E-Government

Die Beschleunigung des Amtsschimmels

6. August 2010, 18:17
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    foto: apn/knippertz

    Anträge auf Papier werden seltener, der Bürger holt sich sein Geld vom Finanzamt digital zurück.

Österreichs Bürger erledigen ihre Behördenwege zunehmend online

Wien - Graue Gänge mit unbequemen Plastiksesseln, auf denen Menschen mit Formularen in der Hand gebannt auf den nur zäh klickenden Wartenummerapparat blicken, der ihnen Eintritt in die abgeschottete Amtsstube verheißt: Bilder wie diese sind in Österreichs Behörden selten geworden. Die Staatsbürger von heute erledigen ihren Papierkram mit den staatlichen Institutionen vom Heim- (oder Bürocomputer) aus.

Standen öffentliche Verzeichnisse wie das Firmen- oder Grundbuch Unternehmen schon Anfang der 90er-Jahre elektronisch zur Verfügung, fiel der Startschuss für das E-Government für jedermann und jedefrau 1997 mit dem Online-Portal help.gv.at. Vom eigentlichen Ziel, Bürgern und Behörden Zeit und Kosten zu ersparen, war man seinerzeit aber noch weit entfernt. Für Online-Auskünfte verlangten einige Ämter pro Anfrage eine Gebühr von 180 Schilling.

"Derzeit lassen sich über den Internet-Amtshelfer an die 1000 Formulare abrufen und 300 Verfahren abwickeln. Von der Meldebestätigung bis hin zur Mülltonnenbestellung in Gemeinden" , zieht Christian Rupp von der Plattform Digitales Österreich im Jahr 2010 die Bilanz des E-Government-Aushängeschilds. Im Juni verzeichnete die Webseite eine halbe Million Besucher. "Um diesen Andrang zu bewältigen, müssten 140 Amtsschalter rund um die Uhr parallel geöffnet sein" , rechnet Rupp vor. Zu den meistgesuchten Schlagwörtern zählen Pass, Führerschein und Geburt.

Auch wenn die Digitalisierung der Verwaltung bei manchem Staatsdiener anfangs keinen Begeisterungssturm ausgelöst haben mag, hat es den Amtsschimmel auf Trab gebracht. Nicht nur bei der Bearbeitung der Arbeitnehmerveranlagungen auf Finanz online (40 Prozent der Lohnsteuerpflichtigen nutzen diesen Dienst), die in der Regel weniger als eine Woche dauert, sondern auch in den Ministerien: "Was früher etwa eine Woche brauchte, kann heute in wenigen Minuten erledigt werden" , weist Rupp auf die Effizienzsteigerung durch den Elak, den elektronischen Akt, hin.

Dieser hat seit 1994 sukzessive den Papierakt ersetzt und wird mittlerweile flächendeckend in allen Regierungsstellen eingesetzt. Vorbei die Zeiten, in denen mitunter wochenlang nach dem Verbleib eines Akts geforscht wurde. "Beamte können jetzt verfolgen, bei wem das Dokument gerade liegt" , sagt Rupp. In den nächsten zwei bis drei Jahren soll jedes Amt so ausgestattet sein, dass Akten durch alle Hierarchien hindurch elektronisch verschickt werden können. Abgesehen von der Zeit, hilft E-Government auch in anderer Hinsicht sparen. Zum Beispiel Papier. Allein im Bundeskanzleramt sind Rupp zufolge die Kosten halbiert worden.

Doch entgegen den Hoffnungen der E-Beamten klappte nicht alles wie am Schnürchen. Die Bürgerkarte mit der digitalen Signatur, mit der sich das Volk eindeutig und sicher gegenüber der Obrigkeit authentifizieren soll, gilt schon seit Jahren als Rohrkrepierer. "Wir waren in Österreich damit schon sehr früh dran, und damals gab es halt nur aufwändige Lösungen mit Chipkartenleser und eigener Software, die installiert werden musste" , versucht Rupp alias Mr. E-Government zu beschwichtigen. Die seit kurzem mögliche Handy-Signatur soll es attraktiver machen. Wer schon bei Finanzonline angemeldet ist, kann diese dort beantragen. Per Post kommt dann ein Freischalt-PIN, mit dem der Nutzer sich wiederum bei der Zertifizierungsstelle A-Trust um eine Aktivierung bemühen muss.

"Die Kommunikation mit den Ämtern hat sich stark gewandelt, aus Antragsstellern wurden Kunden" , ist Rupp überzeugt. Ein weiterer Schritt in Sachen Kundenorientierung soll der behördliche One-Stop-Shop sein. Noch heuer sollen etwa alle mit Geburtsfällen zusammenhängende Meldungen (wie Geburtenbuch, Sozialversicherung, Finanzamt) mit einem Formular erledigt werden können. Voraussetzung dafür ist allerdings eine digitale Signatur. Der Kreis schließt sich.

