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Auf Anordnung des obersten Gerichtshofs Spaniens wurde die baskische Partei Batasuna aufgelöst und deren Vermögen beschlagnahmt.

Foto: EPA/Alfredo Aldai

Madrid - Spaniens Oberster Gerichtshof hat die Auflösung der Fraktionen der verbotenen Separatistenpartei Batasuna (Einheit) im baskischen Regionalparlament und in den Vertretungen der baskischen Gemeinden angeordnet. Die Batasuna-Abgeordneten dürfen den Volksvertretungen danach nur noch als fraktionslose Mitglieder angehören. Die Richter verfügten nach Presseberichten vom Donnerstag außerdem, dass alle Konten der Partei gesperrt werden. Das Vermögen von Batasuna soll beschlagnahmt und später versteigert werden.

Die Einnahmen sollen den Opfern des Terrorismus im Baskenland zugute kommen. Die Partei war im März für illegal erklärt worden, weil sie nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs die Terroristen von der Untergrundorganisation ETA unterstützt hatte. Bei den Kommunalwahlen am 25. Mai in Spanien wollen nach Angaben der Zeitung "El País" im Baskenland über 700 Gemeinderäte von Batasuna sich auf unabhängigen Listen erneut zur Wahl stellen. Von den 44 Bürgermeistern, die die Partei bis zu ihrem Verbot stellte, bewerben sich 25 um die Wiederwahl.(APA/dpa)