Bild nicht mehr verfügbar.

Künftig sollen auch Zivildiener zu Polizisten ausbilden lassen dürfen.

Foto: APA/Pfarrhofer

Nach Monaten der Verhandlungen ist nun in der Regierung doch eine Einigung auf die Zivildienstnovelle gelungen. Damit wird es ehemaligen Zivildienern ermöglicht, unter gewissen Voraussetzungen einen Polizeidienst anzutreten, was bisher wegen des Waffenverbots faktisch ausgeschlossen war. Weiters erhalten sie mehr Urlaubstage zur Jobsuche. Beschlossen wird die Novelle nach Angaben von Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) im Ministerrat kommenden Dienstag.

Der Weg zum Militär steht Zivildienern freilich nicht ohne Hürde offen. Sie müssen eine militärische Basisausbildung absolvieren, um auch den Dienst mit der Schusswaffe bei der Exekutive ausführen zu dürfen. Grund für diese Änderung laut Fekter: "Ich kann bei der Polizei auf junge, fähige Männer nicht verzichten."

Auch Ausnahmeregelung für Schützen

Für Jäger, Sport- und Traditionsschützen bietet das neue Zivildienstgesetz eine Ausnahmeregelung. Sie können das 15-jährige Waffenverbot für Zivis streichen lassen, also kann sich künftig auch ein Zivildiener zum olympischen Sportschützen entwickeln.

Erweitert wird das Angebot an Einrichtungen, die künftig Zivildiener zugewiesen bekommen. Auch Kindergärten werden zum Einsatzgebiet. Das ging bisher nur, wenn in der Einrichtung Kinder mit besonderen Bedürfnissen betreut wurden. Ebenfalls eingesetzt werden die Zivildiener nunmehr in Einrichtungen, die Fremde beraten und die Integration dieser unterstützen. (APA)