Justizministerin Claudia Bandion-Ortner pocht auf Besserstellung für uneheliche Väter
Wien - Frauenministerin
Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) und Justizministerin Claudia
Bandion-Ortner sind über eine Neuregelung des Obsorgerechts für
Unverheiratete in Österreich uneinig. Das berichtet am Montag das Ö1-Morgenjournal.
Eine Reform könnte nötig werden,
wenn der Europäische Gerichtshof ein Urteil ähnlich wie in Deutschland
verkündet. Dort hatte vergangene
Woche ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts in einem
Sorgerechtsstreit dafür gesorgt, dass die bestehende Rechtsordnung gekippt werden musste. In seinem Urteil verwarf das Bundesverfassungsgericht die bisherige automatische Bevorzugung
unverheirateter Mütter gegenüber den Vätern.
In Deutschland
können damit unverheiratete Väter auch ohne Zustimmung der Mutter das
gemeinsame Sorgerecht beantragen. Österreichischen Vätern wird die gemeinsame Obsorge, sofern sie nicht vereinbart wurde, hingegen verwehrt. Noch.
Verfahren
auch gegen Österreich
Das könnte sich bald ändern, denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
hatte schon vor dem besagten Urteil entschieden, dass die deutsche
Sorgerechtsregelung gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf
Achtung des Familienlebens verstoße, und ein ähnliches Verfahren gegen
Österreich ist noch anhängig. Wann ein Urteil fallen wird, ist derzeit
noch nicht bekannt.
SPÖ-Ministerin
Heinisch-Hosek sieht trotzdem noch keinen Reformbedarf im Obsorgerecht.
Zwar müsse man zwischen ledigen, verheirateten und geschiedenen Vätern
unterscheiden. Aber für alle drei Fälle sei die Rechtslage in Österreich
"absolut ausreichend", bekräftigt sie gegenüber Ö1. Um unverheiratete Väter zu stärken, setzt sie
auf mehr Information für die Betroffenen. Ein "Infoblatt" solle
verpflichtend am Standesamt darüber informieren, dass in
Lebensgemeinschaft eine gemeinsame Obsorge möglich ist. Die Zustimmung
der Mutter soll jedoch trotz Informationspflicht erforderlich bleiben.
"Recht
auf beide Eltern"
Für Bandion-Ortner, parteifreie Justizministerin auf ÖVP-Ticket, ist
dies nur ein erster Schritt. Es müsse "unehelichen
Vätern" ermöglicht werden, "leichter elterliche Verantwortung
wahrzunehmen". Eine automatische gemeinsame Obsorge beider Elternteile
ist für die Justizministerin durchaus vorstellbar und wünschenswert.
"Kinder haben ein Recht auf beide leiblichen Elternteile, auch wenn die
Eltern getrennt und nicht miteinander verheiratet sind. Der natürliche
Zustand ist die gemeinsame Obsorge. Nur wenn es dem Wohl des Kindes
abträglich ist, soll einem Elternteil die Obsorge entzogen werden."
Damit scheint sie durchaus im Sinne der Volkspartei zu sprechen. Familienstaatssekretärin und Wiener ÖVP-Chefin Christine Marek hatte sich schon Ende Juni für eine stärkere Inanspruchnahme der gemeinsamen Obsorge nach Scheidungen und mehr Väterbeteiligung ausgesprochen. Dabei könne es "ohne weiteres in Richtung verpflichtende gemeinsame Obsorge" gehen, hatte sie damals gemeint.
Protestierende Väter
"Krass
ungerecht" findet zum Beispiel Martin Stiglmayer vom Verein "Väter ohne Rechte"
die gültige Gesetzeslage. Als betroffener Vater fordere er schon lange ein gemeinsames Sorgerecht
von Vater und Mutter nach einer Trennung. Den Vorschlägen von Bandion-Ortner erwartungsgemäß viel abgewinnen. (red, derStandard.at, 9.8.2010)