Franz Kallinger von Advofin prüft Details des Vergleichs.

Foto: Advofin

Wien - Der Vergleich, den die Arbeiterkammer (AK) diese Woche mit der Meinl Bank geschlossen hat - die Bank will Meinl-European-Land-Geschädigten einen Teil ihrer Verluste ersetzen - stößt dem Prozessfinanzierer Advofin sauer auf. Denn bei den rund 5000 Anlegern, die von dem Vergleich profitieren könnten, sind zwischen 3500 und 4000 Personen dabei, die sich eigentlich dem Prozessfinanzierer angeschlossen haben. Da mit dem AK-Vergleich nur Kammermitglieder angesprochen werden, erhalten derzeit eben auch Kunden von Advofin die Information zu dem weiteren Vorgang. Nicht-Kammer-Mitglieder und Kunden aus dem Ausland bleiben auf der Strecke.

Dass die Kammer den Vergleich mit Advofin nicht besprochen und im Alleingang agiert hat, findet nicht die Zustimmung des Prozessfinanzierers, wie Franz Kallinger, Vorstandsmitglied der Advofin, dem Standard erklärt; weil er eben auch Kunden der Advofin vertrifft. Man werde erst die Details prüfen, vorher werde es keine Zustimmung der Advofin geben. "Ein erstes sehr konstruktives Gespräch hat es am Donnerstag gegeben", sagt Kallinger.

Kosten

Geklärt werden müsse etwa, wer die bisher angefallenen Kosten übernimmt. Zahlt die Meinl Bank dafür einen Kostenersatz oder wird der Aufwand den Anlegern von ihrer Ausgleichszahlung abgezogen? Da es dazu keine Angaben gibt, könnte der Vergleich für Anleger auch zum "Blindflug" werden, warnt Advofin in einer Aussendung.

Unklarheiten gebe es auch in einem anderen Zusammenhang. Es gibt eine große Anzahl von Geschädigten (in Summe haben sich rund 8000 Anleger der Advofin angeschlossen, der Gesamtschaden wird mit 148 Mio. Euro beziffert), die ihre Depots verpfändet haben. Advofin und die Geschädigten haben sich gegenüber den Pfandgläubigern verpflichtet, etwaige Prozess- oder Vergleichserlöse ausschließlich an die Pfandgläubiger zu überweisen. Nur so konnten die Geschädigten an den Klagen teilnehmen. Wie das jetzt aufgelöst bzw. aufgeteilt werden kann, wird noch zu klären sein.

Auch im Hinblick auf Rechtsschutzversicherte könnten sich Probleme für die Geschädigten in Form von Forderungen ergeben, warnt Advofin. Einen Vergleich mit der Meinl Bank für die restlichen Advofin-Kunden schließt Kallinger nicht aus. Man sei gesprächsbereit. Die Fronten sind aber verhärtet. Zuletzt hat die Meinl Bank Advofin offen angegriffen und das Geschäftsmodell infrage gestellt.

Mit Meinls verglichen hat sich auch Anlegeranwalt Harald Christandl. In Summe könnte die Bank bis zu 15 Mio. Euro auszahlen. (Bettina Pfluger, DER STANDARD, Printausgabe, 6.8.2010)