Der Grat zwischen dem Recht des Einzelnen auf Freiheit und dem Wunsch nach Sicherheit für die ganze Bevölkerung ist ein schmaler - und das nicht nur, wenn es um Terrorismusbekämpfung geht. Die deutsche Regierung stößt soeben bei der Frage, wie man mit entlassenen Sexualstraftätern umgehen soll, an ihre Grenzen.

Einerseits kann man Triebtäter nicht nachträglich wegsperren, wenn sie ihre Strafe abgesessen haben. Dies widerspräche rechtsstaatlichen Grundsätzen. Andererseits hat die Bevölkerung das Recht, vor Schwerverbrechern, die nicht resozialisierbar und nicht therapierbar sind, geschützt zu werden.

Untauglich dürfte dafür die von der FDP ins Spiel gebrachte elektronische Fußfessel sein. Was nützt es, wenn man weiß, wo sich Triebtäter X aufhält, dabei aber völlig unklar ist, was er gerade macht? Die von der CDU vorgeschlagenen "Spezial-Heime" klingen wie die Verlängerung der beanstandeten Sicherungsverwahrung mit anderen Mitteln. Es wäre peinlich, sie überhastet einzuführen und dann erneut eine Ohrfeige vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu kassieren.

Die Zeit drängt, eine Lösung muss gefunden werden. Klar ist eines: Den "Internet-Pranger" braucht Deutschland nicht. Zu offensichtlich ist der Wink, das Volk möge das "Problem" doch selber lösen. Lynchjustiz aber gehört nicht zu den Prinzipien eines funktionierenden Rechtsstaats. (Birgit Baumann/DER STANDARD, Printausgabe, 11. August 2010)