Bundesanwaltschaft gab Verfahren an Staatsanwaltschaft Köln ab
Karlsruhe/Köln - Der mutmaßliche Agent des israelischen
Geheimdienstes Mossad, der nach seiner Festnahme in Polen an Deutschland
ausgeliefert werden soll, wird in der Bundesrepublik nicht wegen Spionage
angeklagt. Ein Berufungsgericht in Warschau habe die Auslieferung des unter
anderem unter dem Aliasnamen Uri B. auftretenden Mannes lediglich zur
Strafverfolgung wegen eines Beurkundungsvergehens, nicht aber wegen
geheimdienstlicher Agententätigkeit bewilligt, bestätigte die Bundesanwaltschaft
am Mittwoch in Karlsruhe. Damit sei die Bundesanwaltschaft an einer Anklage des
Verdächtigen "unter dem Spionageaspekt gehindert".
Zugleich gab die oberste Anklagebehörde in Karlsruhe das Ermittlungsverfahren
gegen den mutmaßlichen Agenten an die Kölner Staatsanwaltschaft ab; für eine
Anklage allein wegen Einbürgerungserschleichung ist die Bundesanwaltschaft nicht
zuständig. Bei einer Anklage könnte der Verdächtige mit einer Geldstrafe oder
einer vergleichsweise geringen Freiheitsstrafe davonkommen. Nach Angaben der
Kölner Staatsanwaltschaft wurde der Mann bis Mittwoch noch nicht aus Polen
überstellt. Die Behörde hoffe aber, dass der Verdächtige "noch im Laufe dieser
Woche" in Deutschland eintreffe, sagte ein Sprecher in der Domstadt.
Auslieferung
Der mutmaßliche Mossad-Agent war am 4. Juni in Warschau aufgrund eines von
Deutschland ausgehenden europäischen Haftbefehls verhaftet worden. Ein
Berufungsgericht in Warschau hatte am 5. August seine Auslieferung nach
Deutschland bewilligt. Der Mann steht im Verdacht, an der illegalen Beschaffung
eines deutschen Passes in Köln beteiligt gewesen zu sein, der den Ermittlern in
Dubai zufolge bei der Einreise einer Gruppe mutmaßlicher Mossad-Agenten in das
Emirat im Jänner verwendet wurde. Die Gruppe wird verdächtigt, den führenden
Hamas-Aktivisten Mahmoud al-Mabhouh am 20. Jänner in einem Hotelzimmer in Dubai
ermordet zu haben. Israel bestreitet jegliche Beteiligung seiner Dienste an der
Tat. (APA)