ÖH-Wahlen: E-Voting landet vor Verfassungsgerichtshof

17. August 2010 10:32

Ministerium hat alle Einsprüche abgewiesen - GRAS und VSStÖ bringen Beschwerde beim VfGH ein

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird sich ab Ende August mit dem E-Voting bei den Wahlen zur HochschülerInnenschaft (ÖH) im vergangen Mai auseinandersetzen müssen. Wissenschaftsministerin Beatrix Karl (V) hat mittlerweile - mit Ausnahme der Wahl an der Uni Salzburg - alle Einsprüche abgewiesen, damit ist für alle bei den Wahlen vertretenen Fraktionen der Weg zu den Höchstgerichten frei. Die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) sowie der Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ) kündigen eine Beschwerde beim VfGH an.

Gerechnet

Bei der GRAS hat man mit einer Abweisung durch das Ministerium gerechnet. Ziel der Fraktion sei ohnehin immer eine Grundsatzentscheidung des VfGH darüber gewesen, ob die elektronische Stimmabgabe dem freien, geheimen, persönlichen Wahlrecht sowie dem Recht auf Datenschutz entspricht, so Eva Pentz von der GRAS.

Auch der VSStÖ will in seiner Beschwerde die "prinzipiellen Probleme" der Wahlform E-Voting sowie konkrete Mängel wie einsehbare Wahlkabinen zur elektronischen Stimmabgabe thematisieren, so die Fraktionsvorsitzende Stefanie Grubich. Die Fachschaftslisten (FLÖ) können zwar aus finanziellen Gründen nicht selbst zum VfGH gehen, aber "wir schließen uns inhaltlich an", so Manfred Menhart von den FLÖ.

Hämisch kommentiert unterdessen die VP-nahe AktionsGemeinschaft (AG) den Gang der GRAS zum Höchstgericht: Es sei "völlig unverständlich", wegen E-Voting, bei dem weniger als ein Prozent der Stimmen abgegeben wurden, eine Wahlaufhebung zu fordern, so AG-Pressesprecher Martin Brenner.

Wiederholung

Eine tatsächliche Wiederholung der Wahl ist wegen des Fristenlaufs ohnehin sehr unwahrscheinlich. Die Fristen, innerhalb derer die Studentenfraktionen Beschwerde bei VfGH oder Verwaltungsgerichtshof (VwGH) einreichen können, laufen noch - je nachdem, wann der Bescheid des Ministeriums zugestellt wurde - bis Ende August bzw. Anfang September. Die Höchstgerichte müssten sich dann innerhalb sehr kurzer Zeit - "bis Anfang Herbst" - für eine Neuwahl entscheiden, um eine solche auch durchführen zu können, betont der Vorsitzende der Bundeswahlkommission, Bernhard Varga, im Gespräch mit der APA.

Ein solcher Termin müsste nämlich spätestens sechs Monate vor der regulären nächsten ÖH-Wahl im Frühjahr 2011 stattfinden. Zusätzlich brauche es bei einem Urnengang immer eine gewisse Vorlaufzeit. "Eine Wahlwiederholung wird sich mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9 Prozent nicht ausgehen", so Varga. (APA)

 

FPÖ==Dumm
 
17.08.2010 15:50

oh man, so viel aufwand und trubel um so ne unbeutende sache...

Captain Smoker
17.08.2010 22:17

Naja, das sind teilweise zukünftige Politiker. Die üben halt schon mal. ;)

C. J.
17.08.2010 20:51

Wenn sie wüssten um wie viel Geld es da geht...

SiSe
17.08.2010 11:30

ÖVP/AG waren doch so ziemlich die einzigen, welche für E-Voting waren und es ganz massiv beworben haben.

Klar das die keine Grundsatzentscheidung (Glaube angesichts der knappen Wahlabstände hätte eine Wahlanfechtung generell wenig Sinn -außer bei ganz klaren Verstößen, welche innerhalb weniger Wochen geklärt werden können) über E-Voting haben wollen.

Bei dieser Wahlanfechtung geht es allerdings nicht nur über die ÖH-Wahl, sondern hat diese sicherlich auch Auswirkung auf die normalen Wahlen.

Gregor-Jus
17.08.2010 10:36
klar dass die ÖVP/AG

da hämisch lacht... immerhin war Robert Krimmer Projektleiter des E-Votings und gleichzeitig mitglied bei der AG... war es bis vor ein paar Tagen noch immer...

Die Liste was alles bei E-Voting falsch gelaufen ist, ist ja ohnehin endlos... Angefangen von "Leute mit Anfangsbuchstaben mit Umlauten dürfen nicht wählen", über keine Kurzbezeichnungen und falsche Namen der Fraktionen... Also wie wenn am Zettel statt "ÖVP - Österreichische Volkspartei" nur "Österreichische Partei" stünde... absurd!

Bin schon gespannt was der VfGH dazu sagt...

C. J.
17.08.2010 20:52

Der Punkt: man kann 2 mal wählen gehen, fehlt noch ;)

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