Land lehnt Entwurf zur Pensionsreform ab - Anhebung des Pensionsalters brächte dem Land ab 2010 jährlich bis zu drei Mio. Euro Mehrkosten
Redaktion
,
Eisenstadt - Aus dem Burgenland kommt zum vorliegenden
Gesetzesentwurf für die Pensionsreform eine ablehnende Stellungnahme
des Landes: Darin werden unter anderem die Übergangsfristen bei der
Durchrechnung und die Auswirkungen der so genannten "Hacklerregelung"
auf Pendler kritisch beurteilt. Außerdem seien die finanziellen
Folgen für Länder und Gemeinden im Entwurf nicht enthalten.
Das Hauptziel, eine nachhaltige Sicherung der gesetzlichen
Pensionsversicherung, werde "grundsätzlich anerkannt". Dies dürfe
aber nicht dazu führen, "andere, ebenso wichtige Ziele, völlig oder
auch nur teilweise außer Acht zu lassen", heißt es in der
Stellungnahme. So würde die Hacklerregelung "massive"
Verschlechterungen für die Pendler bewirken. Deshalb könne man der
Regelung schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zustimmen.
Die Übergangsfristen für die Durchrechnung werden als "nicht
ausreichend" betrachtet. Darüber hinaus müssten vor allem Frauen, die
häufig Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit durch Kindererziehung
oder Teilzeitbeschäftigung aufwiesen, mit starken Pensionseinbußen
rechnen.
Eine Aufhebung der vorzeitigen Alterspension wirke sich für das
Burgenland auch im finanziellen Bereich aus: Bei einer Erhöhung des
Pensionsantrittsalters auf 65 Jahre (Männer) bzw. 60 Jahre (Frauen)
würde dem Land ab 2010 jährlich Mehrkosten von bis zu 3 Mio. Euro
verursachen, heißt es in dem Papier. (APA)
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