette Abfertigung und luxuriöse Pension sind keine Abschreckungsmassnahmen.

Enteignung von direkte und indirekte Vermögen, sowie Pensionsanspruch sind die geeignete Massnahmen. Aber wer soll das tun?

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