Geburtsortsprinzip bei der Zuerkennung der Staatsbürgerschaft
Alle Kinder, die in Österreich geboren werden und deren Eltern sich legal im Land aufhalten, sollen gleich mit der Geburt die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen. Das fordern die Grünen im Ö1-Morgenjournal am Montag.
Als Vorbilder dienen die USA oder auch Deutschland. Dort geift man bereits auf das sogenannte Ius Solis - das Geburtsortsprinzip
bei der Zuerkennung der Staatsbürgerschaft - zurück. Österreich kennt derzeit
nur das Abstammungs-Prinzip: die Staatsbürgerschaft der Kinder
richtet sich nach jener der Eltern. Für die stellvertretende Grüne
Bundessprecherin Maria Vassilakou ist das nicht mehr zeitgemäß.
Rund 11.000 Babys waren im Jahr 2009 betroffen, die nach den Vorstellungen der Grünen
eigentlich Österreicher sein müssten, es aber nicht sind. Das sei nicht
fair, sagt Vassilakou. Man mache die Kinder von der finanziellen Lage
der Eltern und deren Arbeit abhängig. So würden noch einmal zwei Klassen von Kindern geschaffen mit allen Folgen und Nachteilen für die nicht eingebürgerten.
ÖVP: Jetzige Regelung "sinnvoll"
Die ÖVP wies die grüne Forderung am Montag zurück. Das
Staatsbürgerschaftsgesetz beruhe auf "klaren Richtlinien" und sei
"sinnvoll", betonte Sicherheitssprecher Günter Kössl in einer
Aussendung. Der Vorteil der derzeitigen Regelung sei etwa, dass es in
einer Familie keine unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten gebe. Der
Abstammungsgrundsatz gelte in den meisten EU-Ländern, Irland etwa
habe nach negativen Erfahrungen auch wieder auf dieses System
umgestellt.
FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache meinte, die Grünen hätten "endgültig jedweden
Realitätssinn über Bord geworfen". Staatsbürgerschaft sei ein "elementares
Bürgerrecht, das nicht verschenkt, verlost oder automatisch hinterher
geworfen werden darf", kritisierte auch BZÖ-Sicherheitssprecher Peter
Westenthaler in einer Aussendung. Das derzeitige Abstammungsprinzip
sei "gerecht und vernünftig".
(red, derStandard.at, 2.8.2010)