Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird sich ab Ende August mit dem E-Voting bei den Wahlen zur HochschülerInnenschaft (ÖH) im vergangen Mai auseinandersetzen müssen. Wissenschaftsministerin Beatrix Karl (V) hat mittlerweile - mit Ausnahme der Wahl an der Uni Salzburg - alle Einsprüche abgewiesen, damit ist für alle bei den Wahlen vertretenen Fraktionen der Weg zu den Höchstgerichten frei. Die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) sowie der Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ) kündigen eine Beschwerde beim VfGH an.

Gerechnet

Bei der GRAS hat man mit einer Abweisung durch das Ministerium gerechnet. Ziel der Fraktion sei ohnehin immer eine Grundsatzentscheidung des VfGH darüber gewesen, ob die elektronische Stimmabgabe dem freien, geheimen, persönlichen Wahlrecht sowie dem Recht auf Datenschutz entspricht, so Eva Pentz von der GRAS.

Auch der VSStÖ will in seiner Beschwerde die "prinzipiellen Probleme" der Wahlform E-Voting sowie konkrete Mängel wie einsehbare Wahlkabinen zur elektronischen Stimmabgabe thematisieren, so die Fraktionsvorsitzende Stefanie Grubich. Die Fachschaftslisten (FLÖ) können zwar aus finanziellen Gründen nicht selbst zum VfGH gehen, aber "wir schließen uns inhaltlich an", so Manfred Menhart von den FLÖ.

Hämisch kommentiert unterdessen die VP-nahe AktionsGemeinschaft (AG) den Gang der GRAS zum Höchstgericht: Es sei "völlig unverständlich", wegen E-Voting, bei dem weniger als ein Prozent der Stimmen abgegeben wurden, eine Wahlaufhebung zu fordern, so AG-Pressesprecher Martin Brenner.

Wiederholung

Eine tatsächliche Wiederholung der Wahl ist wegen des Fristenlaufs ohnehin sehr unwahrscheinlich. Die Fristen, innerhalb derer die Studentenfraktionen Beschwerde bei VfGH oder Verwaltungsgerichtshof (VwGH) einreichen können, laufen noch - je nachdem, wann der Bescheid des Ministeriums zugestellt wurde - bis Ende August bzw. Anfang September. Die Höchstgerichte müssten sich dann innerhalb sehr kurzer Zeit - "bis Anfang Herbst" - für eine Neuwahl entscheiden, um eine solche auch durchführen zu können, betont der Vorsitzende der Bundeswahlkommission, Bernhard Varga, im Gespräch mit der APA.

Ein solcher Termin müsste nämlich spätestens sechs Monate vor der regulären nächsten ÖH-Wahl im Frühjahr 2011 stattfinden. Zusätzlich brauche es bei einem Urnengang immer eine gewisse Vorlaufzeit. "Eine Wahlwiederholung wird sich mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9 Prozent nicht ausgehen", so Varga. (APA)