Die amerikanische Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) veröffentlicht im Internet die Namen von wegen Steuerhinterziehung verurteilten Kunden der Schweizer Großbank UBS. Derzeit stehen 17 Personen auf der Liste, deren Existenz die "NZZ am Sonntag" publik gemacht hat. Nebst dem Namen der UBS-Kunden sind auf der IRS-Homepage auch die Höhe der von den US-Behörden versteckten Geldsumme sowie die Strafe für das Delikt aufgeführt. Ein Blick in die Liste zeigt, dass alle Verurteilten mindestens 1 Mio. Dollar vor dem Fiskus verborgen hatten.

Hausarrest und Gefängnisstrafen

Für die Verurteilen setzt es gemäß den im Internet veröffentlichten Informationen happige Strafen. Nebst Strafzahlungen, die in einem Fall höher als 20 Mio. Dollar (15,4 Mio. Euro) ausfiel, wurden die strafbaren UBS-Kunden auch zu Hausarresten und unbedingten Gefängnisstrafen verurteilt. Aus den Informationen geht auch hervor, dass die aktuellsten der publik gemachten Verurteilungen aufgrund der Daten der UBS zustande kamen, deren Herausgabe an die USA die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) im Februar 2009 angeordnet hatte. Die Preisgabe der Daten von 300 Kunden war damals Bestandteil einer Einigung zwischen der UBS und den US-Behörden, mit welcher damals eine Strafanzeige gegen die UBS hatte verhindert werden können.

Herausgabe von Namen

Im August letzten Jahres wurde den US-Behörden in einem Staatsvertrag dann die Herausgabe weiterer Namen von mutmaßlichen Steuerhinterziehern und -betrügern in Aussicht gestellt. Die Schweiz verpflichtete sich, in 4.450 Fällen Amtshilfe zu leisten. Wegen fehlender Rechtsgrundlagen blockierte das Bundesverwaltungsgericht indes die Herausgabe. Erst vor gut zwei Wochen, nachdem das eidgenössische Parlament in der Sommersession dem Staatsvertrag zugestimmt hatte, gab das Gericht in einem Pilotentscheid grünes Licht für die Datenlieferungen.

2.500 Datensätze ausgeliefert

Rund 2.500 Datensätze von ehemaligen UBS-Kunden wurden inzwischen bereits ausgeliefert. Weitere 950 Datensätze sind bereits aufbereitet, allerdings laufen die Beschwerdefristen bei diesen Fällen noch. 700 Dossiers werden derzeit von der Eidgenössische Steuerverwaltung noch bearbeitet. Gemäß Vertrag bleibt für die Bearbeitung der restlichen Daten bis zum 26. August Zeit. (APA)