Mehr Rechte für Betriebsräte

04. August 2010 18:00

Frist für Kündigungsanfechtung wird verlängert

Wien - Betriebsräte und gekündigte Mitarbeiter bekommen laut einem aktuellen Gesetzesentwurf des Sozialministeriums mehr Rechte. Arbeitnehmer, die von der Firma gefeuert wurden, haben künftig zwei statt eine Woche Zeit, um die Kündigung anzufechten. Im Streitfall müssen Arbeitsgerichte klären, ob eine Kündigung sozial ungerechtfertigt war. Das Sozialministerium meint, dass die Ausweitung der Frist die Chancen auf eine außergerichtliche Einigung erhöht.

Die auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwältin Kristina Silberbauer erwartet hingegen einen "deutlichen Anstieg" bei den Kündigungsanfechtungen. Bisher sei es in vielen Fällen sicher deshalb zu keinen Klagen gekommen, weil die Arbeitnehmer die Frist schlicht verpasst haben, sagte sie zum Standard .

Erleichtert wird das Ganze auch formal: Bisher verlor der Gekündigte automatisch, wenn er die Klage beim falschen Gericht einreichte. Künftig wird die Klage einfach an das zuständige Gericht weiter geleitet.

Kleine Verbesserungen

Aber auch für Betriebsräte gibt es kleine Verbesserungen. Sie müssen künftig nicht mehr persönlich zusammen kommen, um Beschlüsse fassen zu können. Ein Umlaufbeschluss - also per Telefon oder E-Mail - ist laut der Gesetzesnovelle ausreichend.

Auch das kann bei Kündigungen, zu denen der Betriebsrat Stellung nehmen muss, von Vorteil sein. Gleichzeitig ist es laut Silberbauer für die Arbeitgeber eine Erleichterung, weil es zu weniger Streitfällen kommen dürfte.

Ausgeweitete Informationsrechte gibt es für europäische Betriebsräte. Wenn also beispielsweise eine österreichische Firma eine Niederlassung in Deutschland hat und dort größere Umstrukturierungen plant, müssen auch die heimischen Betriebsräte informiert und angehört werden. Diese Änderung geht auf eine EU-Richtlinie zurück.

Das passive Wahlalter zum Betriebsrat wird von 19 auf 18 Jahre gesenkt. Der Entwurf ist noch bis 20. August in Begutachtung, ein Beschluss ist für den Herbst geplant. (go, DER STANDARD; Print-Ausgabe, 5.8.2010)

 

Kommentar posten
11 Postings
Volleystop
06.08.2010 02:11
Die Möglichkeit

der Kündigungsanfechtung gehört generell abgeschafft.

stolmich
26.08.2010 13:59
Völlig asozial,

dieses Posting, deswegen ROTES STRICHERL!

Cato der Ältere1
05.08.2010 11:46
....wieder ein Schritt näher am Abstieg Europas in die

wirtschaftliche Unbedeutsamkeit im globalen Wettbewerb.
Wir streben eine Gleichmachung der Verfestigung und Unbeweglichkeit in der europäischen Wirtschaft. Die Anpassung an die verkrustesten Strukturen führt zu einem Verlust an Wettbewerbsfähigkeit.
Zitat aus dem Europaparlament: Europa bewegt sich auf einen Status zu andem nur noch reiche Amerikaner und Asiaten ein Freiluftmuseum besuchen. Europa wird mit diesem vorschub an verkrustung keine Rolle mehr in der globalen Wirtschaft spielen.
Dazu kommt noch eine Verkreisung der Bevölkerung die mit zu einer Verringerung der Bevölkerung einhergeht und andererseits mit Verlust von neuen Denken begleitet ist.
Eine sugsessive Einengung des wirtschaftlichen Spielraums führt nicht zu einer Zukunft

Alexander Reichmann
26.08.2010 12:35

...ja, die sugsessive Verkreisung durch das forcierte Errichten von Kreisverkehren stellt tatsächlich eines der ernstzunehmende Gefährdung der Zukunft des europäschen Kontinents dar :-)

Hatstone
06.08.2010 10:29
Danke für ihren Beitrag - ich habe selten so einen Stuss gelesen!

Ich gebe ihnen recht, dass Europa am absteigenden Ast ist! Dies hat aber wohl am wenigsten mit Rechten von BetriebsrätInnen zu tun. Viel mehr sehe ich die Industrie als Verursacher, die auf der Suche nach billigen Arbeitskräften um den Globus zieht und eine Spur der menschlichen, ökologischen und ökonomischen Verwüstung hinterlässt.
Man sollte als Arbeitgeber (ich bin selbständig!) nie vergessen, dass man es mit Menschen zu tun hat, denen eine faire und anständige Behandlung zusteht!
Motivierte und selbständig denkende Mitarbeiter sind das beste Kapital (man spricht von Humankapital) was ein Unternehmer haben kann.
Dies wird von vielen Unternehmern leider all zu oft nicht erkannt - Mitarbeiter werden nur mehr als Kostenfaktoren gesehen!

Rauscher, der Hundefreund
05.08.2010 20:17
Bitte geben Sie Ihre Meinung, gemäß Ihrem Nick

...in Latein ab, denn Ihre Rechtschreibung ist grauenhaft, und seien´s nicht so negativ - brillieren Sie mit Verbesserungsvorschlägen, dürfen auch "sugsessiv" erfolgen.

Bertel Mann
 
05.08.2010 06:06
Wichtig wären auch höhere Strafrahmen bei Bruch des ArbVG durch den Arbeitgeber

Derzeit sind die Strafen lächerlich niedrig oder es sind gar keine vorgesehen.

Elfmeter
05.08.2010 09:50
Sie meinen wohl, wenn sich der Betriebsrat nicht an das ArbVG hält, oder?

Da stehen nämlich auch Pflichten drinnen!

Clemo
05.08.2010 10:30

Ja, das ist interessant. Ich meine dennoch, dass die vorgestellten Anpassungen so schlecht nicht sind. Die Grundübel von mehr oder weniger korrupten Betriebsräten, die mehr am Eigeninteresse und dem Interesse der Partei als am Interesse der Arbeitnehmer arbeiten, wird dadurch freilich nicht behoben. Nicht das alle Betriebsräte so sind, nur meiner Meinung nach einfach zu viele.

Aber dazu ist der Sozialminister eben kein Visionär, eher ein Verwalter. Ein Minister als Beamter bzw ein Beamter als Minister.

byron sully
04.08.2010 18:36
hört sich gut an,

aber ob die övp dem zustimmen wird?

chilli p.
05.08.2010 08:26

ich denke mal, dass der entwurf im vorfeld akkordiert wurde.

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