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Kein Renommee hat sich die ÖBB bei der Anschaffung von Containerstaplern zum Be- und Entladen von Waggons erworben. Die Rechnungsprüfer kritisieren die Umschiffung des
Vergaberechts.

Foto: Reuters/Dave

Wie bei der ÖBB auf Ausschreibungspflicht und Vergaberecht gepfiffen wird, wenn Containerstapler eingekauft werden, belegt der Rohbericht des Rechnungshofs, der dem STANDARD exklusiv vorliegt.

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Wien - Wenn der ÖBB-Konzern den Kauf von Containerstaplern öffentlich ausschreibt und ein Vergabeverfahren durchführt, dann stellt dies keine Garantie für eine ordnungsgemäße und sparsame Beschaffung dar. Im Gegenteil.

Während die für den zentralen Einkauf zuständige ÖBB-Dienstleistungsgesellschaft zwischen Juni 2007 und September 2008 ein vergaberechtskonformes Verhandlungsverfahren zum Ankauf von bis zu 20 Containerstaplern durchführte, kaufte die ÖBB-Güterverkehrstochter Rail Cargo Austria (RCA) just beim später unterlegenen Bieter Kalmar Hebefahrzeuge fünf nagelneue Stapler. Freihändig, ohne Ausschreibung und unter Umgehung des Vergaberechts, wie der Rechnungshof (RH) in seinem druckfrischen Rohbericht kritisch feststellt. Für den Einkauf zuständiger Vorstand in der RCA war damals Ferdinand Schmidt, jetzt Geschäftsführer der ÖBB-Produktion.

Offenbar damit es nicht so auffällt, wurde zwischendurch auch dem zweiten Bieter, Zeiss Staplerservice GmbH, ein Stapler abgekauft, allerdings nur ein gebrauchter. Klar ist damit: Die öffentlichen Beteuerungen der RCA-Führung vom 28. September 2009, man habe den Kauf von Containerstaplern wegen mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten durch den Leiter des zentralen ÖBB-Einkaufs, Walter Eschbacher, gestoppt, stimmen so nicht. Denn gestoppt war im September 2009 lediglich der - parallel zu Ausschreibung eines Rahmenvertrags zum Kauf von 20 Staplern - durchgeführte freihändige Staplerankauf. Ihn hatte die RCA, wie der RH scharf kritisiert, über ihre Finanzierungstochter Industriewaggon GmbH (Iwag) durchgeführt.

Vermietet und verdunkelt

Die Iwag hat die Stapler umgehend an die RCA-Ableger CSK-Intrans (Tschechien) und SKD-Intrans (Slowakei) vermietet, weshalb die Geräte in RCA-Papieren nicht mehr aufschienen und laut RH auch "vom Konzerneinkauf nicht geortet werden konnten".

Wiewohl der RCA laut RH durch die Parallelbeschaffung im Volumen von 2,24 Millionen Euro keine groben finanziellen Mängel entstanden: Günstig seien die Vertragsmodalitäten nicht gewesen, denn RCA verzichtete laut RH auf umfassende Verfügbarkeitsgarantien und unterwarf sich den Geschäftsbedingungen des Lieferanten (anstatt als Großabnehmer über selbige zu verhandeln).

"Umgehung des Vergaberechts"

Detail am Rande: Die RCA hat die ungewöhnliche Umgehungskonstruktion gegenüber dem RH zunächst abgestritten und schließlich mit dem Argument verteidigt, die 100-prozentige RCA-Tochter Iwag unterliege im Gegensatz zur RCA nicht dem Bundesvergabegesetz. Das lässt der RH nicht gelten: "Diese parallelen Beschaffungen erfolgten unter Umgehung des Vergaberechts und widersprachen den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit." Wie auch bei anderen ÖBB-Vergabeverfahren "traten systematische Mängel auf".

Kein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden konnte im Übrigen ÖBB-Einkaufsleiter Eschbacher. Ihm war seitens RCA und ÖBB-Konzernrevision Telefonkontakt zum Anbieter Zeiss vor der vierten und entscheidenden Vergaberunde, ein Urlaub mit dem Zeiss-Osterreich-Geschäftsführer und Bieterbevorzugung angelastet worden. Die Staatsanwaltschaft Wien habe die Ermittlungen im Februar 2010 eingestellt, schreibt der RH, und auch die Konzernrevision habe die Vorwürfe nicht erhärten können. (Luise Ungerboeck, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 9.8.2010)