Speyer/München - Der deutsche Verfassungsrechtler Herbert von Arnim sieht in den CSU-orientierten Meinungsumfragen der Münchner Staatskanzlei einen Fall für den Staatsanwalt. "Ich meine, dass sich die Staatsanwaltschaft mit diesem Vorgang befassen muss. Es spricht vieles dafür, dass es sich hier um einen Fall strafbarer Untreue handelt, weil Steuergelder zum Nachteil des Staates missbraucht wurden", sagte von Arnim dem "Münchner Merkur".

"Nach dem, was bisher bekanntgeworden ist, scheint mir die Sache grob verfassungswidrig zu sein", erklärte von Arnim. "Für derartige Studien öffentliche Gelder auszugeben ist der Regierung durch die Verfassung verboten. Sie darf Steuergeld nur für Zwecke des Gemeinwohls aufwenden ­ nicht aber für die Zwecke der Regierungspartei." Das müssten die Auftraggeber auch gewusst haben.

Dass eine Anzeige beim Bundestagspräsidium wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz erfolgreich sein wird, glaubt der Verfassungsrechtler dagegen nicht. "Dazu müsste nachgewiesen werden, dass die CSU in die Auftragsvergabe eingebunden war. Das dürfte schwierig werden", sagte er der Zeitung. (APA/dpa)