Wien - Die von der Koalition als Ersatz für die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehobenen pauschalierten Dienstgeberbeiträge für geringfügig Beschäftigte geplante neue Dienstgeberabgabe ist am Mittwoch vom Sozialausschuss des Nationalrates beschlossen worden. Die bisherigen Beiträge, die zu leisten waren, wenn in einem Unternehmen alle Entgelte für solche Beschäftigte zusammen das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze (derzeit 301,54 Euro) übersteigen, werden durch die neue Bundesabgabe ersetzt. Diese wird von den Krankenversicherungsträgern eingehoben und ist für Zwecke der Sozialversicherung gewidmet.

Die auslaufende Regelung verstößt laut dem VfGH-Erkenntnis vom Februar des gegen die so genannte Kompetenzverordnung: Nur jene Geringfügigen sind in der Kranken- und Pensionsversicherung pflichtversichert, die mit ihren Einkünften selbst die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten. Jene, die diese Grenze nicht überschreiten, können sich zwar selbst versichern, müssen aber nicht. Weil bei den Beschäftigten daher nicht in jedem Fall ein Versicherungsverhältnis begründet werde, könne nicht von Sozialversicherung gesprochen werden.

Mit der Neuregelung als Bundesabgabe hoffen ÖVP und FPÖ, nun einen verfassungskonformen Zustand zu erreichen. Die SPÖ-Abgeordnete Barbara Prammer zeigte sich verwundert darüber, dass die Regierung über ein Jahr gebraucht habe, um einen Antrag vorzulegen. Sie kritisierte, dass der Vorschlag keine qualitative Verbesserung bringe. Ziel müsste sein, dass auch für die geringfügig Beschäftigten eine echte Versicherungspflicht gelte. Auch Karl Öllinger (G) favorisierte einen entsprechenden Antrag der SPÖ, den er in der Grundintention für wesentlich besser hielt. Er werde dem Regierungsentwurf dennoch zustimmen, da die derzeitige Situation schon längst repariert hätte werden müssen.

In Österreich sind derzeit rund 60.000 Männer und 151.000 Frauen geringfügig beschäftigt. (APA)