Doch es wäre nicht Österreich, wenn beim Dernier Cri der digitalen Welt die Scheuklappen nicht aufgesetzt würden: Social Media. "Was soll die Verwaltung über Facebook kommunizieren?" , fragt Rupp. Dem Hype der Smartphone-Anwendungen will sich jedoch auch die Alpenrepublik nicht verschließen. "In Bälde wird es auch einen Ö-Appstore geben" , verspricht Mr. E-Government. (Karin Tzschentke, DER STANDARD/Printausgabe, 07./08.08.2010)

Kommentar posten
13 Postings
mister_van
00
10.8.2010, 11:49
hab mir grad die ganze prozedur angeschaut...

für die aktivierung des handyzuganges braucht man eine bereits aktivierte bürgerkarte.

also wenn ichs richtig verstanden hab, muss ich einen kartenleser kaufen, die software installieren, die bürgerkarte aktivieren usw....

nur damit ich dann über handy einen code erhalte, über den ich dann die verschiedenen dienstleistungen abrufen kann.

es wäre ohne diesen zwischenschritt doch hoffentlich auch möglich->TAN empfang bei e-banking.

so, interessiert es mich noch nicht.

hätte ja dann für 1-mal benutzen einen cardreader und eine weitere plastikkarte zuhause rumliegen...

Egov-User
00
10.8.2010, 13:10
stimmt so nicht!

Sie müssen nur bei Finanz-Online registriert sein. Es reicht auch der Zugang mit User-ID/Passwort zu Finanz-Online.

Rene Stangeler
00
Mich kann das Finanzamt am

A.... lecken. Einmal im Jahr ist es mir wert zum Finanzamt zu pilgern und den Arbeitnehmerausgleich zu beantragen (erledigt in 3 Minuten)
Beim Bescheid steht im Anhang dann immer dass ich gesetzlich verpflichtet bin den Antrag per Internet zu stellen wenn ich einen Anschluss habe. Also das Gesetz möcht ich sehen, bzw bezweifle ich dass das Gesetz vor dem Verwaltungsgerichtshof bestand hat.

Miss Deutung
00

Ach, das war vermutlich einer der Gründe für meine Abneigung gegen diese Anwendungen.

Gibt's schon konkrete Vermutungen über eine Rechtsvorschrift, die uns zwingen soll, den Jahresausgleich elektronisch einzureichen?

Rene Stangeler
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Ich kann mir nicht vorstellen

dass es eine gesetzliche Regelung geben kann die verpflichtet einen Antrag per internet zu stellen wenn man diese Möglichkeit (internet Anschluss) hat.
In den Bescheiden über die Rückvergütung wirds jedenfalls so dargestell, und es wirkt. "Das musst aber machen, steht ja drauf" O-Ton einer Kollegein.
"Sterben muss ich" - meine Antwort.

Miss Deutung
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Solange mit der Nutzung dieser Tools verpflichtend die Zustimmung zu künftiger Nutzung der elektronischen Abwicklung bzw. zum Abgehen vom ZustellG verbunden ist, sind diese zu meiden.

thomasthomasthomas
00
Bei welchen Anwendungen

ist das der Fall?

Miss Deutung
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Jedenfalls bei stromschriftlicher Kontaktaufnahme mit meiner BH (Magistrat) - steht so auf jedem Bescheid.

living reef
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super ist finanz online

da ist das eld für den lohnsteuerausgleich wenige tage nach eingabe auf dem konto. früher hat das monate gedauert

Rene Stangeler
00
Monate?

Ich bekomme meine Kohle immer spätestens 2 Wochen nach Antragsstellung mittels Papierformular.

Miss Deutung
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Ich muss meistens am ende der sechs Monate mit einem Devolutionsantrag drohen, bis was weiter geht. :D
Vor Ende Juli hab ich das Geld noch nicht gesehen...

Rene Stangeler
00
Ich stell den Antrag

immer erst in der Urlaubszeit (Juli oder August), da ist nix los am Finanzamt, den Zinsverlust für 130 Euro die ich durchschnittlich refundiert bekomme kann ich gerade noch verkraften ;-)

unterwegs in Österreich
03
Man kann über die Verwaltung sagen, was man will

aber in Bezug auf E-Government war Österreich im Vergleich zu anderen Ländern sehr zeitig dran und hat bis heute eine Vorreiterrolle, weil es weiter ist als die meisten anderen Länder.

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