Mit Interesse habe ich das Interview im STANDARD vom 7./8. August mit dem "Google-Privacy-Anwalt" Peter Fleischer gelesen. Es wäre für die Leser informativ gewesen, Herrn Fleischer mit einigen simplen Tatsachen des europäischen und österreichischen Datenschutzrechts zu konfrontieren. In der jetzigen Version entsteht der Eindruck, seine Aussagen seien nicht bloß eine Rechtfertigung von Googles Firmenpolitik.

Kurz zu den Fakten: Selbstverständlich wird ein Informationsdienstleister nicht zum "Zensor aller Inhalte", wenn er sich an geltendes europäisches oder österreichisches Recht hält. Auch DER STANDARD hat wohl schon Informationen von seiner Seite entfernt oder eine Entgegnung veröffentlicht, wenn sie falsch oder sonst wie rechtswidrig war. Warum soll das nicht auch für Google gelten?

Das österreichische Datenschutzrecht kennt eine klare Datenschutzbestimmung, §28 Abs. 2 DSG 2000, wonach jeder Mensch Anspruch auf Löschung veröffentlichter Daten hat. Dieser Anspruch gilt voraussetzungslos und unabhängig vom Inhalt der persönlichen Daten, dies wurde auch schon durch zahlreiche OGH-Entscheidungen bestätigt.

Google bietet eben keine Echtzeitsuche an, sondern sammelt auf Vorrat zahllose Daten, um sie für Suchanfragen zusammenzustellen und zu veröffentlichen. Die auf den Google-Seiten veröffentlichten Suchergebnisse sind keine Veröffentlichungen der tatsächlichen Webseiten, sondern ausschließlich Inhalte der Google-Datenbanken. Bloß die URLs werden als Link veröffentlicht und verweisen auf die Originalseiten, die oft längst einen ganz anderen Inhalt haben.

Laufende Verfahren

Google unterliegt auch als US-Unternehmen den österreichischen Datenschutzbestimmungen (im Übrigen auch in allen anderen EU-Ländern den dortigen). Die europäischen Bestimmungen sehen eine Anwendbarkeit der Gesetze auch auf Unternehmen vor, die zwar außerhalb der EU angesiedelt sind, aber auf Datenverarbeitungseinrichtungen zurückgreifen, die in der EU positioniert sind (siehe u. a. § 6 Abs. 3 DSG 2000). Dies trifft auf die Google-Suchmaschine voll zu, da diese nicht existieren könnte, würde sie nicht auf die Webserver und deren Inhalte zurückgreifen, die in Österreich oder in anderen EU-Ländern stationiert sind.

Selbstverständlich muss auch kein Bürger warten, bis Daten von ihm veröffentlicht sind, und dann bei Google um Löschung oder Sperre betteln. Jeder Bürger kann vorab verlangen, dass Google in Zukunft jede Verarbeitung/Veröffentlichung seiner Daten unterlässt, und es ist Angelegenheit von Google, seine Datenverarbeitung so zu organisieren, dass sie gesetzliche Ansprüche einhält.

Tatsache ist aber auch, dass sich Google seit Jahren weigert, europarechtliche Bestimmungen einzuhalten und deswegen auch verschiedenste Verfahren in EU-Ländern laufen. Es wäre wie gesagt interessant gewesen, Antworten und Argumente von Herrn Fleischer zu diesem Thema zu erfahren. (Hans G. Zeger/DER STANDARD/Printausgabe, 11.8.2010)