Männer dürfen in Spanien für Gewalt in der Ehe härter bestraft werden als Frauen. Nach einem Urteil des spanischen Verfassungsgerichts verstößt dieses Prinzip nicht gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung. Die Verfassungsrichter wiesen in ihrer am Dienstag in Madrid veröffentlichten Entscheidung die Klage einer Strafrichterin aus Alicante zurück. Die Juristin aus der ostspanischen Hafenstadt hatte in dem entsprechenden Artikel des Strafgesetzbuches eine Diskriminierung der Männer gesehen.

Nach dem spanischen Gesetz können Männer bei gewaltsamen Angriffen auf ihre Ehefrau oder Partnerin mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Wenn dagegen eine Frau die Angreiferin ist, beträgt die Höchststrafe nur drei Jahre. Das Verfassungsgericht billigte diese ungleiche Regelung, weil die Gewalttaten von Männern schlimmere Folgen hätten.

Männergewalt in einer Partnerschaft gehe immer mit dem "machismo" einher, betonten die Richter. Sie sei der Ausdruck einer Dominanz des Mannes über die Frau und besonders verwerflich, weil die Frau sich in einer schwächeren Position befinde. Der Gesetzgeber habe diesen Artikel eingeführt, um solche Art der Gewalt zu bekämpfen. (APA)