Teheran - Der Iran hat das Asylangebot Brasiliens für die von der Steinigung bedrohte Iranerin Sakineh Mohammadi-Ashtiani abgelehnt. Außenamtssprecher Ramin Mehmanparast sagte am Dienstag vor JournalistInnen in Teheran, sobald der brasilianische Präsident Luiz Inacio Lula da Silva über die genauen Umstände des Falls informiert worden sei, würde sich seine Anfrage von selbst erledigen.

Brasiliens Präsident hatte sich am Samstag höchstpersönlich in den Fall eingeschaltet, der international Aufsehen erregt. Lula wandte sich direkt an den iranischen Präsidenten und bot "Freund (Mahmoud) Ahmadinejad" an, die Frau aufzunehmen, sollte ihre Anwesenheit im Iran ein Problem sein.

Schuldig wegen Mordes

Die wegen Ehebruchs zum Tode verurteilte 43-Jährige wurde überdies wegen des Mordes an ihrem Ehemann schuldig befunden. Ein Behördensprecher Malekajdar sagte Medienberichten zufolge, das Gesetz werde dennoch seinen Lauf nehmen und betonte, wenn die Welt wüsste, wie brutal die Verurteilte ihren Mann ermordet hätte, würde nicht so ein Aufhebens um die Art der Bestrafung gemacht werden.

Die geplante Steinigung wurde Mitte Juli vorläufig ausgesetzt. Das Urteil hatte bei Menschenrechtsorganisationen sowie westlichen Regierungen Empörung ausgelöst.

Die Kinder der Verurteilten bestreiten, dass sich ihre Mutter überhaupt einer Straftat schuldig gemacht hat. Es gebe auch keinerlei Beweise für den angeblichen Ehebruch, das Urteil sei willkürlich gefällt worden. Von einem anderen Gericht war die Frau bereits zu 90 Peitschenhieben verurteilt worden.

Frauen werden bis zum Hals eingegraben

Die Steinigung wird im Iran vor allem im Fall von unerlaubten sexuellen Beziehungen verhängt. Zwar hatte die iranische Justiz die Gerichte angesichts der negativen Reaktion im Ausland angewiesen, von Steinigungsurteilen abzusehen. Einige Gerichte, vor allem in der Provinz, halten sich jedoch nicht daran. Männer werden dabei bis zur Hüfte eingegraben, Frauen bis zum Hals und dann so lange mit Steinen beworfen, bis sie tot sind. Sollte es einer/m Verurteilten gelingen, sich dennoch aus eigener Kraft zu befreien, gilt sie/er als unschuldig und ist frei. (APA/dpa)