Fälle über Fälle, in die die heimische Politik verstrickt ist - und die Kritik an der Justiz reißt nicht ab. Kanzler Werner Faymann (SPÖ) erklärte die Debatte um die schleppenden Ermittlungen in den Politaffären zur Chefsache. Man werde darüber im kommenden Ministerrat zu diskutieren haben. Dass etwa die Privatisierung der Bundeswohnungen noch nicht aufgeklärt sei, ist "ärgerlich" . Er wünsche sich, dass die Verfahren "beschleunigt werden" .

Zuvor hatten bereits der frühere Verfassungsgerichtshofspräsident Karl Korinek und Exrechnungshofspräsident Franz Fiedler den Staatsanwälten angesichts der Causen um Haider-Konten und Hypo-Verkauf mangelnden Arbeitseifer wie Ineffizienz vorgeworfen. Auch der Verfassungsrechtler Heinz Mayer sagt, es ist "ein verheerendes Bild, das da derzeit abgegeben wird" . Als Beispiel führt er die Meinl-Affäre an - nachdem am Freitag die Staatsanwaltschaft Wien das Strafverfahren gegen Exfinanzminister Karl-Heinz Grasser eingestellt hat: "Wie lange hat es da kein Ergebnis gegeben? Seit 2007. Solange hat man gebraucht, um festzustellen, dass nix dran ist."

Fiedler plädiert im Standard-Gespräch dafür, dass das Weisungsrecht des Justizministeriums als Aufsichtsbehörde großzügiger interpretiert gehört - und zwar nicht nur, indem zu Einstellung oder Anklage im Zuge eines Politverfahrens der Sanktus gegeben wird. Der Exkontrollor fordert, dass "auch darauf geschaut wird, ob ein Verfahren zügig abgewickelt wird, ob die Staatsanwälte über genug Ressourcen verfügen, und falls nicht, ob sie Rechtshilfe benötigen" , denn: "Da liegt in der Justiz einiges im Argen."

Immer wieder wird bei politischen Fällen gemunkelt, dass die Justizminister über Wohl und Wehe eines Verfahrens per Weisungsrecht entscheiden - obwohl mit der Strafrechtsänderung 2008 die obersten Ankläger dazu angehalten sind, allfällige Interventionen in ihren Akten festzuhalten und auch offenzulegen.

Trotzdem empfahl Gerhard Jarosch, Sprecher der Staatsanwälte unlängst via Ö1, eine "Teilentmachtung" der Justizministerin, weil damit der Eindruck verringert werde, man würde zu politikerfreundlich agieren. Die Weisungsbefugnis sollte ein unabhängiger Generalstaatsanwalt oder Generalprokurator haben.

Zu einer Weisung kommt es vor allem im Zusammenhang mit den sogenannten Vorhabensberichten, die es nicht nur in politischen Fällen gibt, beteuert man im Justizressort. Auch bei anderen Fällen öffentlichen Interesses, etwa wenn ein Polizist tödliche Schüsse abgibt, muss der Staatsanwalt zunächst die Oberstaatsanwaltschaft und diese das Justizministerium von seinen Plänen informieren. Sind diese mit der Vorgehensweise des Anklägers einverstanden, genehmigen die zehn damit beschäftigten Beamten und in letzter Konsequenz die Ministerin - oder eben nicht. Allzu häufig sind schriftliche Weisungen nicht - besonders seit der Pflicht zur schriftlichen Ausfertigung samt Begründung. Laut Rechnungshof gab es 2006 noch 18 Weisungen, im Jahr 2007 22 Stück. 2008 waren es nur noch drei, im Vorjahr zwei.

Die Experten Fiedler wie Mayer halten daher fest, dass sich vieles im Graubereich abspiele - was wohl nie abgestellt werden könne. Mayer: "Oft ist ja gar keine Weisung nötig. Junge Staatsanwälte klagen, dass sie bei zu hohem Tempo den Akt mitunter schnell wieder los seien." Mayer spricht sich für die völlige Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften aus und - wie Jarosch - für einen Oberstaatsanwalt, der auf bestimmte Zeit vom Parlament bestellt wird und auch nur diesem Rede und Antwort stehen muss. Auch der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk sagt: "Eine Änderung des Weisungsrechts würde bei momentaner Lage keinen Mehrwert bringen."

Einig sind sich Fachleute wie Kritiker, dass die Staatsanwaltschaften aufgestockt gehören. Während in Bayern sieben Ankläger mit der Causa Hypo beschäftigt sind, befassen sich in Kärnten drei mit dem fragwürdigen Verkauf der Bank. Während in der heimischen Korruptionsstaatsanwaltschaft ein halbes Dutzend tätig sind, beschäftigt die Schweizer Justiz siebzig Korruptionsankläger.

Die Süddeutsche Zeitung höhnte übrigens unlängst zu diesem Manko: Österreich sei "zweifelsohne ein Rechtsstaat" , aber einer, in dem Theorie und Praxis zuweilen auseinanderklaffen, denn: In Österreich kämen auf 100.000 Menschen gerade einmal 2,6 Staatsanwälte, in Deutschland 6,2. (nik, nw, moe, DER STANDARD, Printausgabe, 17.8.2010)