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Ginseng-Wurzel

Foto: Reuters/ho

Salzburg - Mit dem Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln werde eine große Masse der Bevölkerung irregeführt, betonten am Mittwoch der Präsident der Salzburger Apothekerkammer, Friedemann Bachleitner-Hofmann und der Leiter der Salzburger Konsumentenberatung der Arbeiterkammer, SPÖ-Nationalrats-Abgeordneter Johann Maier, vor Journalisten in der Stadt Salzburg. Solche Produkte, bei denen es sich vielfach um Tabletten handle, die nicht unter das Arzneimittelgesetz fallen, seien zum Teil "völlig wertlos".

"Geschäftemacherei"

Das Ziel der Hersteller dieser Nahrungsergänzungsmittel sei nur, ihre teuren Produkte in die "stummen Regale" der Lebensmittelgeschäfte, Drogeriemärkte, Sportfachgeschäfte und Tankstellen zu bringen. Nicht die Gesundheit der Konsumenten stehe im Vordergrund, sondern das Geschäftemachen.

Als Beispiele nannte der Apotheker-Präsident Schlankmacher und Gesundheitsprodukte, die "Kamille" und "Ginseng" beinhalten. Bei den Packungen fehle eine detaillierte Angabe der Dosierung und der Inhaltsstoffe. Die genannten Extrakte würden häufig in zu geringen Mengen vorkommen und deshalb wirkungslos sein.

Gesundheitliche Nachteile

Konsumentenschützer Maier warnte vor den gesundheitlichen Nachteilen, falls Nahrungsergänzungsmittel ohne fachkundiger Beratung gekauft würden. Im Gegensatz zu genehmigten Arzneimitteln würden bei diesen Produkten wissenschaftliche Studien über deren Wirkung fehlen.

Nach einer Studie des "Austrian Research Centers" seien 24 Prozent der Nahrungsergänzungsmittel mit Steroiden (das sind Pro- und Wachstumshormone, Anm.) verunreinigt. Diese Erzeugnisse stammten aus den USA oder würden über Internet und Postfachfirmen aus der Schweiz, Lichtenstein und den EU-Beitrittsländern zum Kauf angeboten.

Novellierung des Lebensmittelgesetzes

Als notwendige Gegenmaßnahme forderte Maier die Novellierung des österreichischen Lebensmittelgesetzes, die nach einem EuGH-Urteil erforderlich sei, und die Einführung eines Konsumenten-Informationsgesetzes nach dem Vorbild Deutschlands.

Darin werden die Hersteller verpflichtet, die Zusammensetzung der Produkte und deren Bestandteile genau auszuweisen. Weiters müsste eine EU-Richtlinie des Europäischen Parlaments vom zehnten Juni 2002 über Nahrungsergänzungsmittel bis Juli dieses Jahres in Österreich umgesetzt werden. Erzeugnisse, die dieser Richtlinie nicht entsprechen, sind spätestens ab dem ersten August 2005 untersagt.

Problem mit anabolen Steroiden bleibt

"Bedauerlicherweise wurden in dieser Richtlinie nicht alle Defizite beseitigt", meinte der SP-Konsumentenschutzsprecher. "Absolut ungelöst bleibt das Problem mit den anabolen Steroiden, die über illegale Vertriebswege in Österreich in Verkehr gebracht werden, jedoch als Arzneimittel zu qualifizieren sind." Fallen diese Nahrungsergänzungsmittel unter das Arzneimittelgesetz, dann gebe es in Österreich nur zwei Beamte, die diese Vertriebswege überhaupt kontrollierten. (APA)