Wilhelm Rasinger: Meinl macht es seinen Klägern nicht leicht.

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Standard: Was halten Sie davon, dass die Atrium, die frühere Meinl European Land, die Meinl Bank auf Schadenersatz geklagt hat?

Rasinger: Auf der einen Seite wird man sich das wohl überlegt haben. Das hat sicherlich handfeste Gründe. Aber es ist andererseits auch ein spektakulärer Akt, der den Aktionären, wenn überhaupt, nur sehr spät etwas bringen wird.

Standard: Wieso? Wie beurteilen Sie die Aussichten?

Rasinger: Ich rechne fast hundertprozentig damit, dass man sich irgendwann einmal vergleichen wird. So etwas wird nicht bis in die letzte Konsequenz gerichtlich ausgetragen. Denn es entstehen enorme Kosten auf beiden Seiten, sodass es irgendwann sinnvoller ist, sich zu vergleichen. Es gewinnen bei so etwas immer die Rechtsanwälte und Berater; das Prozessrisiko trägt mehrheitlich der Aktionär.

Standard: Die Meinl Bank moniert, dass mit diesem Schadenersatz "gemeinsame konstruktive Lösungen" erschwert werden. Ist da was dran?

Rasinger: Das sind Behauptungen des Beklagten. Es haben sicher Gespräche stattgefunden. Julius Meinl hat in der Vergangenheit immer bewiesen, dass er jeden Umstand ausnutzt, um Verfahren zu erschweren und zu verlängern. Das hat man bei den Ex-Meinl-Firmen Airports International (AI), und Power International gesehen. Daher ist es sicher nicht einfach, mit ihm konsensuale Gespräche zu führen.

Standard: Wie sehen Sie die Chancen der Kläger, auf das Privatvermögen von Julius Meinl V. durchzugreifen?

Rasinger: Meinl denkt immer drei Schritte voraus. Er hat durch die große Ausschüttung der Meinl Bank vor einiger Zeit von 225 Millionen Euro an irgendeine Karibikinsel bereits einen Großteil der "Beute" an einen sicheren Ort gebracht. Daher ist die Meinl Bank selbst um einiges leichter als sie es vor dieser Ausschüttung war. Meinl macht es seinen Klägern wirklich nicht einfach.

Standard: Wie hängt die Klage mit dem Vergleich zusammen, den die Arbeiterkammer kürzlich mit der Meinl Bank abschließen konnte?

Rasinger: Außer einer zeitlichen Nähe sehe ich da keinen Zusammenhang. Über diesen Vergleich sind viele Investoren übrigens verärgert. Der Vergleich ist mit einem Schadenersatz von nur einem Drittel sehr ungünstig. Außerdem steht der Vergleich nur Arbeiterkammer-Mitgliedern offen - darüber haben sich viele Investoren bei mir beklagt. (Johanna Ruzicka, DER STANDARD; Print-Ausgabe, 12.8.2010)