Zehn EU-Staaten machen Kindern Einbürgerung leicht

6. August 2010, 19:03
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    grafik: der standard

Kindern die Staatsbürgerschaft verleihen, wenn diese auf Staatsgebiet geboren sind

Wien - Angesichts des grünen Ansinnens, Kindern von Ausländern, die hierzulande geboren werden, unter bestimmten Bedingungen die österreichische Staatsbürgerschaft zu verleihen, hat sich die Gesellschaft für Europapolitik die Mühe gemacht, entsprechendes Recht in anderen EU-Staaten aufzulisten (siehe Grafik).

Hintergrund: Der Vorstoß für den Nachwuchs von Eltern, die seit fünf Jahren hier leben beziehungsweise eine unbefristete Niederlassungsbewilligung haben, hat den Grünen viel Empörung von ÖVP, FPÖ und BZÖ eingetragen ("linke Träumereien", "Gedankenexperimente"). Doch der Blick in die Mitgliedsländer der Union zeigt, dass bereits zehn der 27 Staaten - freilich unter bestimmten Auflagen - Kindern die Staatsbürgerschaft verleihen, wenn diese auf Staatsgebiet geboren sind. In sieben Ländern davon gilt auch das doppelte "ius soli" (Recht des Bodens, also Territorialprinzip): Als Staatsbürger gelten Kinder, wenn zumindest ein Elternteil im Land geboren ist.

Nach dem sogenannten "ius sanguinis", dem strengen Abstimmungsprinzip, gehen bei der Einbürgerung neben Österreich, Italien, Schweden und Finnland nach wie vor sämtliche neue EU-Mitgliedsstaaten vor. (nw/DER STANDARD, Printausgabe, 7./8. August 2010)

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16 Postings
maxbz
111
(an Bedingungen geknüpft)

Der kleine entscheidende Nebensatz. Diese Bedingungen sollte man sich mal genauer anschauen.

Sonnenhungrig
323
Habe mir auch Mühe gemacht, Google hilft...

In Deutschland kann ein Kind die Staatangehörigkeit aufgrund von "ius soli" kriegen, wenn ein Elternteil seit acht Jahren seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat UND ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
In Irland, wenn ein Elternteil seit drei Jahren ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
In Grossbritannien, wenn ein Elternteil ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.

Laut grünem Vorschlag soll fünfjähriger Aufenthalt eines Elternteils reichen, legal oder illegal, scheissegal. Das grüne Modell bietet insbesondere für Asylwerberinnen und Illegale die Möglichkeit, per Geburt indirekt zu einem Bleiberecht zu gelangen.

Ein solches Einwanderungsmodell gibt es sonst nirgendwo in Europa.

verleih nix
01
wer lesen kann ist klar im vorteil

länder mit gleichem oder ähnlichem staatsbürgerrecht gibt es in europa so einige. sie stehen auch in der liste beim artikel.

sie nehmen es nur mit der wahrheit nicht so genau. aber das ist rechts außen ein rechtes problem, ganz generell.

wiesengarten
22
Der grüne Vorschlag ist vernünftig,

gerade steht wieder eine Familie vor der Abschiebung, die seit 8 Jahren hier ist, weil es kein Bleiberecht nach 5 Jahre und länger dauerndem Asylverfahren gibt.
Der Vater kam 2002, Mutter und Sohn etwas später. Ein Antrag, keine Folgeanträge!
BAA brauchte 12 Monate, UBAS dann 6 Jahre um negativ zu entscheiden. In der Zeit hat der Bub die Volksschule besucht und geht jetzt ins Gymnasium. Keine Winkelschreiber waren am Werk, das Amt hat den Akt liegengelassen. Jetzt heißt es: Eine Ausweisung verletzt nicht die MRK, weil der Bub ist 7 Jahre im Heimatland gewesen, kann die Sprache und da alle wegmüssen, bleibt die Familie erhalten.
Da bin ich absolut für ein Bleiberecht, aus humanitären und ökonomischen Gründen.

I. O.
151
Österreich

könnte malö auch ein Vorbild werden....

