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Im Land der klappernden Storche stößt der Regierungsentwurf zur Pensionsreform auf Ablehnung

foto: apa/dpa/pleul
Eisenstadt - Aus dem Burgenland kommt zum vorliegenden Gesetzesentwurf für die Pensionsreform eine ablehnende Stellungnahme des Landes: Darin werden unter anderem die Übergangsfristen bei der Durchrechnung und die Auswirkungen der so genannten "Hacklerregelung" auf Pendler kritisch beurteilt. Außerdem seien die finanziellen Folgen für Länder und Gemeinden im Entwurf nicht enthalten.

Das Hauptziel, eine nachhaltige Sicherung der gesetzlichen Pensionsversicherung, werde "grundsätzlich anerkannt". Dies dürfe aber nicht dazu führen, "andere, ebenso wichtige Ziele, völlig oder auch nur teilweise außer Acht zu lassen", heißt es in der Stellungnahme. So würde die Hacklerregelung "massive" Verschlechterungen für die Pendler bewirken. Deshalb könne man der Regelung schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zustimmen.

Die Übergangsfristen für die Durchrechnung werden als "nicht ausreichend" betrachtet. Darüber hinaus müssten vor allem Frauen, die häufig Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit durch Kindererziehung oder Teilzeitbeschäftigung aufwiesen, mit starken Pensionseinbußen rechnen.

Eine Aufhebung der vorzeitigen Alterspension wirke sich für das Burgenland auch im finanziellen Bereich aus: Bei einer Erhöhung des Pensionsantrittsalters auf 65 Jahre (Männer) bzw. 60 Jahre (Frauen) würde dem Land ab 2010 jährlich Mehrkosten von bis zu 3 Mio. Euro verursachen, heißt es in dem Papier. (APA)