Vierter Mann
012

Malmö nimmt sich offenbar jetzt schon Österreich als Vorbild:
http://www.presseurop.eu/de/conten... -scheitert

mans zelmerlöw
08

jeder österreicher der mal längere zeit in malmö verbracht hat wird niemals wieder die grünen in österreich wählen! korun und co sollten sich mal in rosengard einquartieren.

wero2
00
GVB

auch mit einer östereichischen staatsbürgerschaft,
kaum ein weiterkommen,
LIEBE und ZUNEIGUNG ist angesagt
lma - gegen alles und für alles.

zensur passiert
00
nix vastehn I

Sg. wero2,

leider hapert es bei mir mit der Allgemeinbildung, weder weiß ich was GVB bedeuten soll, noch verstehe ich Ihre restlichen Aussagen. Besteht die Möglichkeit einer authentischen Interpretation?

Ich bin leider neugierig und will immer alles wissen, danke

van.der.stiege
03
"Als Staatsbürger gelten Kinder, wenn zumindest ein Elternteil im Land geboren ist."

also ganz versteh ich die regel dann nicht...

wenn bedingung ist, dass ein elternteil im land geboren wurde, dann hat dieses elternteil wohl eh schon die staatsbuergerschaft. dann bekommt das kind - so wie auch in ö ueblich - eh nur die staatsbuergerschaft der eltern (bzw. meist der mutter).

und wenn ich jetzt davon ausgeh, dass prinzipiell nur volljährige kinder bekommen sollen machts ja keinen unterschied - da ja jeder der in ö aufgewachsen ist spätestens mit 18 die staatsbuergerschaft beantragen kann.

und wenn dann eine zb 37jährige eben nicht die ö-staatsbuergerschaft angenommen hat wirds einen grund haben. dann find ichs aber auch nicht ok ihr kind damit zwangszubegluecken bzw. ist das dann wohl eh nicht in ihrem interesse.

liebes oesterreich
130

Laut Menschenrechtskonvention erhält man so oder so nach 10 Jahren legalem Aufenthalt die Staatsbürgerschaft - auch ohne Deutsch test. Auch in Österreich !! Alles andere wäre unmenschlich und illegal.

wiesengarten
10
STB erhält man automatisch erst nach 30 Jahren legalem Aufenthalt

Heute kann man frühestens nach 10 Jahren legalem Aufenthalt darum ansuchen, muss immer brav gewesen sein, den "Integrationsvertrag" unterschrieben haben und darf in den letzten 3 Jahren keine staatlichen Beihilfen erhalten haben.
Nebenbei kostet die STB einen Haufen Geld und ist selbst für gut Deusch sprechende AusländerInnen ohne Beistand eines/r ÖsterreicherIn schwer zu bewerkstelligen.

Jr Ewing
02

UNMENSCHLICH! UNMENSCHLICH!

Furchtbar UNMENSCHLICH!

Banal Grande
015
gratis Mitgliedschaft bei den grünen,

das würde ausreichen. Eventuell ein Gratisabo beim Standard dazu.

Chien de Pique
19

Ja, und dass in allen Ius Soli-Staaten entweder (teils strenge) Bedingungen gelten, wenn nicht überhaupt die Einschränkung auf die 2. Generation. Der grüne Vorschlag (entweder Aufenthaltsrecht oder 5 Jahre im Land) war zwar letztlich nicht so radikal, wie nach der ursprünglichen Ankündigung erwartet, übertrifft aber das in den meisten Ius-Soli-Staaten Europas Gebotene doch deutlich.
Die Ius-Soli-Liste enthält jedenfalls vorwiegend Staaten mit schwerwiegenden Integrationsproblemen (Ausnahme LUX, wohin es traditionell fast nur innereuropäische Migrationsströme gab - Portugal, Italien, YU) und Portugal (wohin, als dem Armenhaus Westeuropas, bis in die jüngere Zeit so gut überhaupt niemand zog) und Irland (dito).

roundabout
015
Bemerkenswert,

daß die ach so nachahmenswerten skandinavischen Länder am ius sanguinis festhalten.

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